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Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung
Hallo Zusammen,
ich suche nach einem eventuellen Gerichtsurteil bezüglich orangefarbene Kennzeichnung. Die Internetsuche verlief allerdings bisher erfolglos.
Kann mir Jemand deshalb weiterhelfen?
Am Fahrzeug angebrachte neutrale orangefarbene Tafel war angeblich schlecht erkennbar, da die Tafeln den gleichen Farbton wie die Lackierung am Fahrzeug hatten.
Danke für Eure Bemühungen
Geschrieben von: UHeins
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 09.04.2009 07:30
Vielleicht sollte man den Gefahrgutbeauftragten von TNT Express mal nach seinen Erfahrungen befragen - deren Fahrzeuge sind doch orange ...
Meiner Ansicht nach kann eine Warntafel nicht beanstandet werden, solange ihre Ausführung den Spezifikationen in 5.3.2.2 ADR entspricht.
Geschrieben von: Gerald
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 12.04.2009 15:20
Hallo,
als ich Deinen Betrag gelesen habe, mußte ich ein wenig schmunzeln <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />. Denn nach dem ADR/GGVSE ist bei der orangenen Tafel der Hintergrund noch nicht festgelegt, kann also sein das die WP 15 hier bald einen Handlungsbedarf sieht.
Ich hoffe doch nicht, und die Beförderer verhindern dieses. Denn sonst kommt es wie bei den Gefahrzettelmustern, welche seit 2007 auf einen kontrastierenden Hintergrund oder ... angebracht sein müsse. Und wenn man mit offenen Augen manche Dinge beobachtet, dann sieht man Tankfahrzeuge mit rotem Tank und Gefahrzettel Nr.3 oder blaue Fässer mit Gefahrzettel 4.3. Da Fragt man sich schon, ob die Verantwortlichen sich dabei Gedanken gemacht haben.
In der Ausbildung muss dies dann vermittelt werden, obwohl es Dinge in dem ADR gibt, welche bestimmt besser oder genauer geregelt sein müsten. Nur die WP15 kann sich mit diesen Dingen nicht so richtig beschäftigen.
Geschrieben von: Gefahrgutinteressent
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 12.04.2009 17:18
Hallo Gerald,
meiner Meinung nach sollte sich die WP 15 aber endlich einmal intensiv mit diesem Thema beschäftigten. Was macht es für einen Sinn, wenn ich die orangefarbene Tafel anbringe und diese aufgrund der gleichen Fahrzeuglackierung nicht gut sichtbar ist, wie übrigens in 5.3.2.1.1 ADR vorgeschrieben.
Man legt die Größe der Tafel fest und sogar die Breite des schwarzen Randes,
aber eine eindeutige Aussage zum Hintergrund der Tafel bringt man nicht zustande.
Mich würde mal interessieren, ob die Bußgeldstelle aufgrund der schlechten Erkennbarkeit ein Bußgeld gegen den Fahrer bzw. Beförderer festlegen würde?!
M.f.G.
Gefahrgutinteressent
Geschrieben von: Gerald
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 14.04.2009 15:50
Hallo Gefahrgutinteressent,
ich hoffe doch nocht, das sich die WP15 mit diesem Thema beschäftig. Der gesunde Menschenverstand sollte uns schon sagen, das eine orange Tafel zu erkennen ist, warum muss das Fahrzeug <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />unbedingt diese Farbe haben. Denk mal an die Geschicht bei der orangenen Tafel,
1. Ende der 90 Jahre, der Überzug muss 15 min Brand überstehen,
2. 2007 die Halterung für die Tafel muss 15 min Brand überstehen, was für mich eigendlich logisch war, aber leider haben viele die Zollschnur oder Paketklebeband genutz
3. 2009/2010, das die Ziffern(Kemlerzahl) bei der Tafel für lose Schüttung/Tanktransporte während der Fahrt nicht rausfallen darf.
Ich glaube kaum das es im allgemeinen Interresse ist, das wir zu diesem Thema schon wieder eine Änderung bekommen.
Wir sollten nur an die Änderung im Bezug auf die Gefahrzettelmuster denken,für mich war es eigentlich logisch, das man den Gefahrzettel 4.3 nicht auf ein blaues Fass oder den Gefahrzettel 3 nicht auf einen roten Tank klebt, aber das wahre Leben hat uns was anderes gezeigt, <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> und bis heute haben das noch nicht alle begriffen.
Geschrieben von: matigol
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 20.04.2009 14:12
Für die orangenen Warntafeln gibt es seit 2009 auch neue Vorschriften zur Befestigung. Nicht mehr jeder Verschluss von Klapp-Warntafeln ist zulässig.
MMn ist der Hintergrund nicht ausdrücklich beschrieben.
Gruß
Mati
Geschrieben von: Gerald
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 16.05.2009 16:42
Hallo Gefahrgutinteressent,
noch mal kurz zu Deiner Anfrage.
Als ich am Donnerstag von Transport Logistic, war sehr interessant, in MÜNCHEN wieder zurück auf der A3 nach VOLKACH unterwegs war, habe ich doch einen Sprinter überholt, welcher in orangener Farbe war. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />Und man sollte es nicht glauben, er fuhr im kennzeichnungspflichtigem Bereich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Nur war die Tafel etwas schwer zu erkennen! Sie hob sich vom Hintergrund des Fahrzeuges überhaupt nicht ab. Da Fragt man sich schon, welchen Sinn soll so eine Kennzeichnung erfüllen. Da der Verkehrsteilnehmer sich gegenüber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besonders vorsichtig verhalten soll. Nur schade, das ich allein war, und die Kamera nicht griffbereit hatte. Hätte ein schönes Bild für die Ausbildung gegeben.
Geschrieben von: GbWeidlich
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 20.05.2009 13:01
Vielleicht sollte man den Gefahrgutbeauftragten von TNT Express mal nach seinen Erfahrungen befragen - deren Fahrzeuge sind doch orange ...
Die TNT-Fahrzeuge sind hinten weiß... und das aus gutem Grund! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Aber das nur so am Rande...
Geschrieben von: Gefahrgutinteressent
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 21.05.2009 09:01
Hallo Gerald,
wirklich schade, dass es nicht möglich war, ein Bild mit der schlecht erkennbaren orangefarbenen Tafel zu fertigen. Aber vielleicht fährt dir dieses Fahrzeug ja nochmal über den Weg.
Interessieren würde mich aber wirklich, ob die Bußgeldstelle speziell bei diesem Fall ein Bußgeld zumindest gg. den Beförderer erstatten würde.
Vielleicht äußert sich hierzu auch mal Herr Damm.
Viele Grüße
Gefahrgutinteressent
Geschrieben von: Tommy Danger
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 21.05.2009 15:55
Nach dem Lesen der Beiträge ist mir diese Woche auf der Autobahn ein Tankfahrzeug aufgefallen. Grundfarbe Orange, mit Warntafel, diese war Orange abgedeckt.
Von weitem und aus der Nähe ein Tankfahrzeug mit Warntafel aber eben weit gefehlt.
Da geht doch bestimmt noch was im ADR ...
Tommy Danger <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gerald
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 05.06.2009 15:22
Hallo Gefahrgutinteresent,
mir ist es jetzt gelungen solche Bilder zu schiessen. Natürlich habe ich dabei den Datenschutz eingehalten, und die Bilder ein wenig bearbeitet. Aber um das was es geht ist gut zu erkennen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gerald
Re: Gerichtsurteil orangefarbene Kennzeichnung - 05.06.2009 15:27
Hallo Gb Weidlich,
Du hast schon recht, hinten sind die Fahrzeuge von TNT weiss, <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> aber von Vorn sind diese Fahrzeuge nun mal Orange. Und die Warntafel müssen nun mal vor und hinten sein <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />.