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Fahrzeug = Traktor ???
Geschrieben von: Gerald
Fahrzeug = Traktor ??? - 24.06.2009 18:20
Hallo,
die GGVSEB ist ja nun veröffentlich.
Im ADR unter 8.2.1.1 steht " Führer von Fahrzeugen, mit den gefährliche Güter befördert werden, müssen in Besitz einer Bescheinigung sein, ..." Der Begriff Fahrzeug ist unter 1.2.1 definiert.
Aber in der GGVSEB unter § 2 Ziffer 6 steht "Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr - abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR - die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde sowie ihre Anhänger, und Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz abgeschlossenen Schienennetz verkehren;"
Das würde bedeuten, das Traktoren die keinen Aufkleber mit "25km/h" haben, unter die GGVSEB fallen. Denn es gibt schon Traktoren, welche schneller unterwegs sind.
Und der Fahrer, wenn er im öffentlichen Verkehr mit gefährlichen Gütern (z.B. Dünger oder Pflanzenschutzmittel, wenn diese eine UN Nummer haben) bei Überschreitung nach 1.1.3.6.3 einen ADR-Schulungsnachweis <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> besitzen muss. Denn eine Freistellung nach 1.1.3.1 b) oder c) kann ich nicht erkennen.
Die einzige Möglichkeit, welche es noch geben könnte, währe die RSEB, welche ja noch nicht veröffentlich ist.
Wobei ich das nicht klauben kann, da in einem Entwurf zur GGVSEB §2 Ziffer 6 die landwirtschaftlichen Fahrzeuge rausgenommen wahren.
Nur bei der jetzt in Kraft gesetzten GGVSEB steht hierzu nichts mehr.
Auf Eure Meinung dazu bin ich gespannt.
Geschrieben von: TDamm
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 25.06.2009 05:01
Hallo Gerald,
der Traktor war doch bisher drin oder sehe ich das falsch?
Nach meiner Auffassung fallen nun diese, wenn sie zulassungsbedingt nicht schneller als 25 Km/h fahren können (der Aufkleber ist unintressant)aus der GGVSEB heraus.
In der RSEB wird da wohl nichts erläutert, da diese Aussage eindeutig ist.
Geschrieben von: G. Homann
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 25.06.2009 06:15
Hallo zusammen,
ist ja eine tolle Sache, zum Bauern mit ADR- Schein kommt dann in der Folge noch der Traktor mit Warntafeln. Ich bin zwar kein Kfz-Sachverständiger, aber fällt der Trecker nicht unter "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" oder so ähnlich? Teil 9 ADR ist jedenfalls nicht zutreffend, der gilt nur für "Fahrzeuge der Kategorien N und O gemäß Anhang 7 der Gesamtresolution Kraftfahrzeuge; Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter".
Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Mark
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 26.06.2009 20:51
Hallo,
in der GGVSEB steht nur noch 25 km/h, in der EU-Richtlinie (RL Binnenland) stehen aber auch die landwirtschaftlichen Fahrzeuge bis 40 km/h drin.
Ich denke, das ist vergessen worden.
Geschrieben von: Gerald
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 27.06.2009 16:06
Hallo Mark,
das währe dann schon ein Hammer. Da wurde solange an der GGVSEB rumgedoktert, denn in den Entwurf an den Bundesrat stand von "landwirtschaftlichen Fahrzeugen ..." auch nichts mehr.
Ich stelle mir das schon Bildlich <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> vor, ein Traktor mit Anhänger und orangefarbenen Tafeln.
Aber so ganz abwegig ist dies ja nicht, den in der ehemaligen DDR hat es dies schon gegeben. Siehe Link,
http://gefahrgut.gefahrgut-guetertransport.de/Nostalgieecke/Nostalgie.htm,
in der Mitte ganz unten das Bild.
Geschrieben von: Mark
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 28.06.2009 06:48
Hallo Gerald,
naja, wenn die Bauern einen ADR-Schein machen müssen ...
... dann kommt das Thema Gefahrgut ja ganz schön in die Medien ...
Geschrieben von: Mark
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 29.06.2009 10:00
Hallo zusammen,
die Tätigkeit der Landwirte (z.B. Pestizide aufs Land bringen) fällt doch unter der Handwerkerregelung (1.1.3.1 c)!
Damit wäre die Freistellung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge unnötig und das Fehlen beugt einem Missbrauch vor.
Geschrieben von: Gerald
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 27.07.2009 16:10
Hallo,
ich habe mich mit diesem Thema "landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gefahrgut" mal weiter beschäftigt, und bin nachdem ich mir mehre Meinungen zu diesem Thema eingeholt habe, zur Erkenntnis gekommen, das der Absatz nach 1.1.3.1 c) wohl greift, aber eben unter Beachtung der Mengenbegrenzung (450 Liter je Verpackung und Höchstgrenze gemäß 1.1.3.6), das wird sich für diese Fahrzeuge dann wohl kaum lohnen und so bleibt nur noch nach Kapitel 3.4 b.z.w. unter Unterabschnitt 1.1.3.6.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Das Einzige was mich dabei noch beschäftigt. Wissen denn z.B. die Landwirte, was auf Sie im Zusammenhang mit der Einführung der GGVSEB zukommt?
Geschrieben von: Dr. Kaos
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 27.07.2009 17:08
Hallo Gerald,
wie ist das mit einem Traktor, angehängeter Spritze mit 2000 Liter Inhalt, voll gefüllt mit Pestizid, welches in 5 km Entfernung ausgebracht werden soll? Rein von der Logik ist das ein Gefahrguttransport.
Und: Ooops. ADR-Schein für Landwirte? Hör ich zum ersten Mal. Mein Schwiegervater hat Weinbau, der soll jetzt mit 75 nochn ADR machen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Geschrieben von: Chris Wilting
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 28.07.2009 07:52
Hallo,
die meisten Pflanzenschutzmittel sind Klasse 9.
Wenn diese aber als fertige Spritzbrühe in der Feldspritze sind, haben wir es dann immer noch mit Gefahrgut zu tun?
Das Pflanzenschutzmittel wir in der Feldspritze doch sehr stark verdünnt.
Die meisten Düngemittel werden per Silowagen angeliefert. Mir ist bisher noch kein Silowagen beim Landhandel aufgefallen, der als Gefahrgut gekennzeichnet war.
Interessant wäre schon, wie das mit Gülle aussieht.
Gruß
.
Geschrieben von: Gerald
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 28.07.2009 15:30
Hallo Herr Dr. Kaos,
mir ist das schon alles klar, welche Folgen damit verbunden sind. Aber in der GGVSEB in §2 steht eben nun die neue Begriffsdefinition für ein "Fahrzeug". In einem der ersten Entwürfe zur GGVSEB waren die landwirtschaftlichen Fahrzeuge noch rausgenommen, aber dieser Teil wurde gestrichen und steht somit nicht mehr in der GGVSEB. Und das hat dann eben meine Aussage zur Folge, und das Alter der Fahrzeugführer spielt dann keine Rolle.
Geschrieben von: Winklhofer
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 31.07.2009 13:05
Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
das wurde bei der Erstellung der GGVSEB nicht übersehen. Das ist gewollt. In der RSE sind im übrigen bereits schon seit langem landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen diesem Begriff zugeordnet. Wenn der Landwirt sich beim Agrarhandel für seinen Betrieb versorgt, führt er halt mal eine Beförderung zu seinem Hof durch. Warum soll er dann anders gestellt werden als z. B. ein Händler, der dort Ware für sein Handelsunternehmen abholt.
Diskutiert kann in der Tat die Ausbringung von Lösungen gefährlicher Güter auf den Wiesen und Äckern. Hierbei stellt sich ja überhaupt die Frage, ob der Landwirt tatsächlich eine Beförderung von Gefahrgut im Sinne von § 2 GGBG durchführt. Die Bundeswehr hat im übrigen dieses Problem pragmatisch gelöst und sich unter dem Begriff "Mitführen gefährlicher Güter" eine großzügige Befreiung genehmigt.
Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Gerald
Re: Fahrzeug = Traktor ??? - 01.08.2009 16:38
Hallo,
ich glaube schon, dass die Betroffenen (Fahrer von Traktoren über 25 km/h) diese Änderung nicht so mitbekommen haben, aber "Unwissenheit schütz nun mal nicht vor Strafe".
Nur beim Ausbringen auf die Felder, ist meiner Meinung nach die Sache klar, da die GGVSEB nur auf öffentlichen Straßen gilt, und so kann sich der Bauer das Gefahrgut direkt auf das Feld liefern lassen. Wie es meistens bei Düngemittel schon geschieht. Denn die Zeiten, das die Düngemittel am Feldrain liegen, dürften vorbei sein. Zumal einige Düngemittel nach ADR/GGVSE befördert werden, aber nach Sprengstoffrecht gelagert werden müssen!!
Und wie es bei der Bundeswehr mit den "Mitführen" gemacht wird, das wird es wohl in der Landwirtschaft kaum geben.