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Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung
Geschrieben von: sonnenblume85
Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 28.06.2009 08:26
Hallo,
ich als Neuling habe da eine Frage hinsichtlich der Kennzeichnung eines Gefahrstoffes, welches aber kein Gefahrgut ist. Es handelt sich um ein Additiv.
Dieser Gefahrstoff wird in Zusatzstanks in Tankfahrzeugen befördert.
Muss dieser Tank gefahrstoffrechtlich gekennzeichnet sein?
Die Beförderung ist nicht betriebsintern.
Es wird nicht direkt an Dritte abgegeben. Es wird während der Abgabe an Endverbraucher dem Hauptprodukt beigefügt.
Ich würde mich über Hilfe freuen, da ich nirgends eine Lösung gefunden habe.
Vielen Dank
Geschrieben von: Gerald
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 28.06.2009 13:28
Hallo,
zur Zeit gibt es keine international verbindliche Transportvorschrift für Additivierungsanlagen in Tankfahrzeugen, obwohl es immer wieder Bemühungen gibt, hier eine Lösung zu finden.
Aber in der RSE,für die BRD, steht im Teil 5 zu Ziffer 5-4, " .. Die Kennzeichnung von fest verbundenen Additivierungsanlagen erfolgt wie bei Verpackungen nach Abschnitt 5.2.1 und 5.2.2 ADR. ...."
In der RSEB, welche in der nächsten Zeit erlassen wird, wirst Du den gleichen Hinweis finden.
Geschrieben von: sonnenblume85
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 28.06.2009 16:40
Hallo Gerald,
vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich hier um Gefahrstoff und nicht um Gefahrgut.
Hast du vielleicht noch eine andere Idee? Oder Jemand anders?
Vielen Dank
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Geschrieben von: Mark
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 28.06.2009 21:36
Hallo,
wenn es sich bei dem Additiv nicht um Gefahrgut handelt, keine gefahrgutrechtliche Kennzeichnung.
Geschrieben von: UHeins
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 29.06.2009 09:37
Könnte es sein, dass bei Stoffen der UN-Nummer 3082 "Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g." das Kennzeichen gemäß Absatz 5.2.1.8.3 und 2.2.9.1.10 (Fisch + Baum) anzubringen ist?
Geschrieben von: Mark
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 29.06.2009 10:06
Hallo UHeins,
wenn es UN 3082 ist, dann ist es Gefahrgut, dann muss der Tank zugelassen sein, die 90/3082-Warntafel muss dran, der Gefahrzettel 9 und der "tote Baum-Fisch".
Wenn es kein Gefahrgut ist, dann muss nichts dran.
Klar, dass viele Additive als umweltgefährlich eingestuft sind, doch es gibt auch andere.
Geschrieben von: sonnenblume85
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 02.07.2009 07:31
Hallo,
wie gesagt, es handelt sich NICHT um Gefahrgut, sondern NUR um Gefahrstoff!
Hat Jemand eine TRG oder eine andere Idee, wo ich was über den Transport rausfinden kann?
Geschrieben von: Rupert
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 02.07.2009 08:21
Hi!
Nein, ein Tank braucht bei der Beförderung nicht nach Gefahrstoffrecht gekennzeichnet werden.
Gruß
Ruper
Geschrieben von: sonnenblume85
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 02.07.2009 09:47
Vielen Dank für die Antwort.
Auf welchen Gesetzen, Richtlinien oder Verordnung basiert deine Antwort?
Basiert sie auf der TRGS 200?
Ausschnitt:
"Zur Kennzeichnung von Tankcontainern oder Aufsetztanks für den innerbetrieblichen Transport genügt ebenfalls die Angabe des Namens des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Zubereitung mit dem Gefahrensymbol und der Gefahrenbezeichnung. Werden die Behälter auch über öffentliche Straßen transportiert, sind die transportrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
[...]
Für Tanks auf Fahrzeugen, die Bestandteile von Fahrzeugen sind (z. B. Straßenfahrzeuge, Satteltankauflieger) und für Behälter, die während des Transports mit dem Fahrzeug fest verbunden sind (Tankcontainer, Aufsetztanks), soweit diese nur zur Bereitstellung und Beförderung von Gefahrstoffen dienen, reicht die Kennzeichnung nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter für die Befüllung bzw. die Bereitstellung zum Versand ebenso aus wie bis zur Entleerung bzw. Lagerung im Eingangslager."
Vielen Dank für die Hilfe
Geschrieben von: Rupert
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 02.07.2009 12:11
Hallo!
ich beziehe mich da auf die Stoff-Richtlinie der EU:
Artikel 1 , Ziffer 2, vorletzte Absatz:
"Diese Richtlinie gilt außerdem nicht für die Beförderung gefährlicher Stoffe im Eisenbahn,-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr."
Gruß
Rupert
Geschrieben von: M.Pansen
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 02.07.2009 12:31
Hallo
Eine Frage zur Kennzeichnung umweltgefährdender Stoffe.
Umweltgefährdende Stoffe sind gem. 5.2.1.8 ff zu kennzeichnen (außer Kleinmengen die ich hier nicht weiter beschreiben möchte).
Hier wird auf Kap. 2.2.9.1.10 ff verwiesen.
Da ich kein gelernter Chemielaborant bin, habe ich da so meine Schwierigkeiten beim Lesen.
So weit ich weiß, sind Ottokraftstoffe(Benzin 33/1203) als umweltgefährdende Stoffe zu kennzeichnen*. Wo finde ich den Hinweis darauf in der Tabelle A des ADR, bzw an einer anderen Stelle ( außer den Sicherheitsdatenblättern, was im Stückgutbereich sehr schwer zu handeln sein dürfte ).
*Zumindest sieht man diese Kennzeichnung bereits, von der Übergangsfrist bis einschließlich 31.12.2010, außer für UN 3077 / UN 3082, mal ganz zu schweigen. Wünschenswert wäre aus meiner Sicht ein Hinweis, zB. bei der Spalte 5 (Gefahrzettel)
Danke euch im voraus
Geschrieben von: Gandalf
Re: Gefahrstoffkennzeichnung bei Beförderung - 02.07.2009 13:10
Hallo M.Pansen,
Wo finde ich den Hinweis darauf in der Tabelle A des ADR
Gar nicht. Bei Un 3077, für welche die Kennzeichnungspflicht jetzt schon besteht, ist da auch kein Eintrag in der Tabelle. Hier muss man sich entweder an seinen Testergebnissen orientieren (wenn man welche hat), oder eben am SDB (dort ist das ja angegeben) bzw. bei Zubereitungen eine Einstufung (nach GHS oder RL 1999/45/EG) vornehmen.
Gruß Gandalf.