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Fest oder Flüssig?

Geschrieben von: Gitta Krämer

Fest oder Flüssig? - 31.07.2009 05:42

Guten Morgen liebe Gefahrgutgemeinde,

mir wurde folgende Frage gestellt, die ich aber nicht wirklich 100%ig beantworten konnte.

Eine Feinstblechverpackung RID/ADR/......./s/..... mit dem s=Feststoff in der Codierung, gefüllt mit einem umweltgefährlichen Stoff Klasse 9, hochviskos/pastös.

ADR 6.1.3.1 d.
"bei Feinstblechverpackungen, die gemäß Unterabschnitt 6.1.3.1 a) ii) mit dem Symbol »RID/ADR« gekennzeichnet sind und zur Aufnahme von Stoffen bestimmt sind, deren Viskosität bei 23 °C mehr als 200 mm2/s beträgt, aus dem Buchstaben »S«; "

Die Viskosität des umweltgefährdenden Stoffes beträgt mehr als 200 mm2/s (umgerechnet kinematisch-dynamisch).

ADR 1.2.1 Begriffsbestimmungen
"Fester Stoff:

ein Stoff mit einem Schmelzpunkt oder Schmelzbeginn über 20 °C bei einem Druck von 101,3 kPa oder
ein Stoff, der nach dem Prüfverfahren ASTM D 4359-90 nicht flüssig ist oder der nach den Kriterien des in Abschnitt 2.3.4 beschriebenen Prüfverfahrens für die Bestimmung des Fließverhaltens (Penetrometerverfahren) dickflüssig ist. "

Das Fließverhalten für den umweltgefährlichen Stoff wurde NICHT mit Penetrometer überprüft.

Bekommt dieser umweltgefährdende Stoff die UN 3077 für fest oder UN 3082 für flüssig?
Darf ich ihn die die RID/ADR/..../s/...-Verpackung einfüllen?

Bin gespannt auf eure Antworten

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer
Geschrieben von: Rupert

Re: Fest oder Flüssig? - 31.07.2009 06:36

Guten Morgen Gitta!

in meinen ADR steht folgendes:
ADR 6.1.3.1 d.
"bei Feinstblechverpackungen, die gemäß Unterabschnitt 6.1.3.1 a) ii) mit dem Symbol »RID/ADR« gekennzeichnet sind und zur Aufnahme von flüssigen Stoffen bestimmt sind, deren Viskosität bei 23 °C mehr als 200 mm2/s beträgt, aus dem Buchstaben »S«;"

Ich würde diesen Absatz als Spezialnorm betrachten und so interpretieren.

"In diesen Feinstblechverpackungen dürfen dann auch
a) flüssige Stoffe
b) und deren Viskosität bei 23 °C mehr als 200 mm2/s beträgt
verpackt werden

Da aber "S" auch zugelassen für feste Stoffe bedeutet, darfst du in dieser Verpackung auch immer feste Stoffe befördern."

Deinen UN 3082 Stoff, mit >200mm2/s, darfst du also darin verpacken.

Gruß
Rupert
Geschrieben von: Gitta Krämer

Re: Fest oder Flüssig? - 31.07.2009 10:41

Hallo Rupert,

mit dem Wörtchen "flüssig" sieht das auch viel eindeutiger aus. Man sollte sich halt nicht immer auf das Internet verlassen. In meinem online-Zugang fehlt das nämlich. In meiner Druckausgabe steht es drin. Faulheit läßt grüßen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Und die UN-Nummer 3082 paßt dann auch.

Vielen Dank.
Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer
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