Startseite

Welche Sprachen für Proper Shipping Name erlaubt?

Geschrieben von: Ernest

Welche Sprachen für Proper Shipping Name erlaubt? - 14.09.2009 11:26

In welchen Sprachen müssen die Proper Shipping names angegeben werden. Es liegt ein Sicherheitsdatenblatt für Argentinien vor, indem für IATA und IMDG Englisch gewählt wurde und für ADR Spanisch. Ich weiß, daß es für die Beförderungsdokumente klare Richtlinien gibt. Wie sieht dies mit Kapitel 14 im Sicherheitsdatenblatt aus. Das SDB ist schließlich kein Beförderungsdokument. Gibt es hier Unterschiede? Ist Spanisch auf den Sicherheitsdatenblatt für den Landverkehr innerhalb Argentiniens ausreichend? Wo kann man dies nachlesen? Ich habe wirklich keine Idee. Ich vermute aber, daß man im Sicherheitsdatenblatt entweder die Landessprache oder Englisch angibt.
Vielen Dank im Vorraus.
Geschrieben von: Mark

Re: Welche Sprachen für Proper Shipping Name erlaubt? - 14.09.2009 11:45

Hallo Ernest,

wie die Regeln in Argentinien sind, ist mir unbekannt, in der EU muss das Sicherheitsdatenblatt in einer Amtsprache des Staates abgefasst werden, in dem der Stoff verwendet werden soll (für Deutschland also in Deutsch) (siehe Art. 31 Abs. 5 REACH-VO).

Die Angaben für IATA und IMDG in Englisch abzufassen ist jedoch sinnvoll, da die Angaben im Beförderungspapier ja auch in Englisch abgefasst werden. Die Angaben für das ADR sollten aber in Deutsch angeben werden (wenn der Stoff für Deutschland bestimmt ist).

Die Angaben im Beförderungspapier sind natürlich entsprechend dem IMDG / IATA / ADR zu tätigen!
© 2025 Gefahrgut-Foren.de