Geschrieben von: Dieter2
NEM - 02.02.2010 12:12
Hallo Gefahrgutgemeinde,
hier prallen in regelmäßigen Abständen immer wieder konträre Meinungen zur Definition der Nettoexplosivstoffmasse aufeinander. Ist damit der reine Explosivstoff gemeint oder gehört das Gewicht des Phlegmatisierungsmittels bzw. des Wassers dazu?
Die FEEM vertritt meines Wissen die Auffassung, dass Phlegmatisierungsmittel und Wasser einzurechnen sind. Diese Philosophie mutet aus logischer Sicht seltsam an: Wenn ich einen Explosivstoff mit 50% statt 20% Wasser befeuchte und damit die von ihm ausgehende Gefahr deutlich reduziere, kann es doch nicht angehen, dass ich eine höhere Nettoexplosivstoffmasse habe?
Die Gefahrguttransportvorschriften der Verkehrsträger geben dazu auch keine eindeutige Definition. Ist jemandem hierzu eine Quelle bekannt?
Grüße
Dieter
hier prallen in regelmäßigen Abständen immer wieder konträre Meinungen zur Definition der Nettoexplosivstoffmasse aufeinander. Ist damit der reine Explosivstoff gemeint oder gehört das Gewicht des Phlegmatisierungsmittels bzw. des Wassers dazu?
Die FEEM vertritt meines Wissen die Auffassung, dass Phlegmatisierungsmittel und Wasser einzurechnen sind. Diese Philosophie mutet aus logischer Sicht seltsam an: Wenn ich einen Explosivstoff mit 50% statt 20% Wasser befeuchte und damit die von ihm ausgehende Gefahr deutlich reduziere, kann es doch nicht angehen, dass ich eine höhere Nettoexplosivstoffmasse habe?
Die Gefahrguttransportvorschriften der Verkehrsträger geben dazu auch keine eindeutige Definition. Ist jemandem hierzu eine Quelle bekannt?
Grüße
Dieter