Startseite

Gefahrgut in Montagefahrzeugen

Geschrieben von: Anonym

Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 17.06.2003 12:12

Hallo Gefahrgutexperten,
Wenn ich in der Summe der Gefahrgüter im Montagefahrzeug unter 1000 bleibe, Benzinkanister, Dieselkanister und eventuell eine 5 kg Gasflasche transportiere, wie muss die Kennzeichnung meiner Gefahrgüter aussehen? z.B. 20 Liter Kanister Benzin und 20 Liter Kanister Diesel.(Keine Ersatzkanister für das Fahrzeug, sondern Kraftstoff für Aggregat oder Motorsäge)
Gruß W.A.
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 17.06.2003 12:43

Hallo Herr Appel,
sind Sie nicht gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c vom ADR befreit? Dort heisst es nämlich:
"Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;"

Ansonsten finden Sie unter Kapitel 5.2 des ADR die genaue Beschreibung wie Sie Ihre Versandstücke Kennzeichnen und Bezetteln müssen.
Geschrieben von: Anonym

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 05:27

Hallo Herr Pape,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher ob diese Ausnahme für uns gilt, da ich vermute dass wir den Bereich interne und externe Versorgung zumindest streifen.
Ich möchte mit der Kennzeichnung der genannten Gg auf der sicheren Seite sein, zumal der Aufwand nicht riesig ist. Können Sie mir sagen, ob ich ausser den Gafahrzetteln die Behälter auch mit der entsprechenden UN Nummer versehen muss?

Viel Grüße W.A.
Geschrieben von: gkleeberger

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 06:06

Hallo,
wenn Sie den Kraftstoff für die mitgeführten Geräte mitführen, diese Geräte nicht über einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle bleiben, die dort mit Kraftstoff versorgt werden müssen, können Sie die Freistellung in Anspruch nehmen.
Unabhängig davon, muß jedes Versandstück mit UN-Nummer, Label und Etikett mit Inhaltsangabe gekennzeichnet sein und, einer zugelassene Bauart entsprechen.
Das Hauptproblem dürften dann noch die Spraydosen (wegen weggeworfener Schutzkappe) und die Ladungssicherung sein.

Gruß
G.K.
Geschrieben von: TDamm

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 06:39

Hallo Herr Appel,

in einem ähnlichen Fall wurde mir ein Merkblatt der Berufsgenossenschaft für Gartenbau vorgelegt. Die haben die Freistellung nach 1.1.3.1c (alt 2009c) ADR m.E. gut erläutert. Darin heißt es: "Gemeint ist beispielsweise das Mitführen von Kraftstoff für die Motorsäge, den Rasenmäher etc. Werden die gleichen Gegenstände aber gesondert befördert, etwa nachträglich zur Baustelle gebracht oder abgeholt, gilt diese Freistellung nicht." Also immer das Arbeitsgerät mitführen.

Abschließend möchte ich noch auf die Anlage 2 der GGVSE als Rechtsgrundlage verweisen, welche oft übersehen wird. Dort werden trotz Freistellung vom ADR einige Abschnitte (Verpackungsvorschriften, Kennzeichnung und Bezettelung) wieder für anwendbar erklärt.

Zum Thema Ladungssicherung, Beitrag von Herrn Kleeberger, sei erwähnt, dass die strengen Vorschriften des Kap. 7.5 ADR hier nicht anwendbar sind. Das soll aber nicht heißen, dass die fehlende Ladungssicherung nicht geahndet werden kann. §22 Abs.1 StVO gilt immer.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 06:45

Hallo Herr Damm,
da Merkblätter von Berufsgenossenschaften nicht als Vorschriften anzusehen sind, hätte ich gerne gewußt, woher man aus dem ADR oder der GGVSE ableiten kann das ich die zu betankenden Gegenstände mitführen muß um die Freistellung in Anspruch nehmen zu können. Solch ein Passus ist mir nämlich nicht bekannt.
Geschrieben von: TDamm

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 07:06

Hallo Herr Pape,

Das die Merkblätter einer Berufsgenossenschaft keine Rechtscharakter besitzen, ist mir auch bekannt. Es geht hier lediglich um die Auslegung des letzen Satzes von 1.1.3.1c ADR (nicht für interne bzw. externe Versorgung). Da bin ich schon der Meinung, dass dieser Satz der BG die Sache treffend erläutert.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Udo Leithold

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 09:13

Hallo,
erstens möchte ich mich der Meinung von Herrn Damm anschließen, da falls eines der Fahrzeuge einmal kontrolliert wird und die Maschinen und Geräte mitgeführt werden, der kontrollierende Beamte nicht sofort eine Versorgung vermutet.
Zweitens kann dann auch gleich 1.1.3.1 Buchstabe b) ADR in Verbindung mit GGVSE Anlage 2 Nr. 1.3 Buchstabe b) genutzt werden. Dort sind die Reservemengen für die mitgeführten Maschinen und Geräte unbegrenzt freigestellt. Ich empfehle aber doch nur den jeweiligen "Tagesbedarf" mitzuführen, sonst ist es wieder eine Versorgung.
Für die Beförderung von Druckgaspackungen oder Farbe bleibt natürlich nur die 1.1.3.1 Buchstabe c).
Viele Grüße
Udo Leithold
Geschrieben von: Willi_Pape

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 09:23

Hallo Herr Damm,
ich bin da etwas anderer Meinung. Aber dafür ist ja auch so ein Forum gedacht. Ich habe mal die Kommentierungen nachgelesen und folgendes gefunden:
"Beförderungen zum Zwecke der internen oder externen Verteilung/Versorgung eines Unternehmens fallen nicht unter die Freistellungsregelung des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe c. Dies betrifft u. a. Beförderungen von einer ProduktionsAnlage zu einer anderen innerhalb eines Unternehmens, jedoch außerhalb des Betriebsgeländes. Freigestellt sind jedoch z. B. Beförderungen von Farbe

im Fahrzeug eines Malers,

von Sauerstoff- oder Acetylenflaschen

im Fahrzeug eines Schweißers

oder von Kraftstoff für die Befüllung von Rasenmähern

im Fahrzeug eines städtischen Arbeiters,

sofern die jeweilige Beförderung z. B. zu oder von einem Kunden bzw. Einsatzort erfolgt."

Ich glaube diese Erläuterung in der RSE steht zu dem von Ihnen genannten Merkblatt im Widerspruch.

Geschrieben von: TDamm

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 18.06.2003 10:22

Hallo Herr Pape,

ich sehe eigentlich keinen Widerspruch. Wenn der Handwerker (Maler oder Schweißer etc.) zum Einsatzort oder zum Kunden fährt, benötigt er dafür auch sein Arbeitsgerät.

Das Problem tritt doch in der Praxis meist bei Bauunternehmen auf. Die Baumaschinen bleiben auf der Baustelle. Diesel / Benzin wird immer teuerer und damit begehrtes Objekt des Diebstahls. Nun füllen die Arbeiter der Baumaschinen täglich mehrere Fässer vor Arbeitsbeginn an den billigsten Tankstellen mit Diesel / Benzin (was teilweise außen am Versandstück anhaftet) und begeben sich zu ihrem Einsatzort. Für einen Mineralölhändler, der die Baustelle beliefert, fehlt meist das Geld. Die Beförderung ist m.E. externe Versorgung der Baustelle mit Kraftstoff.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: Anonym

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 25.06.2003 12:28

Hallo Gefahrgutexperten,
als Neuling freue <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />ich mich besonders, dass meine Ausgangsfrage nach Beförderung von Gg in Montagefahrzeugen so eine rege Diskussion in Gang gesetzt hat. Aus der Vielzahl der Meinungen habe ich für mich entnommen, dass es sich in meinem Fall, des Transports von Kraftstoffen mit den entsprechenden Maschinen, nicht um eine Gefahrgutbeförderung handelt. Kann ich dann darauf schließen, dass es sich beim Mitführen von Spraydosen, Reinigern, Farben und verschmutzten Lappen (alles Hilfsmittel für die Tätigkeit des Monteurs) ebenfalls um keine Gefahrgutbeförderung handelt, oder seh ich das falsch? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße W.A.
Geschrieben von: TDamm

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 25.06.2003 14:26

Hallo Herr Appel,

entscheidend ist der Einzelfall. Wenn der Monteur dies für seine Haupttätigkeit benötigt, kann er das bestimmt auch darlegen. Wichtig ist, dass die 1000 Gefahrenpunkte nicht überschritten werden, und die Verpackungsvorschriften eingehalten sind (auch Putzlappen können Gefahrgut sein und müssen richtig verpackt werden).

Mit freundlichen Grüßen
Damm
Geschrieben von: Rupert

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 26.06.2003 22:30

Hallo!
Auch wenn Sie bei der Beförderung von Materialen in Montagefahrzeugen vom ADR befreit sind, gebe ich Ihnen den Rat die Materialen intern dennoch wie Gefahrengut zu handhaben vorallem was die Kennzeichnung, Gebindeart und Ladungssicherheit betrifft.
Nur auf das Beförderungspapier oder zusätzliche Vorschriften können Sie verzichten.
Die Einhaltung von grundlegenden Dingen erhöht die Sicherheit im Interesse aller, außerdem kann es schnell passieren dass aus einer Montagetätigkeit eine Versorgungstätigkeit wird.
mfg
R.S.
Geschrieben von: Susann Miller

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 27.06.2003 15:26

Hallo,

eine ganz gute Broschüre zu diesem Thema

"Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe"

gibt es vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz

Viele Grüße
Susann
Geschrieben von: Anonym

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 04.08.2003 06:18

Hallo Zusammen,
das Thema Gefahrgut in Montagefahrzeugen beschäftigt mich noch immer.
Diesmal geht es um eine 1 kg Propangas "Handwerkerflasche". Diese Propangasflasche wird von unseren Monteuren für kleinere Arbeiten benutzt. Für diese Flachen gibt es keine Schutzkappen und die Armaturen (Druckminderer und Schlauch) sind ständig aufgeschraubt. Derzeit werden diese Flachen an der Fahrzeuginnenwand mit Gurten befestigt oder sind in Schubfächern untergebracht. Gemäß GGVSE Anlage 2 müßte ich diese Flasche in einer Kiste transportieren.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Weiß jemend eine Alternative zur Anschaffung von Kisten um diese 1 kg
Propangasflasche zu transportieren? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wenn ich diese Flasche in eine Kiste verpacken muss, die Armaturen vor jedem Transport abzuschrauben sind, verliert dieses Handwerkszeug seinen bisherigen praktischen Nutzen.

Grüße von Wolfgang Appel
Geschrieben von: THW Ingo

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 09.05.2006 19:29

Hallo,

hier ein Link zur Broschüre des Freistaates Sachsen
http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/publications/broschueren/gefahrgut_kleine_menge.pdf

Gruß Ingo
Geschrieben von: TDamm

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 10.05.2006 05:29

Hallo Ingo,

keine schlechte Broschüre. Das Thema ist auch aktuell. Mir werden derzeit monatlich mehrere Anzeigen vorgelegt, wo der Brenner noch auf der Gasflasche aufgeschraubt ist und teilweise unter Druck steht. Erst kürzlich war in der hiesigen Presse von einem explodierten PKW in Triebes zu lesen, in welchem sich eine Propangasflasche befand. Auch in der Gela 9/2004, Seite 32 wurde ein Beispiel abgedruckt (eventuell kann der Admin diesen Beitrag mal einstellen).
Ich kann zwar Herrn Appel aus praktischer Sicht verstehen, aber es geht um die Sicherheit des Transportes.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm
Geschrieben von: UHeins

Re: Gefahrgut in Montagefahrzeugen - 15.05.2006 09:26

Das macht der Admin doch gern! Der Meldungsausschnitt liegt jetzt hier als PDF im Anhang. Grundsätzlich können Unfallmeldungen auch unter [url=http://www.gundi.info]www.GUNDI.info[/url] recherchiert und nachgelesen werden - dort allerdings ohne Fotos.

Attached File
4004-Gasflaschen-Unfall.pdf  (565 Downloads)
© 2025 Gefahrgut-Foren.de