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Quecksilber in Glühbirnen

Geschrieben von: Ernest

Quecksilber in Glühbirnen - 14.07.2010 06:59

Da Lampen Artikel darstellen, dürfte das enthaltene Quecksilber nicht zu einer Klassifizierung solcher Glühbirnen führen. Ansonsten könnten solche Glühbirnen kaum an den Endverbraucher verkauft werden. Mich würde interesieren, wo in den Gefahrgutregularien eindeutug geklärt ist, dass solche Srtikel nicht dem Transportrecht unterliegen.

Weiß jemand etwas dazu?

Grüsse
Ernest
Geschrieben von: Gandalf

Re: Quecksilber in Glühbirnen - 14.07.2010 08:47

Hallo Ernest,
soweit mir bekannt, ist gemäß RoHS der maximal zulässige Quecksilbergehalt in Lampen auf wenige mg begrenzt. Wenn du dann noch die Freistellungsgrenzen 1.1.3.6 nimmst, kannst du eine Menge Lampen ohne ADR befördern.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Winklhofer

Re: Quecksilber in Glühbirnen - 14.07.2010 09:54

Hallo Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

siehe SV 599 ADR/RID/ADN bzw. SV A69 IATA-DGR zu UN 2809.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
Geschrieben von: Ernest

Re: Quecksilber in Glühbirnen - 15.07.2010 08:42

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Wie sieht das ganze aus, wenn es sich um Amalgame handelt, die in Glühbirnen angewendet werden? Amalgame sind Legierungen und dementsprechend kann ich doch nicht die SV der UN2809 für elementares Quecksilber verwenden?

Grüsse
Ernest
Geschrieben von: Martl-san

Re: Quecksilber in Glühbirnen - 19.07.2010 13:59

Hallo,

also nachdem Amalgam nicht in der Stoffliste auftaucht und deshalb auch keine UN-Nummer hat (obwohl es den Stoff ja schon länger gibt), hätte ich gesagt, es handelt sich bei Amalgam nicht um Gefahrgut im Sinne des ADR.

So ne ähnliche Frage gab es schon mal:
http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/showflat.php?Cat=0&Number=7872&Main=7658

Gruß,
Martl
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