Geschrieben von: Waldläufer
Anlieferung von Fluorwasserstoffsäure UN 1790 - 01.10.2010 05:43
Hallo Gefahrgutgemeinde,
als "immer noch gefühlter Anfänger" möchte ich gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Anlieferung von 800l UN 1790 ca. 75% zur Beizung eines Verdampfers. Fremdfirma hat den Auftrag, wir sind kein "Empfänger". Namenhafte Sped. X mit Sub. Y fährt vor: geschlossene Warntafel, kein ADR-Schein vorzeigbar, Beförderungspapier nicht den Vorschriften entsprechend und mit mängelnbehaftete Kunststofffässer(siehe Anhang). Eine Nachfrage bei dem Versender ergibt, dass bei 40°C abgefüllt wird. Das erklärt dann auch die Verformung. Nun mehren sich die Stimmen gegen mich!!, warum ich denn nicht die Polizei eingeschaltet habe. Wie hättet Ihr reagiert? Aus meiner Sicht war der Transport bei uns, trotz fahrlässigem Verhaltens des Fahrers, beendet und der Fahrer war nach Aufklärung, denke ich, geläutert genug. Er hat seinen gültigen ADR Schein einen Tag später vorgezeigt. Der GB der Sped.X hat sich allerdings auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zu diesem Sachverhalt geäußert.

als "immer noch gefühlter Anfänger" möchte ich gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.
Anlieferung von 800l UN 1790 ca. 75% zur Beizung eines Verdampfers. Fremdfirma hat den Auftrag, wir sind kein "Empfänger". Namenhafte Sped. X mit Sub. Y fährt vor: geschlossene Warntafel, kein ADR-Schein vorzeigbar, Beförderungspapier nicht den Vorschriften entsprechend und mit mängelnbehaftete Kunststofffässer(siehe Anhang). Eine Nachfrage bei dem Versender ergibt, dass bei 40°C abgefüllt wird. Das erklärt dann auch die Verformung. Nun mehren sich die Stimmen gegen mich!!, warum ich denn nicht die Polizei eingeschaltet habe. Wie hättet Ihr reagiert? Aus meiner Sicht war der Transport bei uns, trotz fahrlässigem Verhaltens des Fahrers, beendet und der Fahrer war nach Aufklärung, denke ich, geläutert genug. Er hat seinen gültigen ADR Schein einen Tag später vorgezeigt. Der GB der Sped.X hat sich allerdings auch nach mehrfacher Aufforderung nicht zu diesem Sachverhalt geäußert.
