Geschrieben von: XACT125@web.de
Feuerlöscherhalterung an Lkw - 04.11.2010 16:24
Hallo zusammen.
Folgende Problematik hat sich in der "Firma" ergeben für die ich arbeite. Bislang wurden bei uns Feuerlöscher verwendet, die mit 5,2K Inhalt zu klein waren. Dies war jedoch durch eine Ausnahme seit Jahren möglich. Nun wurden neue Feuerlöscher beschafft. Und siehe da. Diese neuen, rechtskonformen Feuerlöscher passen nicht in die speziell für Feuerlöscher angebrachten Staukästen. Da neue Staukästen nicht an alle unsere Fahrzeuge angebracht werden sollen, wurde jetzt angeordnet das ab Januar kein Gefahrguttransport mehr mit diesen Fahrzeugen durchgeführt werden darf (im Januar läuft unsere Ausnahme ab).
Nun bin ich hier folgender Meinung
- Das ADR spricht nirgendwo darüber, wie genau die Feuerlöscherhalterung
auszusehen hat. Unter 8.1.4.5 steht nur, da er leicht erreichbar und vor
schädlichen Einflüssen geschützt sein muss.
- Auch im Teil 9 ist kein Hinweis auf die bauliche Ausführung, wobei der Teil 9
ja nur einen Teil der Gefahrguttransporte überhaupt betrifft.
- Auch die StVZO spricht nirgendwo explizit von der Beschaffenheit der
Feuerlöscherhalterung, sondern nur von Anbauteilen.
- Wenn ich ein anderes Staufach an das Fahrzeug montiere unterliege ich
natürlich den Vorgaben der StVZO bezüglich von Anbauteilen. Wenn ich jedoch
innerhalb eines bestehenden Staufachs mittels z.B. einer Halterung geeignete
Maßnahmen zur Sicherung des Feuerlöschers treffe habe ich keine direkten
Probleme mit irgendeiner Zulassung.
Fragen:
1.Gibt es irgendwo eine Vorschrift / Anweisung die sich explizit mit der
Beschaffenheit von Feuerlöscherhalterungen an Kraftfahrzeugen beschäftigt?
2.Wenn ich neben dem Staufach für Feuerlöscher ein normales Staufach für
Material habe, was spricht dagegen den Feuerlöscher in diesem zu
transportieren wenn er dort ausreichend gesichert , von außen leicht
erreichbar und das Staufach mit einem Feuerlöschersymbol gekennzeichnet ist.
Meiner Ansicht nach wäre das eine praktikable Lösung.
MFG
Andreas
@Gerald: Danke für die Antwort. Du sprichst das Thema Beschaffenheit der Feuerlöschgeräte usw. an. Mir ging es jedoch bei meiner Frage ausschließlich um die Halterung, und darum ob ich überhaupt zwingend eine spezielle Halterung brauche oder aber, wenn diese fehlt, die Feuerlöscher an einem beliebigen Ort auf dem Fahrzeug transportieren kann, wenn ich mich an die Vorgaben 8.1.4.5
halte
Folgende Problematik hat sich in der "Firma" ergeben für die ich arbeite. Bislang wurden bei uns Feuerlöscher verwendet, die mit 5,2K Inhalt zu klein waren. Dies war jedoch durch eine Ausnahme seit Jahren möglich. Nun wurden neue Feuerlöscher beschafft. Und siehe da. Diese neuen, rechtskonformen Feuerlöscher passen nicht in die speziell für Feuerlöscher angebrachten Staukästen. Da neue Staukästen nicht an alle unsere Fahrzeuge angebracht werden sollen, wurde jetzt angeordnet das ab Januar kein Gefahrguttransport mehr mit diesen Fahrzeugen durchgeführt werden darf (im Januar läuft unsere Ausnahme ab).
Nun bin ich hier folgender Meinung
- Das ADR spricht nirgendwo darüber, wie genau die Feuerlöscherhalterung
auszusehen hat. Unter 8.1.4.5 steht nur, da er leicht erreichbar und vor
schädlichen Einflüssen geschützt sein muss.
- Auch im Teil 9 ist kein Hinweis auf die bauliche Ausführung, wobei der Teil 9
ja nur einen Teil der Gefahrguttransporte überhaupt betrifft.
- Auch die StVZO spricht nirgendwo explizit von der Beschaffenheit der
Feuerlöscherhalterung, sondern nur von Anbauteilen.
- Wenn ich ein anderes Staufach an das Fahrzeug montiere unterliege ich
natürlich den Vorgaben der StVZO bezüglich von Anbauteilen. Wenn ich jedoch
innerhalb eines bestehenden Staufachs mittels z.B. einer Halterung geeignete
Maßnahmen zur Sicherung des Feuerlöschers treffe habe ich keine direkten
Probleme mit irgendeiner Zulassung.
Fragen:
1.Gibt es irgendwo eine Vorschrift / Anweisung die sich explizit mit der
Beschaffenheit von Feuerlöscherhalterungen an Kraftfahrzeugen beschäftigt?
2.Wenn ich neben dem Staufach für Feuerlöscher ein normales Staufach für
Material habe, was spricht dagegen den Feuerlöscher in diesem zu
transportieren wenn er dort ausreichend gesichert , von außen leicht
erreichbar und das Staufach mit einem Feuerlöschersymbol gekennzeichnet ist.
Meiner Ansicht nach wäre das eine praktikable Lösung.
MFG
Andreas
@Gerald: Danke für die Antwort. Du sprichst das Thema Beschaffenheit der Feuerlöschgeräte usw. an. Mir ging es jedoch bei meiner Frage ausschließlich um die Halterung, und darum ob ich überhaupt zwingend eine spezielle Halterung brauche oder aber, wenn diese fehlt, die Feuerlöscher an einem beliebigen Ort auf dem Fahrzeug transportieren kann, wenn ich mich an die Vorgaben 8.1.4.5
halte