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Feuerlöscherhalterung an Lkw

Geschrieben von: XACT125@web.de

Feuerlöscherhalterung an Lkw - 04.11.2010 16:24

Hallo zusammen.
Folgende Problematik hat sich in der "Firma" ergeben für die ich arbeite. Bislang wurden bei uns Feuerlöscher verwendet, die mit 5,2K Inhalt zu klein waren. Dies war jedoch durch eine Ausnahme seit Jahren möglich. Nun wurden neue Feuerlöscher beschafft. Und siehe da. Diese neuen, rechtskonformen Feuerlöscher passen nicht in die speziell für Feuerlöscher angebrachten Staukästen. Da neue Staukästen nicht an alle unsere Fahrzeuge angebracht werden sollen, wurde jetzt angeordnet das ab Januar kein Gefahrguttransport mehr mit diesen Fahrzeugen durchgeführt werden darf (im Januar läuft unsere Ausnahme ab).
Nun bin ich hier folgender Meinung
- Das ADR spricht nirgendwo darüber, wie genau die Feuerlöscherhalterung
auszusehen hat. Unter 8.1.4.5 steht nur, da er leicht erreichbar und vor
schädlichen Einflüssen geschützt sein muss.
- Auch im Teil 9 ist kein Hinweis auf die bauliche Ausführung, wobei der Teil 9
ja nur einen Teil der Gefahrguttransporte überhaupt betrifft.
- Auch die StVZO spricht nirgendwo explizit von der Beschaffenheit der
Feuerlöscherhalterung, sondern nur von Anbauteilen.
- Wenn ich ein anderes Staufach an das Fahrzeug montiere unterliege ich
natürlich den Vorgaben der StVZO bezüglich von Anbauteilen. Wenn ich jedoch
innerhalb eines bestehenden Staufachs mittels z.B. einer Halterung geeignete
Maßnahmen zur Sicherung des Feuerlöschers treffe habe ich keine direkten
Probleme mit irgendeiner Zulassung.

Fragen:
1.Gibt es irgendwo eine Vorschrift / Anweisung die sich explizit mit der
Beschaffenheit von Feuerlöscherhalterungen an Kraftfahrzeugen beschäftigt?
2.Wenn ich neben dem Staufach für Feuerlöscher ein normales Staufach für
Material habe, was spricht dagegen den Feuerlöscher in diesem zu
transportieren wenn er dort ausreichend gesichert , von außen leicht
erreichbar und das Staufach mit einem Feuerlöschersymbol gekennzeichnet ist.
Meiner Ansicht nach wäre das eine praktikable Lösung.


MFG
Andreas

@Gerald: Danke für die Antwort. Du sprichst das Thema Beschaffenheit der Feuerlöschgeräte usw. an. Mir ging es jedoch bei meiner Frage ausschließlich um die Halterung, und darum ob ich überhaupt zwingend eine spezielle Halterung brauche oder aber, wenn diese fehlt, die Feuerlöscher an einem beliebigen Ort auf dem Fahrzeug transportieren kann, wenn ich mich an die Vorgaben 8.1.4.5
halte
Geschrieben von: Gerald

Re: Feuerlöscherhalterung an Lkw - 04.11.2010 18:20

Hallo,
die Regelung mit den Feuerlöscher wurde im ADR 2003 geändert, und im ADR 2003 unter Ziffer 1.6.5.6 stand "Beförderungseinheiten, die mit Feuerlöschgeräten ausgerüstet sind, die den bis zum 31.12.2002 geltenden Vorschriften des Abschnitts 8.1.4 entsprechen, dürfen bis 31.12.2007 verwendet werden."
Das heist seit dem 01.01.2008 war das neue Recht anzuwenden, un das Bedeutet zum Beispiel "für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5 Tonnen ein oder mehrere tragbare Feuerlöschgeräte für die Brandklassen 1) A, B und C mit einem gesamten Mindestfassungsvermögen von 12 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel), von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6 kg haben muss;" siehe unter 8.1.4.1 b (i).
Unter 8.1.4.5 steht dann, wie die Feuerlöscher anzubringen sind.
Auf der PetroTrans 2008 habe ich sehr gute Lösungen gesehen, welche sich mit wenig Aufwand umsetzen lassen. Ich hänge Dir mal ein Bild an. Wobei ich sagen muss, auch auf der PetroTrans 2010 hat sich diese Form der Anbringung bei Tankfahrzeugen fortgesetzt.
Denke bitte auch an die Änderung im Bezug der Feuerlöscher im ADR 2011 unter 8.1.4.3, obwohl ich mal davon ausgehe,das die Hersteller das schon bedacht haben.

Attached picture 12530-PetroTans2008022.JPG
Geschrieben von: G. Homann

Re: Feuerlöscherhalterung an Lkw - 05.11.2010 10:00

Hallo Andreas,

das Problem in unserer "Firma" hat sich bis 31.12.2012 erledigt. Die 3. Verlängerung der AG Nr. Bw 10 (S) wurde am 27.10.2010 unterzeichnet.

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Gerald

Re: Feuerlöscherhalterung an Lkw - 05.11.2010 12:02

Hallo XACT125@web.de,
wo Du die Halterung am LKW anbringst ist egal, solange Du die Vorgaben unter 8.1.4.5 beachtest. Sie müssen eben nur leicht erreichbar sein. Und auf meinen Bild hast Du ja ein Beispiel gesehen, wie das Andere gelöst haben. Vor allen Dingen, ist der rote Behälter für alle leicht zu sehen, und brauch bei Schmuddelwetter nicht so oft gereinigt werden, man sollte es aber Bitte nicht ganz vergessen.
Was ja sonst nicht so einfach ist, und der Ein oder Andere vergist das schon mal. Hilft ihm nur nicht, wenn es zum Unfall kommt, und die Helfer die Feuerlöscher nicht finden und er ist vielleicht Bewustlos. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Geschrieben von: Gerald

Re: Feuerlöscherhalterung an Lkw - 07.11.2010 16:55

Hallo Günter,
der Hinweis von Dir ist gut.
Antwort auf

Die 3. Verlängerung der AG Nr. Bw 10 (S) wurde am 27.10.2010 unterzeichnet.


Aber ich vermute das diese Ausnahme nur für die Bundeswehr oder Firmen die im Auftrag der Bundeswehr fahren zutrifft. Und so können nicht alle diese Ausnahme nutzen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Geschrieben von: G. Homann

Re: Feuerlöscherhalterung an Lkw - 08.11.2010 06:38

Hallo Gerald,

Du hast schon recht mit Deiner Vermutung, war in diesem Fall aber auch zutreffend.

Gruß aus München
Günther Homann
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