Geschrieben von: DTM
"dafür sorgen" + "sich vergewissern" in der Praxis - 16.05.2011 10:31
Hallo,
ich habe ein Problem bei der Auslegung der folgenden Wortlaute:
Zu den Pflichten als Absender gehört u.a., DAFÜR ZU SORGEN, dass nur Verpackungen verwendet werden, die zugelassen sind und DAFÜR ZU SORGEN, dass Beförderungs-Papiere mitgegeben werden. Außerdem heißt es, man muss sich "vergewissern", dass die Ware klassifiziert ist.
Außerdem heißt es, der Absender kann auf die ihm von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen vertrauen.
Was heißt das für mich als Abfertigungs-Spediteur in der Praxis? Als Hintergrund-Info vielleicht sinnvoll: Wir sind reiner Abfertigungs-Spediteur, der auch ein großes KEP-Volumen abfertigt und wir sitzen nicht vor Ort bei den Verladern/Kunden. Wie soll ich dann z.B. dafür sorgen, dass die korrekte Verpackung verwendet wird? Und wie "vergewissere" ich mich, dass korrekt klassifiziert wurde. Muss ich mir alle SDB zur Verfügung stellen lassen?
Oder ist evtl. ein allgemeiner Hinweis an unsere Auftragger ausreichend, dass wir davon ausgehen, dass die Richtlinien des ADR eingehalten werden?
Entschuldigt bitte diese Anfängerfrage, aber genau das bin ich - ein blutiger Anfänger :-(
Vielen Dank für einen Tipp.
LG
Simone
ich habe ein Problem bei der Auslegung der folgenden Wortlaute:
Zu den Pflichten als Absender gehört u.a., DAFÜR ZU SORGEN, dass nur Verpackungen verwendet werden, die zugelassen sind und DAFÜR ZU SORGEN, dass Beförderungs-Papiere mitgegeben werden. Außerdem heißt es, man muss sich "vergewissern", dass die Ware klassifiziert ist.
Außerdem heißt es, der Absender kann auf die ihm von anderen Beteiligten zur Verfügung gestellten Informationen vertrauen.
Was heißt das für mich als Abfertigungs-Spediteur in der Praxis? Als Hintergrund-Info vielleicht sinnvoll: Wir sind reiner Abfertigungs-Spediteur, der auch ein großes KEP-Volumen abfertigt und wir sitzen nicht vor Ort bei den Verladern/Kunden. Wie soll ich dann z.B. dafür sorgen, dass die korrekte Verpackung verwendet wird? Und wie "vergewissere" ich mich, dass korrekt klassifiziert wurde. Muss ich mir alle SDB zur Verfügung stellen lassen?
Oder ist evtl. ein allgemeiner Hinweis an unsere Auftragger ausreichend, dass wir davon ausgehen, dass die Richtlinien des ADR eingehalten werden?
Entschuldigt bitte diese Anfängerfrage, aber genau das bin ich - ein blutiger Anfänger :-(
Vielen Dank für einen Tipp.
LG
Simone