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HIV-positiver Müll

Geschrieben von: Fasiss

HIV-positiver Müll - 03.06.2011 09:19

Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob der HIV-positive Müll aus einem Krankenhaus oder Labor als normaler Restmüll entsorgt werden kann ? Oder unter UN ?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Geschrieben von: MasterKane

Re: HIV-positiver Müll - 03.06.2011 10:09

Hallo Fasiss,

HIV-positiv Müll als normaler Restmüll????? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />

Bevor da an einen Transport gedacht wird, sollte doch erst einmal die Einstufung lt. AVV beachtet werden. Für diesen Abfall kommt nur die Abfallschlüsselnummer 18 01 03* in Frage. Somit sind wir beim sog. "Sternchen", d.h. gefährlichen Abfall. Diesen Abfall kann nicht jeder Entsorger annehmen und schon gar nicht die MVA direkt nebenan.

Ob dieser Abfall unter UN 3291 MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. transportiert werden darf, kann ich nicht genau sagen. Medizinische Abfälle sind für mich noch nicht einmal die Ausnahme, sondern ein gänzlich unbekanntes Gebiet. Aber dafür gibt es hier sicherlich auch Spezis. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

mfg
MasterKane
Geschrieben von: G. Homann

Re: HIV-positiver Müll - 06.06.2011 11:08

Hallo Fasiss,

wie schon gesagt wurde, auf keinen Fall als Restmüll! HIV ist gem. Tabelle 2.2.62.1.4.1 nur als Kultur der Kategorie A zugeordnet. Da es sich bei den genannten Abfällen nicht um Kulturen handelt bzw. handeln kann (siehe RSEB Nr. 2-10.2) werden sie der Kategorie B zugeordnet. Somit ist 2.2.62.1.11.1 Satz 2 zutreffend -> UN 3291, Verpackungsvorschrift P 621 o. IBC 620 o. LP 621.

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Bergmannsheil

HIV-positiver (besser: kontaminierter) Müll - 07.06.2011 09:52

Mahlzeit,

Leute, denkt mal nicht so formaljuristisch! Wenn denn jeder HIV-kontaminierte Müll gefährlich wäre, dürfte kein HIV-positiver Mensch, der in einem Privathaushalt wohnt und sich geschnitten hat, sein Pflaster in den Restmüll werfen. Die einzelne Hg-Batterie darf er ja auch nicht. Dennoch ist das Pflaster dem Restmüll zuzuordnen.
Die Einstufung von mit Mikroorganismen kontaminiertem Abfall richtet sich nach der LAGA-Vollzugshilfe "Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes". Kurz gefasst kannn man sagen, dass nur bei den gefährlichen Erregern wie Pest, Pocken, Cholera, Hanta etc. UND wenn zu befürchten ist, dass über den Abfall eine Übertragung stattfinden kann, dieser Abfall dem Schlüssel 180103* (und damit UN 2814 oder 3291) zuzuordnen ist. Je nach Menge kann es auch bei HIV oder den Hepatiden sein.
In der Praxis: habe ich Tupfer z.B. in der Zahnarztpraxis oder Verbände in der Chirurgie (auch von bekannt HIV-Positiven) kommt der Abfall zum Schlüssel 180104 --> kein Gefahrgut. Habe ich Abfälle z.B. aus der AIDS-Schwerpunktambulanz oder (bei Hepatiden) aus der gelben Dialyse, dann AS 180103 --> UN3291.
Das meiste ist also hausmüllähnlicher Abfall.

Immer dran denken: Auch, wenn in "gefährlicher Abfall" das Wort Gefahr drin steckt, muss er dennoch nach Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht einzeln betrachtet werden.

Attached File
Geschrieben von: G. Homann

Re: HIV-positiver (besser: kontaminierter) Müll - 07.06.2011 13:38

Hallo,

... naja, der Absender ist ja bekanntlich verantwortlich für die gefahrgutrechtliche Klassifizierung ...

Und formaljuristisch hin oder her, der HIV- positive Patient der sich geschnitten hat ist definitiv kein Absender im Sinne der Gefahrgutvorschriften, sehr wohl aber ein Krankenhaus bzw. eine Praxis ...

Unter 180103* steht jedenfalls:

"Es handelt sich dabei um Abfälle, die bei der Diagnose, Behandlung und Pflege von Patienten mit den oben genannten Infektionskrankheiten anfallen und mit erregerhaltigem Blut / Serum, Exkret oder Sekret kontaminiert sind ..."

und AIDS/HIV ist definitiv oben genannt!!

180104 findet gem. LAGA 18 auch nur Anwendung für Abfälle, "...sofern sie nicht von AS 18 01 03* erfasst werden."

Untermauert wird dies durch 2.2.62.1.11.2 i.V.m der "neuen" RSEB vom 29.04.2011:

2-10.1 Zu den Abfällen der UN-Nummer 3291 zählen die Abfälle, die bei der Behandlung von Menschen oder Tieren innerhalb von medizinischen Einrichtungen anfallen und aus infektionspräventiver Sicht auch außerhalb dieser
Einrichtungen einer besonderen Behandlung bedürfen. Dies ist z. B. der Fall bei Abfällen der Schlüsselnummern
"EAK 18 01 03*" und "EAK 18 02 02*" nach der "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" (Stand: September 2009) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

-> Also als Gb hätte ich da bei bekannt HIV-positiven Abfällen ein wenig Bauchschmerzen ...

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: HIV-kontaminierter Müll - 08.06.2011 06:59

Mahlzeit,

die LAGA-Vollzugshilfe soll den Menschen im Krankenhaus bzw. den überwachenden Behörden den Umgang, unter anderem die Zuordnung von Abfällen zu Abfall-Schlüsselnummern, erleichtern. Sie betrachtet die Abfallwirtschaft innerhalb und außerhalb der Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und schließt Auflagen der BioStoffV, GefahrstoffV, ADR, Infektionsschutz, Hygiene und gesundem Menschenverstand ein. Sie wird zusammen umgesetzt durch FaSi, Betriebsbeauftragten für Abfall, Hygienebeauftragte Ärzte, Hygienefachkräfte und Betriebsarzt.
Die Zuordnung zu Abfallschlüsselnummern geschieht meist nicht anhand von Listen, sondern anhand von Einschätzungen/Gefährdungsbeurteilungen, wie es besonders das Arbeitsschutzrecht auch vorsieht.

Die Zuordnung zu AS 180103 geschieht nicht aus der Klassifizierung von Erregern zu Stoffen der Klassse 6.2, sondern fragt als erstes, welches (zusätzliche)Risiko für die Allgemeinheit besteht, wenn der kontaminierte Abfall falsch entsorgt wird.
Bedenkt bitte, dass bei den meisten Krankheiten die Leute NICHT im Krankenhaus liegen, sondern zu Hause, dies auch bei HIV-positiven, Hepatitis-Infizierten oder (unerkannten) TbC-Kranken. Der größte Anteil des kontaminierten Mülls kommt also aus den Haushalten und nicht aus dem Krankenhaus. Brauchen wir besondere (gefahrgutrechtliche) Vorschriften für den Hausmüll?
Mit betrachtet bei der Zuordnung von Erregern zu AS 180103 wird auch die Überlebensfähigkeit de Erregers außerhalb des Körpers, die Dosis, die zur Infektion nötig ist etc. Und da ist HIV so ziemlich uninteressant. Hepatitis B ist da viel gefährlicher.
Die LAGA-Vollzugshilfe geht darauf ein:
"Die Liste umfasst daher Erkrankungen, die unter Berücksichtigung
- der Ansteckungsgefährlichkeit (Kontagiosität, Infektionsdosis, epidemisches Potential),
- der Überlebensfähigkeit des Erregers (Dauer der Infektionstüchtigkeit),
- des Übertragungsweges,
- des Ausmaßes und der Art der potentiellen Kontamination,
- der Menge des kontaminierten Abfalls sowie
- der Schwere der gegebenenfalls ausgelösten Erkrankung und deren Behandelbarkeit
besondere Anforderungen an die Infektionsprävention stellen.
Nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens können Abfälle dieser Gruppe bei folgenden Krankheiten des Menschen entstehen (in Klammern: relevante erregerhaltige Ausscheidung/Körperflüssigkeit):"
Und hier folgt eine Liste von Krankheiten bzw. Erregern.
HIV taucht auch auf bei dem Hinweis auf Übertragung durch unmittelbaren Kontakt mit verletzter oder nicht-intakter Haut oder Schleimhaut (z. B. durch Inokulation). Das heißt, dass bei Abfällen, die die Haut durchdringen können (nadeln, Skalpelle etc.), diese HIV-kontaminierten Stoffe dem AS 180103 zugeordnet werden können.

AIDS
wird in diesem Kapitel noch mal genannt, um diese Differenzierung zu erklären:
"Bei den in der Regel durch Inokulation übertragbaren Infektionskrankheiten stehen die Belange des Arbeitsschutzes im Vordergrund. Zu diesen Abfällen zählen daher spitze und scharfe Gegenstände, blutgefüllte Gefäße sowie blutgetränkter Abfall aus Operationen entsprechender Patienten, aus entsprechenden Schwerpunktpraxen und Laboren sowie gebrauchte Dialysesysteme aus der Behandlung bekannter Virusträger. Nicht gemeint sind kontaminierte trockene (nicht tropfende) Abfälle von entsprechend erkrankten Patienten (AIDS, Virushepatitis) aus Einzelfallbehandlungen, wie z. B. kontaminierte Tupfer im Rahmen der Blutabnahme, nicht tropfende Wundverbände oder OP-Abdeckungen, Watterollen aus der zahnärztlichen Praxis."

Und jetzt kommen wir zur RSEB: Lange Zeit war die deutsche LAGA-Richtlinie (wie sie bis 09/2009 hieß) und das Abfallrecht nicht kompatibel zur Klasse 6.2, bis dann der C-Müll / As 180103 per RSE als äquivalent zu UN 3291 erklärt wurde. Der Eintrag auch in der neuen RSEB erleichtert den Gleichklang von LAGA-Vollzugshilfe und ADR. Zuerst aber, das möchte ich noch einmal betonen, steht die LAGA-Vollzugshilfe.


Antwort auf
Also als Gb hätte ich da bei bekannt HIV-positiven Abfällen ein wenig Bauchschmerzen ...

Ich bin Gb an einer Uniklinik, wir haben (das ist schon statistisch wahrscheinlich) HIV-Infizierte im Haus als Patienten und ich habe 2002 an der LAGA-Richtlinie mitgearbeitet: Ich habe keine Bauchschmerzen.

Gerne für eine weitere Diskussion offen: Gerd Schäfer
Geschrieben von: G. Homann

Re: HIV-kontaminierter Müll - 08.06.2011 14:25

Sorry,

also meinerseits besteht da kein weiterer Diskussionsbedarf. In meinem Zuständigkeitsbereich werden gem. 2.2.62.1.11.1 (und da lässt das ADR gar keinen Ermessensspielraum) klinische Abfälle, die (wissentlich) ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B enthalten (und genau das war doch Gegenstand der Frage) der UN 3291 zugeordnet und für den Transport entsprechend verpackt und nicht über den Restmüll entsorgt.

Gruß aus München
Günther Homann
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: HIV-kontaminierter Müll - 09.06.2011 06:59

Mahlzeit,

man kann es totdiskutieren, aber dennoch: Bei wievielen KBE ist denn die Grenze? Ist die EHEC-belastete Gurke in der Biotonne des Haushaltes Hausmüll, in der Großküche dagegen UN 3291?
Wovon geht die Gefahr für die Allgemeinheit aus?
Die Farge war nur allgemein nach HIV-kontaminiertem Müll.
Und genau dafür ist die LAGA-Vollzugshilfe gemacht, um den Prakikern der Abfallwirtschaft und auch den (auch für das Gefahrgut) überwachenden Behörden eine Hilfe zu geben.
Und nach Schreiben der LAGA-Richtlinie/-Vollzugshilfe wurde per RSE die Angleichung erreicht.
Also, die Reihenfolge einhalten (LAGA --> Gefahrgut), dann wird man auch der Praxis gerecht und erspart dem Gesundheitswesen unnötige Kosten, ohne, dass für die Allgemeinheit eine zusätzliche Gefahr entsteht.
Grüße aus dme sonnigen Oberhausen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: HIV-kontaminierter Müll - 09.06.2011 07:26

Vielleicht kurz noch mal zusammengefasst zur Klarstellung:
1.) Zuordnung zu AS 180104 oder 180103* nach LAGA-Vollzugshilfe (Abfälle Gesundheitseinrichtungen, Auszüge und Datei siehe oben)
2.) Dann Zuordnung nach Gefahrgut: AS 180104 kein Gefahrgut (RSEB 2-11), AS 180103 UN3291 (RSEB 2-10.1).
In Laboratorien sieht es anders aus (RSEB 2-10.2).

Jetzt brauchen wir auch nicht mehr zu diskutieren. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: UHeins

Re: HIV-kontaminierter Müll - 09.06.2011 14:32

@ Bergmannsheil

In der Praxis würde ich mit dem Rat, "im Gefahrgutrecht nicht formaljuristisch zu argumentieren", auf Kriegsfuß stehen. Es könnte nämlich sein, dass ein Kontrollorgan das etwas anders sieht und dann ein dreistelliges Anlage 7-Erziehungsmittel fällig wird.

Eine Argumentation, dass eine LAGA-Veröffentlichung Vorrang vor einer Verordnung oder einem Gesetz habe, wird in keinem Bußgeldverfahren Bestand haben.
Geschrieben von: Bergmannsheil

Re: HIV-kontaminierter Müll - 10.06.2011 11:19

Mahlzeit,

der Witz ist doch, dass sich hier (=in der RSEB) in einem Gebiet mal das Gefahrgutrecht auf explizit genannte Quellen bezieht und nicht, wie sonst z.B. BetriebssicherheitV oder früher auch die VbF, externe Quellen auf das Gefahrgutrecht.
Noch mal: Ab wieviel Mikroorganismen ist man in Klasse 6.2?
Wenn Federweißer wegen des Ethanolgehaltes und Sondervorschrift 144 nicht UN 1170 als Gut der Klasse 3 zu klassifizieren ist: Fällt er wegen der noch lebenden Hefe (potentiell humanpathogen oder woher kommt der Dünnpfiff <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />) unter Klasse 6.2 UN 3373 Kategorie B? Natürlich nicht!
Noch mal: Um dem Menschen vor Ort (inkl. bei Behörden, es ist eine Vollzugshilfe!!!) die unterschiedlichen Betrachtungsweisen gerade bei der Abfalleinteilung gegenüber dem Gefahrgutrecht klar zu machen, wurde die LAGA-V. veröffentlicht.

Alles weitere (= Beförderung von UN 2814 INKL. dessen Abfall) regelt sich nur nach Gefahrgutrecht, da sind wir uns doch einig.

Ein schönes, keimfreies (der Salat wurde freigesprochen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />) Pfingstfest wünscht
Gerd Schäfer
Geschrieben von: Gandalf

Re: HIV-kontaminierter Müll - 15.06.2011 06:23

Hallo zusammen,
da muss ich dem admin zustimmen. Bei dem LAGA-Merkblatt geht es primär um Abfalleinstufung und -entsorgung und die Rechtsverbindlichkeit der Merkblätter ist da so eine Sache. Hinsichtlich des Gefahrgutrechts lässt 3.3 des Merkblattes nach meiner Meinung eigentlich nichts im Unklaren:
"3.3 Gefahrgutrechtliche Hinweise
Abfälle können unterschiedliche gefahrenrelevante Eigenschaften aufweisen, die eine Beförderung als Gefahrgut bedingen. Dies kann dazu führen, dass getrennte Sammelbehältnisse und Verpackungen erforderlich oder auch Verbote des gemeinsamen Transports zu beachten sind, auch wenn es sich um Abfälle nur eines Abfallschlüssels handelt. Die Regelungen des Gefahrgutrechtes sind zu beachten."
Gruß Gandalf
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