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Haftung/Bestellung Gefahrgutbeauftragter

Geschrieben von: DTM

Haftung/Bestellung Gefahrgutbeauftragter - 07.06.2011 13:38

Hallo zusammen,

kann mir vielleicht jemand ein paar Tipps geben, worauf ich achten muss, wenn ich schriftlich zum Gefahrgutbeauftragten ernannt werde? Gibt es z.B. Vorlagen oder sinnvolle Links? Sollte ich z.B. auf einen Haftungs-Ausschluss bestehen o.ä.?

Wie sieht die Haftung eines Gefahrgutbeauftragten überhaupt aus? Dass man nicht viele Ordnungswiedrigkeiten gem. ADR bzw. GBV begehen kann, ist mir bewusst. Aber wie sieht es z.B. in dem Fall aus, dass man z.B. mal einen Fehler bei der Beratung begeht und dadurch ein Unfall passiert oder auf das Unternhehmen Strafen zukommen? Haften müssen ja eigentlich die beauftragten Personen. Aber wenn diese aufgrund eines Ratschlages meinerseits handeln? Kann ich irgendwie in Regress genommen werden?

Ich danke Euch im Voraus!

VG
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