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Fahrererklärung in mehreren Sprachen

Geschrieben von: fraba01

Fahrererklärung in mehreren Sprachen - 29.06.2011 09:28

Hallo
ich suche einen link wo ich eine mehrsprachige fahrererklärung mir
downloaden kann.
meine alte erklärung beinhaltet noch das mitgeben der umb´s
Kann mir hier einer von Ihnen helfen
Gruß
fraba01 :
Geschrieben von: Hagen

Re: Fahrererklärung in mehreren Sprachen - 01.07.2011 13:16

Stellen sich für mich 2 Fragen (vielleicht der Grund, warum noch keiner geantwortet hat):
Was ist eine Fahrererklärung?
Was ist eine umb´s?
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Fahrererklärung in mehreren Sprachen - 02.07.2011 09:27

Hallole,

ich versuche mal mein Glück...

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Fahrererklärung die schriftlichen Weisungen sind?

Wenn ja, gehe ich richtig inder Annahme, dass umb´s ein Pseudonym für die alten Unfallmerkblätter ist?

Wenn diese Annahme auch noch richtig sein sollte, dann dürfte der unten aufgeführte Link ggf. helfen.

UNECE schriftliche Weisungen

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Geschrieben von: Claudi

Re: Fahrererklärung in mehreren Sprachen - 07.07.2011 09:43

Er meint eine Fahrererklärung in 29 Sprachen, die hab ich auch irgendwo aus dem Netz bzw. war sie auf der alten UMIPro-CD mit den Unfallmerkblättern dabei.
Ich hab mal die alte Version angehängt.

Der Text lautet:

Der Fahrzeugführer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass:
-er von dem Verlader darüber informiert wurde, dass er Gefahrgut zur Beförderung übernimmt,
-er von der schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) Kenntnis genommen hat,
-sein Fahrzeug über die nach ADR vorgeschriebene Ausrüstung verfügt,
-er zum Führen von Gefahrgutfahrzeugen berechtigt ist (ADR-Bescheinigung),
-er die Ladung ordnungsgemäß gestaut und gesichert hat.

Wenn man das Wort "Unfallmerkblatt" streichen würde, könnte man es eigentlich noch verwenden. Noch besser wäre, wenn dort "er die schriftlichen Weisungen mitführt und davonKenntnis genommen hat" oder ähnl. stehen würde.

Attached File
Geschrieben von: TDamm

Re: Fahrererklärung in mehreren Sprachen - 07.07.2011 13:46

Hallo Claudi,

mir stellt sich die Frage, was will man damit bezwecken? Diese Erklärung hebelt m.E. nicht die Prüfflicht nach 7.5.1.2 ADR aus.
Geschrieben von: Claudi

Re: Fahrererklärung in mehreren Sprachen - 08.07.2011 05:49

Natürlich nicht, aber man hat
1. einen Nachweis in Schriftform, dass man etwas kontrolliert hat und - der wichtigere Nutzen dieser Fahreranweisung
2. das Ganze in 29 Sprachen - damit gelingt es eigentlich immer, sich über diese Basics mit jedem Fahrer zu verständigen - egal aus welchem (ADR-)Land. Eine große Erleichterung für die Praxis...
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