Geschrieben von: Magnum
Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 06.11.2011 17:01
Hallo liebe Gefahrgutprofis!
Folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmer der Heizölbranche betreibt sog. Heizmobile. Das sind Tandemachsanhänger, die eine komplette Ölheizung beinhalten. Sie kommen zum Einsatz, wenn bei einem Haus die festinstallierte Heizung ausfällt oder auch auf Baustellen usw.
Der Anhänger hat neben der Heizanlage auch noch einen Heizöltank fest installiert. Fassungsraum ca. 700 Liter - 1500 Liter bei den größeren Anlagen.
In der Regel wird der Anhänger erst vor Ort mit Heizöl betankt. Der Hin-Transport ist also ohne Tankinhalt. Jedoch erfolgt die Rückholung oft mit mehr oder weniger Restmenge im Tank.
Frage: Ist der Transport mit Öl im Tank des Heizmobiles vom ADR befreit (1.1.3.1 Buchstabe b oder evtl. sogar bei 1.1.3.3 Buchstabe a? Ich hab da ein Problem mit der Bezeichnung "Geräte, die in ihrem inneren Aufbau gefährliche Güter enthalten". Das Öl ist ja in einem Tank. Die RSEB hilft da auch nicht weiter.
Was ist Euere Meinung?
Folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmer der Heizölbranche betreibt sog. Heizmobile. Das sind Tandemachsanhänger, die eine komplette Ölheizung beinhalten. Sie kommen zum Einsatz, wenn bei einem Haus die festinstallierte Heizung ausfällt oder auch auf Baustellen usw.
Der Anhänger hat neben der Heizanlage auch noch einen Heizöltank fest installiert. Fassungsraum ca. 700 Liter - 1500 Liter bei den größeren Anlagen.
In der Regel wird der Anhänger erst vor Ort mit Heizöl betankt. Der Hin-Transport ist also ohne Tankinhalt. Jedoch erfolgt die Rückholung oft mit mehr oder weniger Restmenge im Tank.
Frage: Ist der Transport mit Öl im Tank des Heizmobiles vom ADR befreit (1.1.3.1 Buchstabe b oder evtl. sogar bei 1.1.3.3 Buchstabe a? Ich hab da ein Problem mit der Bezeichnung "Geräte, die in ihrem inneren Aufbau gefährliche Güter enthalten". Das Öl ist ja in einem Tank. Die RSEB hilft da auch nicht weiter.
Was ist Euere Meinung?