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Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR?

Geschrieben von: Magnum

Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 06.11.2011 17:01

Hallo liebe Gefahrgutprofis!

Folgender Sachverhalt:
Ein Unternehmer der Heizölbranche betreibt sog. Heizmobile. Das sind Tandemachsanhänger, die eine komplette Ölheizung beinhalten. Sie kommen zum Einsatz, wenn bei einem Haus die festinstallierte Heizung ausfällt oder auch auf Baustellen usw.

Der Anhänger hat neben der Heizanlage auch noch einen Heizöltank fest installiert. Fassungsraum ca. 700 Liter - 1500 Liter bei den größeren Anlagen.

In der Regel wird der Anhänger erst vor Ort mit Heizöl betankt. Der Hin-Transport ist also ohne Tankinhalt. Jedoch erfolgt die Rückholung oft mit mehr oder weniger Restmenge im Tank.

Frage: Ist der Transport mit Öl im Tank des Heizmobiles vom ADR befreit (1.1.3.1 Buchstabe b oder evtl. sogar bei 1.1.3.3 Buchstabe a? Ich hab da ein Problem mit der Bezeichnung "Geräte, die in ihrem inneren Aufbau gefährliche Güter enthalten". Das Öl ist ja in einem Tank. Die RSEB hilft da auch nicht weiter.

Was ist Euere Meinung?
Geschrieben von: Gerald

Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 06.11.2011 18:23

Hallo Magnum,

Antwort auf
In der Regel wird der Anhänger erst vor Ort mit Heizöl betankt. Der Hin-Transport ist also ohne Tankinhalt. Jedoch erfolgt die Rückholung oft mit mehr oder weniger Restmenge im Tank.


1.1.3.1. a) kannst Du nicht nutzen, da hier u.a. von Privatpersonen und einzelhandesgerecht abgepackt die Rede ist.

1.1.3.1. b) kannst Du aber nutzen, auch wenn in der RSEB unter 1-3 "Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe in Verbindung mit der Anlage 2 Nr. 2.1 Buchstabe b der GGVSEB fallen u.a.:" das sog. Heizmobile nicht genannt ist, aber welchen Unterschied gibt es z.B. vom Aufbau her, zwischen "Notstromaggregat" und "Heizmobile".
Geschrieben von: UBurkhard

Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 07.11.2011 08:36

Antwort auf
1.1.3.1. b) kannst Du aber nutzen, auch wenn in der RSEB unter 1-3 "Unter die Regelungen des Unterabschnitts 1.1.3.1 Buchstabe in Verbindung mit der Anlage 2 Nr. 2.1 Buchstabe b der GGVSEB fallen u.a.:" das sog. Heizmobile nicht genannt ist, aber welchen Unterschied gibt es z.B. vom Aufbau her, zwischen "Notstromaggregat" und "Heizmobile".


Ich sehe das etwas differenzierter.
1.1.3.1 Buchst. b) findet nur Anwendung auf Geräte und Maschinen, die dem GSPSG unterliegen (oder MPG bzw. EBO), siehe GGVSEB Anlage 2, Nr. 2.1.

Mobile Stromaggregate bzw. handelsübliche mobile Ölheizgeräte mit Tank unterliegen als Ganzes dem GPSG und den zugehörigen Verordnungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigen die Hersteller mit der CE-Kennzeichnung und der Konformitätserklärung.

Bei Eigenbaugeräten bzw. eigenen Konstruktionen ist das nicht unbedingt gegeben.
Es sei denn, der Eigenbauer handelt als Hersteller und durchläuft für seine Konstruktion den (ziemlich kostenintensiven) Konformitätsprozess.

Und damit fängt das Problem an ...

Ich sehe somit keine direkte Möglichkeit, ADR 1.1.3.1 b) in diesem Fall zu nutzen.
Geschrieben von: Magnum

Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 07.11.2011 09:43

Hallo Gerald,

im ADR 1.1.3.1 Buchstabe b wird nicht auf den Privathaushalt verwiesen. Ich glaube daher, dass diese Befreiung durchaus zutreffen könnte.
Geschrieben von: DFK

Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 09.11.2011 11:04

Dazu kommt 2013 einiges!
Siehe: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2011/dgwp15/ECE-TRANS-WP15-91-inf8r1e.pdf
Geschrieben von: UBurkhard

Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 09.11.2011 18:55

Herzlichen Dank für die Info.
Die interessante Änderung in 1.3.3.3 betrifft, wenn ich das richtig verstehe, nur Maschinen mit serienmäßigem Tank, deren Tankinhalt mehr als 60 Liter beträgt.

Streift das Problem des TE also nur am Rande ...
Geschrieben von: Magnum

Re: Unterliegt fahrbare Heizung mit Heizöltank d. ADR? - 13.11.2011 18:33

OK, das hat mir jetzt schon recht weiter geholfen. Vielen Dank an Euch alle!
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