Geschrieben von: Wolfgang
Kennzeichen einer Wechselbrücke nach UIC-Merkblatt - 08.12.2011 14:42
Hallo Gefahrgutkollegen/innen,
In 7.1.3 ADR steht sinngemäß, dass ein Container bzw. Wechselbehälter/ Wechselbrücke ( der laut den Begriffsbestimmungen im ADR ein Container ist ), wenn er mit Gefahrgut beladen wird, entweder nach CSC gekennzeichnet sein muss oder die Bedingungen von UIC-Merkblatt 592-4 ( hier wird, soweit mir bekannt ist, die Kennzeichnung der Kodifizierung durch ein gelbes Schild gefordert )zu erfüllen hat.
Seht Ihr/Sie das auch so: Entweder hat die Wechselbrücke dieses gelbe Schild oder es darf keine Beladung mit Gefahrgut erfolgen.
Vielen Dank im Voraus für die Beiträge
Freundliche Grüße
Wolfgang
In 7.1.3 ADR steht sinngemäß, dass ein Container bzw. Wechselbehälter/ Wechselbrücke ( der laut den Begriffsbestimmungen im ADR ein Container ist ), wenn er mit Gefahrgut beladen wird, entweder nach CSC gekennzeichnet sein muss oder die Bedingungen von UIC-Merkblatt 592-4 ( hier wird, soweit mir bekannt ist, die Kennzeichnung der Kodifizierung durch ein gelbes Schild gefordert )zu erfüllen hat.
Seht Ihr/Sie das auch so: Entweder hat die Wechselbrücke dieses gelbe Schild oder es darf keine Beladung mit Gefahrgut erfolgen.
Vielen Dank im Voraus für die Beiträge
Freundliche Grüße
Wolfgang