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Kennzeichen einer Wechselbrücke nach UIC-Merkblatt

Geschrieben von: Wolfgang

Kennzeichen einer Wechselbrücke nach UIC-Merkblatt - 08.12.2011 14:42

Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

In 7.1.3 ADR steht sinngemäß, dass ein Container bzw. Wechselbehälter/ Wechselbrücke ( der laut den Begriffsbestimmungen im ADR ein Container ist ), wenn er mit Gefahrgut beladen wird, entweder nach CSC gekennzeichnet sein muss oder die Bedingungen von UIC-Merkblatt 592-4 ( hier wird, soweit mir bekannt ist, die Kennzeichnung der Kodifizierung durch ein gelbes Schild gefordert )zu erfüllen hat.
Seht Ihr/Sie das auch so: Entweder hat die Wechselbrücke dieses gelbe Schild oder es darf keine Beladung mit Gefahrgut erfolgen.

Vielen Dank im Voraus für die Beiträge

Freundliche Grüße

Wolfgang
Geschrieben von: Tommy Danger

Re: Kennzeichen einer Wechselbrücke nach UIC-Merkblatt - 09.12.2011 01:12

Dort steht:

7.1.3 Großcontainer, ortsbewegliche Tanks und Tankcontainer, die unter die Definition «Container» des CSC in der jeweils geltenden Fassung oder der UIC-Merkblätter 590 (Stand 01.01.1979, 10. Ausgabe, einschließlich Änderungen Nr. 1 bis 4), 591 (Stand 01.01.1998, 2. Ausgabe), 592-2 (Stand 01.07.1996, 5. Ausgabe), 592-3 (Stand 01.01.1998, 2. Ausgabe) und 592-4 (Stand 01.07.1995, Neuausgabe)') fallen ...

Damit wäre meines Erachtens nach zu klären, ob die Wechselbrücke überhaupt hierunter fällt.

Guten Morgen

Thomas
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