Geschrieben von: totototo
Rechtliche Frage - 13.12.2011 15:14
Hallo,
ich bin von meinen Betrieb als Gefahrgutbeauftragter benannt worden, allerdings unter falschen Voraussetzungen. Kann ich z.B. die Benennung zum Gefahrgutbeauftragten meinerseits kündigen (rechtlich gesehen)? Angeblich komme ich aus dieser Nummer nicht mehr so einfach raus solange kein triftiger grund vorliegt (z.B. krankheit, neu strukturierung o.ä.).
Gruß,
totototo
ich bin von meinen Betrieb als Gefahrgutbeauftragter benannt worden, allerdings unter falschen Voraussetzungen. Kann ich z.B. die Benennung zum Gefahrgutbeauftragten meinerseits kündigen (rechtlich gesehen)? Angeblich komme ich aus dieser Nummer nicht mehr so einfach raus solange kein triftiger grund vorliegt (z.B. krankheit, neu strukturierung o.ä.).
Gruß,
totototo