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Rechtliche Frage

Geschrieben von: totototo

Rechtliche Frage - 13.12.2011 15:14

Hallo,

ich bin von meinen Betrieb als Gefahrgutbeauftragter benannt worden, allerdings unter falschen Voraussetzungen. Kann ich z.B. die Benennung zum Gefahrgutbeauftragten meinerseits kündigen (rechtlich gesehen)? Angeblich komme ich aus dieser Nummer nicht mehr so einfach raus solange kein triftiger grund vorliegt (z.B. krankheit, neu strukturierung o.ä.).

Gruß,

totototo
Geschrieben von: Gandalf

Re: Rechtliche Frage - 14.12.2011 06:45

Hallo totototo,
also sinnvollerweise erfolgt eine Bestellung schriftlich mit der Unterschrift des Bestellers und der bestellen Person. Die Bestellung setzt gegenseitiges Einverständnis voraus und ist nicht einseitig. Davon kann man also auch wieder Abstand nehemen. Wenn die Bestellung unter falschen Voraussetzungen stattgefunden hat würde ich vermuten, dass sie sowieso ungültig ist. Wenn du nur benannt statt bestellt worden bist, bist du sowieso nicht ordnungsgemäß bestellt und bist somit gar nicht Gefahrgutbeauftragter.
Im Netz gibts auch Musterbestellschreiben, die mann an seine Bedürfnisse anpassen kann z. B. hier: Musterbestellschreiben oder auch hier VBG (hier allerdings ohne Gefahrgutbeauftragten).
Gruß Gandalf
Geschrieben von: totototo

Re: Rechtliche Frage - 15.12.2011 09:51

Hallo Gandalf,

natürlich hast du recht das es ein unterschied ist zwischen einer bestellung und einer bennenung. In meinem fall hab ich den falschen ausdruck benutzt, ich bin nach meiner ausbildung durch die ihk zum gefahgutbeauftragten ordnungsgemäß bestellt worden, allerding haben sich die mündlichen zusagen die mir zugesichert wurden nicht bestätigt. Deshalb denke ich, über eine abgabe meiner beauftragung, nach. Natürlich will ich mich jetzt nicht in die nesseln setzen und habe deshalb gefragt ob ich rechtlich aus der nummer wieder rauskomme. Meine argumentation war bisher diese, das durch meine bestellung kein muss dahinter steht solange es nicht in meinem arbeitsvertrag verankert ist. Somit könnte ich jederzeit die bestellung wieder absagen, oder?

totototo
Geschrieben von: Gandalf

Re: Rechtliche Frage - 15.12.2011 13:33

Hallo totototo,
noch einmal einfach ausgedrückt. Ja kannst du. Die Bestellung ist keine einseitige Ernennung auf Lebenszeit durch deinen Chef die nur von ihm widerrufen werden kann. Wärst du ein extern bestellter Beauftragter hättest du einen entsprechenden Vertrag. Von dem könntest du ja auch zurücktreten. Warum sollte das also intern anders sein?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: totototo

Re: Rechtliche Frage - 15.12.2011 14:15

Hallo Gandalf,

der gleichen meinung war ich ja auch, leider hat man versucht mich ein wenig zu verunsichern...

Vielen dank für die bestätigung!

totototo
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