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ADR-Vorschriften und Sicherheitsprüfung (SP)

Geschrieben von: mb.andfriends

ADR-Vorschriften und Sicherheitsprüfung (SP) - 17.01.2012 08:03

Verehrte Kollegen,

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw), in der unter anderem Fahrgestell, Fahrwerk, Lenkung, Reifen, Räder und die Bremsanlage geprüft werden. Im Rahmen der SP wird durch eine für die SP anerkannte Werkstatt eine Probefahrt durchgeführt mit einer Mindestgeschwindigkeit von 8km/h.

Meine Frage: Unter der Annahme, dass an einem Nkw mit Gefahrgut eine SP durchgeführt wird und die durchführende Werkstatt bei der Probefahrt das Betriebsgelände verlässt, muss der Prüfer doch auch einen ADR-Schein besitzen?
Oder existiert hierfür eine Ausnahmeregelung, die mir noch nicht bekannt ist?
Geschrieben von: Gerald

Re: ADR-Vorschriften und Sicherheitsprüfung (SP) - 17.01.2012 09:57

Hallo,
hier kann die Ausnahme 31 angewandt werden, sie gilt aber nur noch bis 30.06.2015.
Die zweite Möglichkeit steht in der Begriffsbestimmung zu Mitglied der Fahrzeugbesatzung in Abschnitt 1.2.1 "...oder Betriebsgründen begleitet."
Geschrieben von: mb.andfriends

Re: ADR-Vorschriften und Sicherheitsprüfung (SP) - 17.01.2012 13:36

Hallo Gerald,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.


MfG
mb.andfriends
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