Geschrieben von: Waldläufer
Transport von Spraydosen in Werkstattwagen - 27.06.2012 06:44
Hallo Gefahrgutgemeinde,
auch wenn ich an anderer Stelle diese Frage schon einmal gestellt habe, möchte ich sie hier nochmal posten:
Ist ein Transport von Druckgaspackungen UN 1950, nach der doch sehr praxisnahen Lösung,siehe Foto,unter Anwendung der Freistellungsregelung 1.1.3.1 c zulässig?
Von vielen höre ich, gute Lösung, würde ich nicht beanstanden. Von anderen höre ich Bußgeld da die Druckgaspackungen nicht verpackt sind.(lose Schüttung)
In der GGVSEB steht dann bei den Erläuterungen zu 1.1.3.1.c auch tatsächlich einiges zu den Verpackunsvorschriften. Daraus lese ich dann Verpackung ohne Zulassungscodierung.
Wie seht ihr das und wie bekomme ich eine praxisnahe und rechtskonforme Lösung?

auch wenn ich an anderer Stelle diese Frage schon einmal gestellt habe, möchte ich sie hier nochmal posten:
Ist ein Transport von Druckgaspackungen UN 1950, nach der doch sehr praxisnahen Lösung,siehe Foto,unter Anwendung der Freistellungsregelung 1.1.3.1 c zulässig?
Von vielen höre ich, gute Lösung, würde ich nicht beanstanden. Von anderen höre ich Bußgeld da die Druckgaspackungen nicht verpackt sind.(lose Schüttung)
In der GGVSEB steht dann bei den Erläuterungen zu 1.1.3.1.c auch tatsächlich einiges zu den Verpackunsvorschriften. Daraus lese ich dann Verpackung ohne Zulassungscodierung.
Wie seht ihr das und wie bekomme ich eine praxisnahe und rechtskonforme Lösung?
