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Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt
Geschrieben von: totototo
Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 27.07.2012 08:32
Hallo zusammen,
ich bin dabei, die bisher schwamige Regelung die bei uns vorhanden war durch eine aktualisierte Anweisung zu erneuern. Ich wollte mal in die Runde fragen ob jemand von Euch eine Checkliste hat worauf der Pförtner zu achten hat wenn ein Fahrzeug vor dem Tor steht und ein Dokument welches der Fahrer unterschreiben muss wenn er auf das Werksgelände auffährt.
Ich hab da mal was vorbereitet...
Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten
Seit 1.1.2005 treten Änderungen von ADR und RID neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten in Kraft.
Aus dem GGVSE / ADR Kapitel 1.10 geht hervor, dass gefährliche Güter nur Beförderern zur
Beförderung übergeben werden, deren Identität in geeigneter Weise festgestellt wurde.
Dieses gilt ebenfalls für die Anlieferung von gefährlichen Gütern.
Die Gefahrgutfahrer müssen ab dem 1.1.2005 Ihren Personalausweis mitführen.
Bei der Anlieferung von gefährlichen Gütern (NaOH, PAC, Soda, Sauerstoff, Öl) in den XXXXXXXXXXX - Wasserwerken sowie bei den Verbrauchschemikalien für das Lager des Labors ist eine Kontrolle des Personalausweises des Fahrzeugführers durchzuführen.
Die Personalien sind aufzunehmen und auf der Kopie des Lieferscheines zu notieren.
Ich bitte um Information Ihrer Mitarbeiter.
Hierbei muss man noch erwähnen das die Fahrzeuge nicht vor dem Werkstor halten können, da sie sonst im Straßenverkehr hinausragen... Kann man hier so eine Art haltebucht hinter dem Werkstor machen?
Ich hoffe das war jetzt nicht zu viel des Guten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
totototo
Geschrieben von: bastianmannheim
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 27.07.2012 09:48
Vielleicht hab ich das auch nicht richtig verstanden, aber wozu einen LKW auf Ausrüstung und Ausweis des Fahrers kontrollieren, wenn die Ware bei dir lediglich ANGELIEFERT wird?!
Die genannte Vorschrift aus dem ADR zur Kontrollpflicht ist auf jeden Fall sinnvoll (gab auch schon Bußgelder), aber greift doch in deinem Fall gar nicht!?
Geschrieben von: totototo
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 27.07.2012 11:08
Hatte ich vergessen zu erwähnen, bei uns werden auch Abfallprodukte abgeholt(Asbest, Spraydosen, Farben und Lacke usw...). Jetzt frage ich nochmal nach, sorry:
Für die Anlieferung von Gefahrgut auf einen Werksgelände brauche ich keine Zutrittskontrolle des Fahrers oder des Fahrzeuges? In großen Chemiewerken ist es doch normal das man überprüft, Wer und Was aufs gelände kommt, oder?
Habe das ganze jetzt als eine art Anweisung geschrieben
Vorschriften für die Sicherung
Unter den Begriff „Sicherung“ versteht man Maßnahmen bzw. Vorkehrungen die Diebstahl, Missbrauch an Personen, Güter oder der Umwelt zu treffen sind.
Zugangskontrolle Gefahrguttransporte:
Seit dem 1. Januar 2011 geltenden Fassung treten mit den Änderungen von ADR neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten in Kraft. Aus dem GGVSE / ADR Kapitel 1.10 gehen folgende wichtige Punkte hervor:
Der Gefahrgutfahrer muss sich beim Pförtner anmelden und einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen.
Der Pförtner weißt den Gefahrgutfahrer zur Markierten Haltebucht an (Haltebucht befindet sich direkt hinter dem Werkstor) und benachrichtigt einen berechtigten Mitarbeiter, welcher umgehend zur Toreinfahrt kommt um das Fahrzeug zu überprüfen (Sichtkontrolle).
Die Sichtprüfung des Gefahrguttransporters werden auf Mängel wie z.B. undichtigkeit, abgefahrende Reifen oder mangelhafte Ladungssicherung geprüft.
Dabei darf keine Gefährdung für Personen, Sachen, Umwelt oder dem Straßenverkehr entstehen. (Abschnitt 1.8.1 und Unterabschnitt 7.5.1.1)
Erst nach freigabe des Mitarbeiter, darf der Gefahrguttransporter auf das Werksgelände fahren und seine Ware entladen.
Geschrieben von: Michael59
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 27.07.2012 11:40
Wenn ich es richtig verstanden habe geht es hier um das Kapitel 1.10 ADR Gefahrgütern mit hohem Gefahrenpotential. Hier muß beim Empfang eine Identifikation der Fahrzeugführer und die Abwicklung des Sicherungsplans erfolgen, dazu ist eine Checkliste sicher hilfreich. Grundsätzliche sind Unterweisungen und Sensibilisierung von Mitarbeitern, die in der Gefahrgutabwicklung transportrelevante Tätigkeiten sind, durchführen.
Sowie die Erstellung von Sicherungsplänen der betroffenen Betriebsteile für Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential. Die Elemente des Sicherungsplan stehen im 1.10 ADR entsprechend würde ich die Checklisten anpassen.
Möglicher Inhalt der Checkliste:
Identifizierung des Fahrzeugführers/ Beifahrers
Lichtbildausweis: (z.B. Führerschein, Firmenausweis, Personalausweis) einschließlich Beifahrer
Beförderungspapier (Angaben gem. 5.4.1.1. ADR)
Zulassungsbescheinigung
Tankcodierung
Schriftliche Weisung
ADR- Schein für Fahrzeugführer
Warntafeln (vorne / hinten)
Ggf. Gefahrzettel (links / rechts / hinten)
Ausrüstung für das Fahrzeug gem. 8.1.5. ADR und schriftlicher Weisung
INAUGENSCHEINNAHME des Fahrzeugs!
Geschrieben von: Hagen
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 27.07.2012 13:08
Ich glaube nicht, dass der Kollege sich auf 1.10 bezieht, auch wenn das in seinem Posting so aussieht. Ich vermute, dass es um die ganz normalen Kontrollen geht, die der Empfänger bzw. Entlader von Gefahrgut an Fahrzeug, Fahrer und Ladung gemäß 7.5.1 ADR zu machen hat. Das gilt NATÜRLICH auch dann, wenn man Gefahrgut "nur" angeliefert bekommt.
Tototo, da bei Euch offenbar auch Gefahrgut abgeholt wird, müsst Ihr vermutlich einen Gefahrgutbeauftragten haben, den man fragen könnte (Oder bist Du das etwa <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />)?
Gruß
Hagen
Geschrieben von: totototo
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 30.07.2012 07:50
Hallo,
erstmal Danke für Eure Antworten!
Ich hab die schwierigkeit das ich diese Aufgaben von einen Älteren Kollegen übernommen habe und mich jetzt hier einarbeiten muss, dann kommt noch hinzu das ich das ganze nebenbei als Gefahrgutbeauftragter betreunen soll <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> deshalb die für Euch wahrscheinlich beklopten fragen...
totototo
Geschrieben von: Claudi
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 09.08.2012 10:50
Hallo Hagen,
woraus leitest du die Kontrollpflicht ab, wenn ein Unternehmen "nur" Empfänger ist?
Oder meinst du eine Kontrolle darauf, dass eine sichere Entladung nicht in Frage gestellt wird und die GG-Identifikation auch plausibel ist (was wurde bestellt, was steht in den Papieren, was steht auf der Ware)?
Denn mal angenommen ich wäre Empfänger, Fahrzeug ist augenscheinlich ok, Ladung ist augenscheinlich ok, keine Gefahr für eine sichere Entladung, wäre es mir formell egal, ob der Fahrer einen ADR-Schein hat, Gefahrgutausrüstung oder ob er vielleicht im worst case die komplette Strecke zu mir "illegal" gefahren ist (würde ich davon Kenntnis erlangen würde ich in der Praxis vermutlich schon jemanden, Spedition, Verlader oder ähnl. darauf aufmerksam machen).
Also sind wir uns schon einig, dass ein Entlader/Empfänger nicht die Gefahrgutausrüstung, Schriftliche Weisungen, ADR-Beschein etc. (Verladekontrolle) durchführen muss oder?
Geschrieben von: totototo
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 15.08.2012 11:33
Hallo,
bei der entladung handelt es sich hierbei nicht um ein öffentlichen bereich sondern um eine wasserschutzzone 1, da müssen wir schon vorher wissen welchen zustand die fahrzeuge haben. Ebenfalls müssen wir wissen das im worstcase der fahrer nicht zu schaden kommt.
Im übrigen ist es wie hagen schon beschrieben hat in der adr geregelt:
7.5.1.3 Die Entladung darf nicht erfolgen, wenn die vorgenannten Kontrollen Verstöße aufzeigen, die die Sicherheit
oder die Sicherung bei der Entladung in Frage stellen können.
Das sagt ja eigentlich alles aus, wie will ich sicherstellen das nichts passieren wird, wenn ich nicht kontrolliere?
Geschrieben von: Hagen
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 19.11.2012 13:07
Hallo Claudi,
ich hatte den Thread gar nicht mehr gelesen, daher auch keine Antwort geschrieben. Bin jetzt durch Zufall auf Deine Frage gestoßen.
Meiner Meinung nach muss auch der Entlader die Kontrollen nach 7.5.1.2 ADR machen: Nach 7.5.1.3 darf Entladung nicht erfolgen, wenn die Kontrollen nach 7.5.1.2 Verstöße aufzeigen, die Sicherheit oder Sicherung bei Entladung in Frage stellen können. Gemäß 7.5.1.2 sind Dokumente, Fahrzeug und die bei der Be- und Entladung verwendete Ausrüstung zu prüfen.
Gruß
Hagen
Geschrieben von: Gandalf
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 20.11.2012 07:08
Hallo Hagen,
den Bezug von 7.5.1.3 Entladung zu 7.5.1.2 Beladung sehe ich nicht in meinem ADR. Die "vorgenannten Kontrollen" dürfte sich auf 7.5.1.1 beziehen und gemäß 7.5.1.3 konkretisiert auf Sicherheit oder Sicherung bei der Entladung. Und welchen Einfluss darauf hat bspw. ein ungültiger oder nicht vorhandener ADR-Schein? Keinen. Claudi ist darauf ja schon eingegangen.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Hagen
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 05.12.2012 07:53
Hallo Gandalf,
Du hast recht, dass in 7.5.1.3 kein ausdrücklicher Verweis auf 7.5.1.2 steht. Aber in 7.5.1.1 ist von Kontrollen gar nicht die Rede, da steht nur, dass alles den Vorschriften entsprechen muss. Die einzigen "vorgenannten Kontrollen" sind die in 7.5.1.2.
Das Argument "Der Transport ist schon vorbei, was bringt die Kontrolle noch?" kann ich nachvollziehen, aber da man bei Vorschriften ja nicht nach Logik gehen soll, sondern nach dem Wortlaut, bleibe ich bei meiner Ansicht. Eine Klarstellung des Gewollten wäre allerdings wünschenswert, wie überhaupt beim gesamten Thema Kontrolle. Denn die Kontrolle von Warnweste etc. ergibt sich auch nicht aus 7.5.1, dort ist nur von für die Be- und Entladung verwendeter Ausrüstung die Rede. Wie einfach könnte die Welt sein, wenn einfach das Gewollte klar im Text stünde.
Gruß
Hagen
Geschrieben von: Gandalf
Re: Zugangskontrolle vor Werkseinfahrt - 05.12.2012 13:40
Hallo Hagen,
Wie einfach könnte die Welt sein, wenn einfach das Gewollte klar im Text stünde.
Die Folgen wären ja katastrophal! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Jeder wüsste was gemeint ist. Gesetzestexte könnte man in einem Rutsch lesen, ohne 20 nicht vorhandene Finger in den Verweisen. Ein Heer arbeitsloser Juristen, denn wozu bräuchten wir die dann noch. Sachverständige wären nur noch selten von Nöten. Bußgelder gäb es so gut wie keine mehr. Alles in allem ein volkswirtschaftliches Desaster. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Und wir hätten hier ja auch gar nichts mehr zu diskutieren. Das wär doch auch irgendwie langweilig, finde ich jedenfalls. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Gruß Gandalf