Geschrieben von: Gerald
TRbF ?? - 03.01.2013 18:32
Hallo,
zum Ende der Jahres 2012 sind ja die TRbF ausgelaufen.
Nun meine Fragen dazu.
Wo ist jetzt geregelt
1.
"das Ottokraftstoff oder Spezialbenzin gemeinsam mit HEIZÖL,LEICHT in Mehrkammer Tankfahrzeug nicht befördert werden darf"
stand in TRbF 30 Kapitel 11.2 (4)
2.
"Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff in Kammernzu transportieren, die eine gemeinsame Gaspendelleitung miteinander verbindet nicht befördert werden darf"
stand in TRbF TRbF 60 Kapitel 7 (2)
3.
"Anwenden von Gaspendeln" stand in TRbF 20 Nummer 9.1.3 und 60 Nr. 7 Punkt 3 Seite 6 (Pflicht Beförderer)
zum Ende der Jahres 2012 sind ja die TRbF ausgelaufen.
Nun meine Fragen dazu.
Wo ist jetzt geregelt
1.
"das Ottokraftstoff oder Spezialbenzin gemeinsam mit HEIZÖL,LEICHT in Mehrkammer Tankfahrzeug nicht befördert werden darf"
stand in TRbF 30 Kapitel 11.2 (4)
2.
"Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff in Kammernzu transportieren, die eine gemeinsame Gaspendelleitung miteinander verbindet nicht befördert werden darf"
stand in TRbF TRbF 60 Kapitel 7 (2)
3.
"Anwenden von Gaspendeln" stand in TRbF 20 Nummer 9.1.3 und 60 Nr. 7 Punkt 3 Seite 6 (Pflicht Beförderer)