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Zuordnung von UN-Nummern

Geschrieben von: Horst2411

Zuordnung von UN-Nummern - 27.08.2013 09:46

Schönen guten Tag zusammen,

bezgl. der Zuordnung folgender Mischung befinde ich mich mit meinem Geschäftspartner in der Diskussion und komme nicht weiter.

70 Gew.% n-Pentan ( UN -Nr. 1265 ) zusammen mit 30 Gew. % Cyclopentan ( UN-Nr. 1146 ).
Er ist der Meinung , das hier weiterhin mit der UN-Nr. 1265 gearbeitet werden kann.
Ich hingegen vertrete im Zusammenhang mit Kap. 2.1.3 die Ansicht, das in diesem Fall eine n.a.g. Sammeleintragung, hier UN-Nr. 3295, verwendet werden muss.

Wie seht Ihr das?

Horst2411
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 27.08.2013 10:33

Hallo Horst,

Deine Ansicht, dieses Gemisch gem. Abschnitt 2.1.3 ADR als UN 3295 zu klassifizieren, teile ich. Wenn ich mich an den Chemieunterricht erinnere, dann handelt sich um zwei unterschiedliche Stoffe: n-Pentan ist ein aliphatischer Kohlenwasserstoff mit der Summenformel C5H12, wohingegen Cyclopentan ein cyclischer Kohlenwasserstoff mit der Summenformel C5H10 ist.

UN 1265 (Pentane) ist eine Einzeleintragung für Stoffe mit der Summenformel C5H12 und kann aus meiner Sicht nicht als Gattungseintragung für Stoffe, die irgendwo "Pentan" in der Bezeichnung führen, verwendet werden.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 27.08.2013 10:55

Hallo Horst,

ich sehe das wie King Louie 21,

die beiden Stoffe sind unter eigenen UN Nummern namentlich genannt, daher geht nur eine Sammelposition. Also würde ich auch zu UN 3295 greifen.

Grüße
GG1
Geschrieben von: DFK

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 27.08.2013 11:13

Achtung! 1265 ist nicht n-Pentan,sondern Pentane. Da auch Cyclopentan ein Pentan ist passt 1265 und es kommt auf den Dampfdruck an ob bei 1265 VG I oder VG II zutrifft. Es ist jedenfalls der genaueste Eintrag zu verwenden!
Geschrieben von: Horst2411

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 27.08.2013 11:29

Danke für Eure schnelle Reaktion.
Bezgl. " Pentane " muss man wissen, das es unter dieser Bezeichnung nur die Untergruppen N-, Iso- und Neopentan gibt. Cyclopentan zählt folglich NICHT zu den Pentanen.
Geschrieben von: GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 27.08.2013 11:47

Hallo Horst,

da möchte ich Dir widersprechen: Chemisch gesehen gibt es die Gruppe der gesättigten C5 Kohlenwasserstoffe. Die cyclischen Kohlenwasserstoffe sind eine Untergruppe der Kohlenwasserstoffe, genauso wie die unverzweigten bzw. verzweigten. Neopentan ist ein Gas und hat daher eine eigene UN Nummer. Bei UN 1265 gibt es VG I + II, sprich Isopentan und n-Pentan. Cyclopentan hat ebenfalls eine eigene UN Nummer: UN 1146.

Grüße
GG1

PS Was man aber wissen muß: Die cyclischen Kohlenwasserstoffe haben eine andere Summenformel als die kettenförmigen Kohlenwasserstoffe.
Geschrieben von: DFK

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 28.08.2013 10:53

Jedenfalls kann und muß ein vorhandener Eintrag für verschiedene Pentane bzw. Gemische (Pentane) verwendet werden, auch wenn für eine Komponente (Cyclopentan) ein eigener Eintrag existiert. Dafür gibt es ja viele Beispiele.
Geschrieben von: GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 28.08.2013 13:14

Hallo DKF,

wie meinst Du das? Wir sind der Meinung, daß UN 3295 verwendet werden muß.

Grüße
GG1
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 28.08.2013 20:37

Hallo DFK,

irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir die Eintragung UN 1265 (Pentane) in der Stoffliste unterschiedlich verstehen. Letztendlich geht es wohl um folgende Frage: Handelt es sich bei UN 1265 um eine Einzeleintragung oder um eine Sammeleintragung im Sinne des Unterabschnitts 2.1.1.2 ADR?

Einzeleintragungen können gemäß 2.1.1.2 A ADR auch verschiedene Isomere eines Stoffs mit gleicher Summenformel abdecken. Insofern betrachte ich UN 1265 (Pentane) als Einzeleintragung für flüssige Isomere mit der Summenformel C5H12 (n-Pentan, Isopentan). Cyclopentan hat eine andere Summenformel und wird unter der Einzeleintragung UN 1146 geführt.

Gemäß der Hierarchie in Unterabschnitt 2.1.2.5 ADR ist für ein nicht namentlich genanntes Gemisch zunächst zu prüfen, ob eine Gattungseintragung (2.1.1.2 B ADR) vorliegt; ansonsten ist die am besten zutreffendste spezifische n.a.g.-Eintragung (2.1.1.2 C ADR) oder, falls das auch nicht möglich ist, eine allgemeine n.a.g-Eintragung (2.1.1.2 D ADR) zu wählen. Für eine Mischung zwischen n-Pentan und Cyclopentan komme ich deshalb zu dem bereits weiter oben erwähnten Ergebnis UN 3295 (KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G.) als Sammeleintragung, die dieses Gemisch am besten beschreibt.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Tatsi

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 04.09.2013 06:19

Hallo,

schöne Diskussion. Aber Chemie und Gesetz lassen sich nunmal nicht so einfach unter einen Hut bringen.
Ich habe kein Problem die o. g. Mischung als Pentane zu klassifizieren, da:

- 70 % Pentan enthalten sind (leider ohne Angabe der VG)
- sich die Gefahr nicht ändert (brennbarer flüssiger Stoff)
- sich meiner Einschätzung nach die gefährlichen Eigenschaften (Fp < 0 Grad, Sdp > 35 Grad - Einschränkung! siehe VG) kaum ändern werden

Aber vor allem:
- Pentan eine genauere Beschreibung garstellt, und so
- hilfreicher für alle Beteiligten incl. Hilfskräfte bei Unfällen ist

Gruß
Tatsi
Geschrieben von: GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 04.09.2013 07:21

Hallo Tatsi,

das ist meiner Meinung nach ein Verstoß gegen 2.1.3.3, da sowohl Pentan als auch Cyclopentan in der Tabelle A namentlich genannt sind und man hier nicht von einer Verunreinigung sprechen kann. In Ausgangspost wird ausdrücklich von einer Mischung gesprochen, daher bleibt nur UN 3295.

Grüße
GG1
Geschrieben von: Thorsten

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 12.09.2013 08:55

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum, möchte mich jedoch hier mal einklinken, da ich eine ganz andere Ansichtssache auf das Problem habe.

Beide Stoffe, von denen hier die Rede ist, sind schädlich bzw. giftig für Wasserorganimen. Das Produkt ist ebenfalls Giftig für Wasserorganismen, von daher würde ich die UN 3077 bevorzugen, da eine deutlich Umweltgefahr vom Produkt ausgeht.

LG
Thorsten
Geschrieben von: GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 12.09.2013 11:01

Hallo Thorsten,

das ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Die Hauptgefahr, die von dem Gemisch ausgeht, ist die Klasse 3. Auf die vorhandene Umweltgefährdung wird nach 5.4.1.1.18 durch den zusätzlichen Ausdruck "Umweltgefährdend" hingewiesen.

Grüße
GG1


PS: UN 3077 wäre für feste umweltgefährdene Stoffe ohne weitere Gefahren.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 11.08.2023 13:23

Grüß Gott zusammen,
ich habe eine eher einfache Frage, die mir aber Kopfzerbrechen bereitet.
Es geht um die Eintragungsarten nach 2.0.2.2 (und entsprechend in den anderen VT).Die Unterscheidung zwischen .2 Gattungseintragungen und 3. spezifische N.A.G. ist klar. Wo aber liegt die Grenze zwischen .2 und .1? Am Beispiel Cadmiumverbindung (2570) hänge ich nun: ist das eine Gattungseintragung oder nicht? Ich neige trotz fehlendem Plurals und des Fehlens einer Eintragung für "Cadmium" zu .2 Gattungseintragung, so daß beispielsweise Cadmiumsulfit hier zugehört. Die 3.1.1.1 läßt nach meiner Lesart auch die Zuordnung von beispielsweise Cadmium als Einzelstoff zu dieser UN zu, auch wenn diese UN keinen Reinstoff aufführt. Andererseits sagt die Spaltenerläuterung aus, daß Isomere (aber nicht andere Verbindungen?) gleicher Einstufung einem Stoffnamen im Plural zugeordnet werden können; damit wäre die Zuordnung von Isomeren zu UN 2570 nicht zulassig, weil die Eintragung im Singular ist. Andererseits stellt die 3.1.2.3 die Verwendung von Singular oder Plural frei und impliziert damit, daß zwischen beiden kein wesentlicher Unterschied besteht (was ich auch so sehe).
Oder habe ich hier ein - chemisches - Brett vor dem Kopf?

Bin für jede Aufklärung dankbar.
Schöner Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Dennis

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 11.08.2023 13:50

Hallo M.A.T.

die "Cadmiumverbindung" (2570) bezeichnet eine Gruppe von verschiedenen Cadmiumverbindungen. (z.B. Cadmiumchlorid, Cadmiumsulfat, Diethylcadmium,...) Somit sehe ich das auch in .2 einzuordnen.
Weil es keinen eigenen Eintrag gibt würde ich den Reinstoff hier einordnen.


Ein Isomer ist eine gleiche Verbindung die in Teilen im Raum anders ausgerichtet ist. (Beispiel: Beide Handrücken nach oben und sie dann übereinander halten. Sie besitzen beide Finger (+ ein Daumen) die gleich benannt werden. Aber es ist nicht das gleiche.)
Kann man auch beschreiben mit "Unteschied zwischen "das gleiche" und "das selbe"


Gruß
Dennis
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 11.08.2023 14:00

Hallo, Dennis,
danke für die schnelle Antwort. Ein Isomer ist derselbe Stoff, nur sehen die Moleküle anders aus - kann man das so sagen? Vorsilben wie o-, tert- etc sind soweit ich weiß solche Fälle.
Beruhigend finde ich, daß ich nicht ganz allein mit der Grenzziehung zwischen .1 und .2 bin - danke auch dafür.
Schöner Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Phi_l

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 16.08.2023 12:09

Hallo zusammen,

die Grenzziehung ist in meinen Augen ganz klar: die Liste der Sammeleintragungen in 2.2.X.3.

Was hier aufgeführt ist, ist eine Sammeleintragung, alles andere nicht.

Und da die UN 2570 Cadmiumverbindung hier aufgeführt ist, handelt es sich um eine Gattungseintragung.

LG
Phil
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 16.08.2023 12:48

Hallo, Phil.
Danke für's Brettwegnehmen. Genau das ist es. Und wenn das Brett nicht so dick gewesen wäre hätte ich in 1.2.1 die Definition gesehen. Damit gilt dann: Sammeleintragung ist entweder eine Gattungseintragung (B.) oder eine n.a.g-Eintragung (C. und D.).
Nochmals herzlichen Dank und frohes Schaffen Ihnen!
M.A.T.
Geschrieben von: Phi_l

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 16.08.2023 13:49

Gerngeschehen, ich habe selber kurz über der Frage gebrütet, bis es laut Klick gemacht hat blush.
Geschrieben von: Dennis

Re: Zuordnung von UN-Nummern - 21.08.2023 09:08

Hallo M.A.T.,

war im Urlaub, deswegen erst jetzt einen Antwort diesbezüglich.

Solche Vorsilben wie o- (ortho), m- (meta), p- (para) und tert. beschreiben eine Position innerhalb eines Moleküls. Das hat dann noch keine Aussagekraft bezüglich der Isomerie. Die kommt noch oben drauf.

o-, m- und p- Stellung findet man vor allem bei aromatischen Ringen und beschreiben die Position von einem angehängten Gruppe in Bezug zu einer Anderen (-R).

[verbundenes Bild]

So eine Angabe wie tert. drückt aus, das der Alkoholische Rest (-OH) direkt an einen tertiären Alkohol gebunden ist. Es gibt hier auch noch prim. (primär) und sec. (Sekundär). Primär ist z.B. der "normale" Trinkalkohol genannt Ethanol.

Bild von tert.-Butanol


Gruß
Dennis
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