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Ausrichtungspfeile auf Sendungen ohne Gefahrgut

Geschrieben von: heido

Ausrichtungspfeile auf Sendungen ohne Gefahrgut - 12.09.2013 13:05

Hallo zusammen,

bei uns gibt es gerade heftige Diskussionen um Ausrichtungspfeile.

Wenn in einer Umverpackung kein Gefahrgut enthalten ist, müssen dann
trotzdem Ausrichtungspfeile geklebt werden? In der Umverpackung sind flüssige Stoffe in verschlossenen 0,750 L Gebinden und 6 von diesen Gebinden sind in einer Umverpackung.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht nötig/vorgeschrieben ist.

Wenn es auch nicht um Gefahrgut geht, kann mir vielleicht trotzdem jemand helfen.

Viele Grüße
heido
Geschrieben von: Gerald

Re: Ausrichtungspfeile auf Sendungen ohne Gefahrgut - 12.09.2013 13:44

Hallo heido,

dass es sich bei Dir um kein Gefahrgut handelt, ist es nicht festgeschrieben - Ausrichtungspfeile - zu verwenden.

Aber bedenke Bitte, wenn die Verschraubung undicht ist, besteht die Gefahr dass etwas ausläuft, sollte die Umverpackung falsch herum verladen werden. Nun weiß ich zwar nicht, um was für ein Produkt es sich handelt. Sollte das Produkt austreten, dann sieht es auf der Ladefläche schlecht aus und könnte Einfluss auf die Ladungssicherung haben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Ausrichtungspfeile auf Sendungen ohne Gefahrgut - 12.09.2013 21:09

In jedem Fall gilt § 411 HGB: "Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und daß auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Soll das Gut in einem Container, auf einer Palette oder in oder auf einem sonstigen Lademittel, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, zur Beförderung übergeben werden, hat der Absender das Gut auch in oder auf dem Lademittel beförderungssicher zu stauen und zu sichern. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen."

Eine explizite, direkte Verpflichtung zur Anbringung von Ausrichtungspfeilen gibt es meines Wissens nur, wenn es sich um Gefahrgut handelt. Die Frage, ob Ihr die Ziele des § 411 HGB besser erreichen könnt, wenn die Verpackung Eures Produkts (freiwillig) mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet wird, müsst Ihr selbst beantworten.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: heido

Re: Ausrichtungspfeile auf Sendungen ohne Gefahrgut - 13.09.2013 06:27

Hallo King_Louie
Hallo Gerald,

vielen Dank für eure Antworten.
Da war ich ja auf dem richtigen Weg.
Normalerweise sind bei uns auf allen Kartons Ausrichtungspfeile aufgedruck, da wir sehr viel Gefahrgut verschicken. Nun gibt es bei einem Karton einen Fehldruck bei dem die Ausrichtungspfeile nicht vollständig zu sehen sind.
Dadurch entstand die Diskussion bei uns, ob auch bei nicht Gefahrgut, die Ausrichtungspfeile nachgeklebt werden müssen.
Dass es grundsätzlich besser ist die Pfeile zu kleben steht ausser Frage.

Nochmals vielen Dank
heido
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