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Kennzeichen "begrenzte Menge"

Geschrieben von: Spike

Kennzeichen "begrenzte Menge" - 17.11.2013 17:13

Hallo miteinander,

ich habe ein Packstück welches eine Höhe von 9cm hat und eine Länge x Breite von je 40cm.
Jetzt stufen wir die Produkte darin als Klasse 9 ein.
Jedoch können wir das ganze als Limited Quantity bezetteln / declarieren.
Nachdem nun das LQ-Kennzeichen auf der Seite nicht drauf passt, würde ich sagen (um nicht verkleinern zu müssen), kleben wir die LQ-Raute oben auf das Packstück.
Wenn man aber einen Palettenstapel bildet, sieht man nur noch die Raute auf dem obersten Packstück.
Das dürfte jedoch kein Problem sein, oder?
Zumal man ja nur verkleinern darf, wenn das Versandstück kleiner ist als die Standardkennzeichen.

Seht ihr das auch so?

Danke vorab <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Kennzeichen "begrenzte Menge" - 17.11.2013 20:18

Hallo Josef,

gem. Abschnitt 3.4.7 ADR darf das Kennzeichen für begrenzte Mengen auf bis zu 50*50 mm reduziert werden, wenn das Packstück zu klein für die Standardgröße ist. Wenn die Kennzeichnung leicht lesbar und sichtbar ist (Abschnitt 3.4.7 ADR), dann darf sie selbstverständlich auch oben auf den Versandstücken angebracht werden. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn der Paketdienst/Postbote etc. bei der Auslieferung eines einzelnen Versandstücks an einen Endverbraucher das Symbol sofort erkennt, sobald er das einzelne Versandstück in die Hand nimmt.

Wenn Ihr einen Palettenstapel bildet, dann gelten die Vorschriften für eine Umverpackung in Abschnitt 3.4.11 ADR. Im Fall einer Umverpackung müssen die Kennzeichnungen jedes einzelnen Versandstücks nicht sichtbar sein. Allerdings wäre dann ggf. der Ausdruck «UMVERPACKUNG» erforderlich und das Symbol für begrenzte Mengen auf der Umverpackung zu wiederholen sowie ggf. Ausrichtungspfeile an zwei gegenüberliegenden Seiten.

Schöne Grüße.
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