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Gefahrgutbeauftragter in den Niederlanden

Geschrieben von: Baxter

Gefahrgutbeauftragter in den Niederlanden - 07.03.2014 11:36

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht können Sie mir bei einer Fragestellung behilflich sein.

Ist die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten in Holland National geregelt und
wenn ja wo ?

Kennt jemanden einen GB in den Niederlangen ?

Vielen Dank für die Hilfe.
Geschrieben von: Gerald

Re: Gefahrgutbeauftragter in den Niederlanden - 07.03.2014 12:08

Hallo Baxter,

Antwort auf
Ist die Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten in Holland National geregelt und
wenn ja wo ?


Die niederländische Gefahrgutverordnung nennt sich "Wet vervoer gevaarlijke stoffen" unter

https://zoek.officielebekendmakingen.nl/stb-2013-307.html findest Du weitere Informationen.

Im Kapitel 1.8 ADR ist die Rede vom Sicherheitsberater (in Deutschland Gefahrgutbeauftragter), versuche es mal unter

http://www.twilmij.nl/nachrichten/update-adr-de-de/ und da findest Du ganz am Ende den Hinweis auf ... oder mit unserem Sicherheitsberater Stefanie Kasteel wünschen, ...

oder

http://www.enzerink-adr.nl/de/de-home.htm
http://www.vanderwolf.com/webde/index2.php?sekce=bezpecnost

Ich hoffe es hilft weiter.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Gefahrgutbeauftragter in den Niederlanden - 07.03.2014 14:34

Hallo Baxter,

meine Kenntnisse zu Holland beschränken sich vor allem auf Fotos von Tulpenfeldern, Windmühlen und Grachten, sowie auf den Einkauf von Gouda-Käse auf dem Wochenmarkt. Insofern sollte vielleicht ein echter Kenner dieses Königreichs nochmals die folgenden Angaben prüfen, die eine mittelmäßige Suchmaschine hervorgebracht hat:

Mit Artikel IV der Regeling tot wijziging van diverse regelingen voor het vervoer van gevaarlijke stoffen wurde die nationale Gefahrgutbeauftbeauftragtenverordnung zum 31. März 2012 aufgehoben. Die Begründung für die Aufhebung befindet sich ganz am Schluss und verweist insbesondere auf die RL 2008/68/EG, mit der ADR/RID/ADN in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden ist. Nachdem der Gefahrgutbeauftragte bereits in Abschnitt 1.8.3 ADR/RID/ADN geregelt ist, wird eine gesonderte Gefahrgutbeauftragtenverordnung als überflüssig angesehen.

Soweit ich das verstehe, setzen Artikel 2 des "Besluit vervoer gevaarlijke stoffen" sowie Artikel 3 der "Regeling vervoer over land van gevaarlijke stoffen (VLG)" das ADR in nationales Recht um. Artikel 12 der Bijlage 2 zur VLG (englisch) legt dann noch fest, dass die Freistellungen von der Pflicht zur Benennung eines Gefahrgutbeauftragten des Unterabschnitts 1.8.3.2 ADR in den Niederlanden gelten. Analog verhält es sich für den Schienenverkehr (VSG) und die Binnenschifffahrt (VBG). Konsequenterweise verweist die ILT-Webseite (Human Environment and Transport Inspectorate) deshalb zum Gefahrgutbeauftragten ausschließlich auf die Vorschriften in Kapitel 1.8 ADR. Eine Übersicht über das untergesetzliche Regelwerk zum Gefahrgutgesetz (WVGS) mit den niederländischen Ausgaben des ADR/RID/ADN ist abrufbar über folgende Verknüpfung: Overzicht specifieke (technische) voorschriften per soort vervoer

Mit brauchbaren Adressen von Gefahrgutbeauftragten kann ich leider hier nicht direkt weiterhelfen. Möglicherweise kann der Verband der Gefahrgutbeauftragten (Vereniging voor Veiligheidsadviseurs Vervoer Gevaarlijke Stoffen) Kontakte zu seinen Mitgliedern herstellen oder Du schaust mal auf die Liste der Schulungsveranstalter, darunter auch solche, die externe Gefahrgutbeauftragte stellen. Darüber hinaus gibt es noch den Fachverband Specialisten Vereniging Gevaarlijke Stoffen, bei dem man auch mal fragen könnte, ob Kontakte zu Gefahrgutbeauftragten unter seinen Mitgliedern vermittelt werden können.

Schöne Grüße.
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[OT] Das Foto auf der ILT-Webseite hat vermutlich als Vorlage für den LEGO-Gefahrengutbeauftragten gedient. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> [/OT]
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