Geschrieben von: Spedi
Verwendung von ASP-Behältern - 21.05.2014 07:37
Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,
wir entsorgen zZ ungereinigte Gebinde (nicht zugelassen, meist Laborflaschen aus Glas, leer, ungereinigt z.B. UN 1208 und UN 2924)in einem ASP-Behälter, welcher vom Entsorger bereitgestellt wird. Nun habe ich mir diesen Vorgang genau angeschaut und mich in das Thema eingelesen, kann aber nicht mit 100%iger Sicherheit sagen ob folgende Einschätzung richtig ist:
Die Duldungsregelung ( siehe Verkehrsblatt 19-2013 vom 15. Oktober 2013 ) für die Doppelkennzeichnung (Kiste/IBC) ist befristet bis zum 30.06.2015. Demnach muss nur der Eintrag im Beförderungspapier angeben, als was der ASP nun benutzt wird, also Kiste oder IBC.
Für die Verwendung als Kiste spricht der Wegfall von Prüffristen, jedoch sind Kisten in der P001 nur als Außenverpackungen erlaubt. D.h. die Glasflaschen (verschlossen, nicht zerbrochen) müssen korrekt verpackt werden und können nicht einfach so in die Kiste (ASP) geworfen werden.
Für die UN-Nummern UN 1208 und UN 2924 ist ein Versand in loser Schüttung nicht zugelassen, die Frage ist aber ob für das einfüllen in einen IBC eine Beförderung in loser Schüttung gegeben sein muss. Ich denke nicht, da der IBC das Versandstück ist und lose Schüttung einen BK1 oder BK2 Container meint. Laut 7.3.1.1 dürfen ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung befördert werden, wir haben aber keine zugelassenen Verpackungen, sondern Glasflaschen.Werden die Glasflaschen einfach reingeworfen, so bleibt nur die Verwendung als IBC. Dieser ASP (11A/Y... bzw. 4A1/X600/S...) ist für feste und paströse Stoffe zugelassen, kann die Ansammlung von Flüssigkeiten nicht verhindert werden (Glasbruch), so muss ein ASF-Behälter genommen werden, Zulassung für flüssige Stoffe. Um diesen ASF kommen wir bei den UN-Nummern eh nicht herum, da IBC03 zugeordnet ist und nur 31A genannt und nicht 11A wie auf dem Typschild des ASP. Fazit: So wie jetzt ist die Beförderung nicht zulässig.
Ich warte gespannt auf eure Einschätzung und wie dieses "Problem" in anderen Unternehmen gehandelt wird. Vielen Dank!
wir entsorgen zZ ungereinigte Gebinde (nicht zugelassen, meist Laborflaschen aus Glas, leer, ungereinigt z.B. UN 1208 und UN 2924)in einem ASP-Behälter, welcher vom Entsorger bereitgestellt wird. Nun habe ich mir diesen Vorgang genau angeschaut und mich in das Thema eingelesen, kann aber nicht mit 100%iger Sicherheit sagen ob folgende Einschätzung richtig ist:
Die Duldungsregelung ( siehe Verkehrsblatt 19-2013 vom 15. Oktober 2013 ) für die Doppelkennzeichnung (Kiste/IBC) ist befristet bis zum 30.06.2015. Demnach muss nur der Eintrag im Beförderungspapier angeben, als was der ASP nun benutzt wird, also Kiste oder IBC.
Für die Verwendung als Kiste spricht der Wegfall von Prüffristen, jedoch sind Kisten in der P001 nur als Außenverpackungen erlaubt. D.h. die Glasflaschen (verschlossen, nicht zerbrochen) müssen korrekt verpackt werden und können nicht einfach so in die Kiste (ASP) geworfen werden.
Für die UN-Nummern UN 1208 und UN 2924 ist ein Versand in loser Schüttung nicht zugelassen, die Frage ist aber ob für das einfüllen in einen IBC eine Beförderung in loser Schüttung gegeben sein muss. Ich denke nicht, da der IBC das Versandstück ist und lose Schüttung einen BK1 oder BK2 Container meint. Laut 7.3.1.1 dürfen ungereinigte leere Verpackungen in loser Schüttung befördert werden, wir haben aber keine zugelassenen Verpackungen, sondern Glasflaschen.Werden die Glasflaschen einfach reingeworfen, so bleibt nur die Verwendung als IBC. Dieser ASP (11A/Y... bzw. 4A1/X600/S...) ist für feste und paströse Stoffe zugelassen, kann die Ansammlung von Flüssigkeiten nicht verhindert werden (Glasbruch), so muss ein ASF-Behälter genommen werden, Zulassung für flüssige Stoffe. Um diesen ASF kommen wir bei den UN-Nummern eh nicht herum, da IBC03 zugeordnet ist und nur 31A genannt und nicht 11A wie auf dem Typschild des ASP. Fazit: So wie jetzt ist die Beförderung nicht zulässig.
Ich warte gespannt auf eure Einschätzung und wie dieses "Problem" in anderen Unternehmen gehandelt wird. Vielen Dank!