Geschrieben von: DuncanMacLeod77
Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit - 03.07.2014 08:58
Hallo liebe Gefahrgutfreunde,
in der Freistellungstabelle zu ADR 1.1.3.6 steht unter "Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit" unter "Beförderungskategorie 2" eine zulässige Gesamtmenge von 333 je Beförderungseinheit.
Ich möchte nun 200 Liter des folgenden Gefahrguts transportieren lassen:
UN 1903 DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (C12-14 alkyldimethylammoniumethylsulfate, ISOPROPANOL (ISOPROPYL ALCOHOL)), 8, II
Lt. 1000-Punkte Tabelle in 1.1.3.6.3 überschreite ich in diesem Fall dann jedoch die "Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit" die mit 333 Punkten angegeben ist, da ich bei 200 Litern 600 Punkte erreiche (200 L x 3 = 600 Punkte).
Mit weiteren Gefahrgütern die ich mit dieser Ware transportieren will, bleibe ich jedoch unter 1000 Punkten.
Kann der Transport gemäß "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ RID festgesetzten Freigrenzen" abgewickelt werden?
Wenn nicht, wovon ich jetzt einmal ausgehe, welche ADR-Informationen müssen dann im Beförderungspapier angegeben werden (z. B. errechneter Wert)?
Welche ADR-Paragraphen-Hinweise muß das Beförderungspapier enthalten, damit ich keine Probleme mit der Polizei oder BAG bekomme?
Bedarf es für den LKW der orangefarbenen Warntafel?
Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße,
Duncan
in der Freistellungstabelle zu ADR 1.1.3.6 steht unter "Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit" unter "Beförderungskategorie 2" eine zulässige Gesamtmenge von 333 je Beförderungseinheit.
Ich möchte nun 200 Liter des folgenden Gefahrguts transportieren lassen:
UN 1903 DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (C12-14 alkyldimethylammoniumethylsulfate, ISOPROPANOL (ISOPROPYL ALCOHOL)), 8, II
Lt. 1000-Punkte Tabelle in 1.1.3.6.3 überschreite ich in diesem Fall dann jedoch die "Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit" die mit 333 Punkten angegeben ist, da ich bei 200 Litern 600 Punkte erreiche (200 L x 3 = 600 Punkte).
Mit weiteren Gefahrgütern die ich mit dieser Ware transportieren will, bleibe ich jedoch unter 1000 Punkten.
Kann der Transport gemäß "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ RID festgesetzten Freigrenzen" abgewickelt werden?
Wenn nicht, wovon ich jetzt einmal ausgehe, welche ADR-Informationen müssen dann im Beförderungspapier angegeben werden (z. B. errechneter Wert)?
Welche ADR-Paragraphen-Hinweise muß das Beförderungspapier enthalten, damit ich keine Probleme mit der Polizei oder BAG bekomme?
Bedarf es für den LKW der orangefarbenen Warntafel?
Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße,
Duncan