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Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit

Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit - 03.07.2014 08:58

Hallo liebe Gefahrgutfreunde,

in der Freistellungstabelle zu ADR 1.1.3.6 steht unter "Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit" unter "Beförderungskategorie 2" eine zulässige Gesamtmenge von 333 je Beförderungseinheit.

Ich möchte nun 200 Liter des folgenden Gefahrguts transportieren lassen:

UN 1903 DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (C12-14 alkyldimethylammoniumethylsulfate, ISOPROPANOL (ISOPROPYL ALCOHOL)), 8, II

Lt. 1000-Punkte Tabelle in 1.1.3.6.3 überschreite ich in diesem Fall dann jedoch die "Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit" die mit 333 Punkten angegeben ist, da ich bei 200 Litern 600 Punkte erreiche (200 L x 3 = 600 Punkte).

Mit weiteren Gefahrgütern die ich mit dieser Ware transportieren will, bleibe ich jedoch unter 1000 Punkten.

Kann der Transport gemäß "Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ RID festgesetzten Freigrenzen" abgewickelt werden?

Wenn nicht, wovon ich jetzt einmal ausgehe, welche ADR-Informationen müssen dann im Beförderungspapier angegeben werden (z. B. errechneter Wert)?

Welche ADR-Paragraphen-Hinweise muß das Beförderungspapier enthalten, damit ich keine Probleme mit der Polizei oder BAG bekomme?

Bedarf es für den LKW der orangefarbenen Warntafel?

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße,

Duncan
Geschrieben von: aw_

Re: Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit - 03.07.2014 09:25

Hallo Duncan,
Wie du bereits erkannt hast, bist Du bei Deinem Stoff bei dem Wert 600, also unter 1000 und somit im Bereich 1.1.3.6

Die 333 bezieht sich hier auf die maximale Menge (hier in Litern). Du hast aber 'nur' 200 L. Also keine OT etc.

Jetzt gilt es für die anderen Stoffe auch den Wert zu ermitteln (LQ zählt nicht mit) und wenn Du unter 1000 bleibst, muss jeder Stoff aufgelistet sein mit den Mengen pro Beförderungskategorie und der Gesamtmenge. Am besten mit der Angabe: Transport gem. 1.1.3.6

Solltest Du zuzüglich den anderen Stoffen über 1000 kommen, braucht man keine Punkte anzugeben, aber dann gilt das volle Programm, also: LKW ausflaggen, ADR-Schein Fahrer, Schriftliche Weisung etc. und natürlich keine Angabe über 1.1.3.6
gruss..aw
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit - 03.07.2014 09:35

Hallo AW,

ich danke Dir vielmals für die detaillierte Auskunft. Du hast mir enorm weitergeholfen!

Beste Grüße und einen schönen Tag!

Duncan
Geschrieben von: Gerald

Re: Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit - 03.07.2014 10:58

Hallo DuncanMacLeod77,

klar kannst Du Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, aber dabei ist der Absatz 1.1.3.6.2 einzuhalten, dafür hänge ich Dir eine Datei an.

Attached File
Geschrieben von: DuncanMacLeod77

Re: Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit - 03.07.2014 13:47

Hallo Gerald,

herzlichen Dank auch Dir für die Informationen und Deine Unterstützung. Klasse, dass man hier im Forum derart qualifizierte Unterstützung findet!

Viele Grüße,

Duncan
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