Geschrieben von: SirKenny
UN1263 Klasse 3 Gruppe 2 - Lagerung / Transport - 09.07.2014 13:09
Hallo!
Ich sehe mich zum ersten mal als verantwortliche Person mit einer Gefahrgut-Frage konfrontiert und hoffe ich finde hier Hilfe.
Ich konnte mir natürlich schon einige Dinge via google erschliessen, jedoch sollte man in diesem Bereich wohl nicht verallgemeinern.
Meine Frage betrifft die Lagerung und den Transport eines Produktes.
Das Produkt ist ein Nagellack-Set in 5 Varianten. Jede Variante besteht aus mehreren Einzelflaschen.
Klassifizierung: UN1263 Klasse 3 Gruppe 2
Hier kurz die Menge(n):
Variante A: 34ml in 4 Einzelflaschen (Ø = 8,5 ml)
Variante B: 49 ml in 6 Einzelflaschen (Ø = 8,17 ml)
Variante C: 34 ml in 4 Einzelflaschen (Ø = 8,5 ml)
Variante D: 49 ml in 6 Einzelflaschen (Ø = 8,17 ml)
Variante E: 41,5 ml in 5 Einzelflaschen (Ø = 8,3 ml)
Die Sets befinden sich in einem stabilen Pappkarton, die einzelnen Flaschen liegen in einer Einlage ebenfalls aus Karton, sind also stoßfest verpackt, gegen Bewegungen geschützt und liegen nicht direkt aneinander.
Mich interessiert:
Bis zu welcher Gesamtmenge gilt eine Kleinmengenregelung für Transporte?
Ich habe etwas von einer 1.000 Punkte Regel gelesen, allerdings bezog sich diese auf das Bauhandwerk und Chemikalien in Liter-Gebinden. Auch ist die Frage ob ich diese aufgrund der Verpackung anwenden kann.
Es gibt ja auch die Begriffe Innenverpackung und Außenverpackung.
Ist ein Set eine Innenverpackung oder ist damit die Einzelflasche gemeint?
Brauche ich zwingend ein Gefahrgutlager oder wäre dies erst ab einer bestimmten Menge der Fall?
Ich plane 200 je Set als Lagermenge. Kummuliert sind dies 41,5 Liter Flüssigkeit in 5.000 Einzelflaschen.
Wieviele Sets könnte ich per Paketdienst auf einmal versenden (ohne Gefahrgutkennzeichnung)?
Bzw ist eine notwendig? Mal ganz blöd formuliert, Parfüm welches ja ebenfalls als brennbar eingestuft wird, kriege ich per Paketdienst ohne Gefahrgutaufkleber auf dem Paket.
Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert und bedanke mich für jede Beteiligung im voraus :-)
Mfg
Ich sehe mich zum ersten mal als verantwortliche Person mit einer Gefahrgut-Frage konfrontiert und hoffe ich finde hier Hilfe.
Ich konnte mir natürlich schon einige Dinge via google erschliessen, jedoch sollte man in diesem Bereich wohl nicht verallgemeinern.
Meine Frage betrifft die Lagerung und den Transport eines Produktes.
Das Produkt ist ein Nagellack-Set in 5 Varianten. Jede Variante besteht aus mehreren Einzelflaschen.
Klassifizierung: UN1263 Klasse 3 Gruppe 2
Hier kurz die Menge(n):
Variante A: 34ml in 4 Einzelflaschen (Ø = 8,5 ml)
Variante B: 49 ml in 6 Einzelflaschen (Ø = 8,17 ml)
Variante C: 34 ml in 4 Einzelflaschen (Ø = 8,5 ml)
Variante D: 49 ml in 6 Einzelflaschen (Ø = 8,17 ml)
Variante E: 41,5 ml in 5 Einzelflaschen (Ø = 8,3 ml)
Die Sets befinden sich in einem stabilen Pappkarton, die einzelnen Flaschen liegen in einer Einlage ebenfalls aus Karton, sind also stoßfest verpackt, gegen Bewegungen geschützt und liegen nicht direkt aneinander.
Mich interessiert:
Bis zu welcher Gesamtmenge gilt eine Kleinmengenregelung für Transporte?
Ich habe etwas von einer 1.000 Punkte Regel gelesen, allerdings bezog sich diese auf das Bauhandwerk und Chemikalien in Liter-Gebinden. Auch ist die Frage ob ich diese aufgrund der Verpackung anwenden kann.
Es gibt ja auch die Begriffe Innenverpackung und Außenverpackung.
Ist ein Set eine Innenverpackung oder ist damit die Einzelflasche gemeint?
Brauche ich zwingend ein Gefahrgutlager oder wäre dies erst ab einer bestimmten Menge der Fall?
Ich plane 200 je Set als Lagermenge. Kummuliert sind dies 41,5 Liter Flüssigkeit in 5.000 Einzelflaschen.
Wieviele Sets könnte ich per Paketdienst auf einmal versenden (ohne Gefahrgutkennzeichnung)?
Bzw ist eine notwendig? Mal ganz blöd formuliert, Parfüm welches ja ebenfalls als brennbar eingestuft wird, kriege ich per Paketdienst ohne Gefahrgutaufkleber auf dem Paket.
Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert und bedanke mich für jede Beteiligung im voraus :-)
Mfg