Geschrieben von: S.Schumacher
Un-geprüfte Kunststoffgewebesäcke - 09.03.2004 12:31
Hallo Gefahrgutkollegen,
für unsere festen Gefahrgüter ist die Verpackungsvorschrift P002 vorgeschrieben.
Nach dieser Vorschrift sind unter anderm als Einzelverpackung Säcke mit 5H3-Prüfung zugelassen.
Bisher haben wir diese Säcke aus dem benachbarten Ausland bezogen. Der Anbieter kann jetzt aber nur noch 5H2-Säcke liefern. Die sind aber nicht zugelassen.
Nach ergebnislosen Recherchen im Internet ergeht nun mein Hiferuf an die Gefahrgutgemeinde, da es mir bisher nicht möglich war einen Anbieter für Kunststoff-Gewebesäcke 5H3 (Größe 50 ltr., Maße der alten Säcke 60 x 103) zu finden.
Kennt jemand einen Anbieter für oben genannte Säcke.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
mfG
S. Schumacher
für unsere festen Gefahrgüter ist die Verpackungsvorschrift P002 vorgeschrieben.
Nach dieser Vorschrift sind unter anderm als Einzelverpackung Säcke mit 5H3-Prüfung zugelassen.
Bisher haben wir diese Säcke aus dem benachbarten Ausland bezogen. Der Anbieter kann jetzt aber nur noch 5H2-Säcke liefern. Die sind aber nicht zugelassen.
Nach ergebnislosen Recherchen im Internet ergeht nun mein Hiferuf an die Gefahrgutgemeinde, da es mir bisher nicht möglich war einen Anbieter für Kunststoff-Gewebesäcke 5H3 (Größe 50 ltr., Maße der alten Säcke 60 x 103) zu finden.
Kennt jemand einen Anbieter für oben genannte Säcke.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
mfG
S. Schumacher