Geschrieben von: Broesel
Luftfracht vs Straße/Schiene - 09.12.2014 07:58
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auch dabei mich in das Thema Gefahrgut und Gefahrguttransport einzuarbeiten.
Ich habe folgendes Problem:
Normalerweise verschicken wir UN1950 Druckgaspackungen in begrenzten Mengen auf Straße und Schiene. Ein Kunde möchte von uns allerdings Verpackung und Kennzeichnung der Ware für Luftfracht, da er später in der Lage sein möchte die Kartons per FLugzeug zu transportieren. Von uns wird die Ware allerdings normal per Laster an den Kunden versendet.
Wenn ich nun die einzelnen Pakete entsprechend Luftracht ohne LQ und mit Gefahrensymbolen kennzeichne, kann ich dann für den Straßentransport weiterhin auf die Umverpackung der Palette die Kennzeichnung nach ADR/RID mit LQ vornehmen?
Vielen Dank für Hilfe
Grüße
Broesel
ich bin neu hier und auch dabei mich in das Thema Gefahrgut und Gefahrguttransport einzuarbeiten.
Ich habe folgendes Problem:
Normalerweise verschicken wir UN1950 Druckgaspackungen in begrenzten Mengen auf Straße und Schiene. Ein Kunde möchte von uns allerdings Verpackung und Kennzeichnung der Ware für Luftfracht, da er später in der Lage sein möchte die Kartons per FLugzeug zu transportieren. Von uns wird die Ware allerdings normal per Laster an den Kunden versendet.
Wenn ich nun die einzelnen Pakete entsprechend Luftracht ohne LQ und mit Gefahrensymbolen kennzeichne, kann ich dann für den Straßentransport weiterhin auf die Umverpackung der Palette die Kennzeichnung nach ADR/RID mit LQ vornehmen?
Vielen Dank für Hilfe
Grüße
Broesel