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Gefahrgutklasse 1

Geschrieben von: Martha1

Gefahrgutklasse 1 - 13.04.2015 08:07

Guten Morgen zusammen,

ich bin noch sehr neu in der Gefahrgutklasse 1 unterwegs und daher bestimmt noch viele Fragen, die sich nach und nach ergeben.
Zunächst einmal würde ich gerne wissen, ob man für alle Produkte und Stoffe, die der Klasse 1 zugeordnet sind, eine Transportklassifizierung benötigt oder ob es hier auch Ausnahmen gibt. Wenn ja, wo kann man Ausnahmen finden ?
Ich danke vorab fuer Eure Antworten !
Geschrieben von: aw_

Re: Gefahrgutklasse 1 - 13.04.2015 09:45

Hallo Martha,
ADR 2.2.1.1.3 i.V.m. 2.2.1.4, so als Einstieg <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Die Behörde wäre die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM)
gruss..aw
Geschrieben von: Gerald

Re: Gefahrgutklasse 1 - 13.04.2015 18:55

Hallo Martha,

Antwort auf
ich bin noch sehr neu in der Gefahrgutklasse 1 unterwegs


Das ist eine sehr allgemeine Aussage. Besser wäre es, Du kannst es etwas genauer beschreiben.

Denn in der Klasse 1 ist nicht nur das Gefahrgutrecht zu beachten, dazu könnte noch das Sprengstoffgesetz, das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz u.ä. gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Es ist immer abhängig von dem Gegenstand bzw. Stoff, welche Du befördern möchtest und welche gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen.
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