Startseite

Restmengen in Füll- und Entleerschläuche

Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 18.05.2015 15:22

Hallo Gefahrgtugemeinde,

dürfen sich bei der Beförderung von Gefahrgut in Tankfahrzeugen nach der Entladung oder Befüllung Restmengen an Gefahrgut in den Schläuchen befinden?

Vielen Dank für Eure Unerstützung
Geschrieben von: GG1

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 18.05.2015 16:38

Hallo Gefahrgut-Man,

meiner Meinung nach nicht.

Grüße
GG1
Geschrieben von: Gerald

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 18.05.2015 17:00

Hallo Gefahrgut-Man,

der Fahrzeugführer hat nach dem Be- bzw. Entladen den Schlauch wechselseitig anzuheben, damit die Mengen, welche sich noch im Schlauch befinden, in den Erdtank zurücklaufen. Dann sind auf die Schläuche die Kappen anzubringen.

Während der Fahrt kann sich aber in den Schläuchen wieder Flüssigkeit (Benzin, Heizöl u.ä.) absetzen, da ja die Gase wieder in den flüssigen Zustand übergehen. Die Mengen selbst sind schon gerinn. Frage mich jetzt nicht, was ist gerinn? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 18.05.2015 19:49

Hallo Klaus,

hier dürfte Abs. 4.3.4.2.2 ADR, Satz 2 von Interesse sein: «Die nicht dauernd am Tank befindlichen flexiblen Füll- und Entleerrohre müssen während der Beförderung entleert sein.»

In diesem Zusammenhang gilt auch § 28 Nr. 14 GGVSEB sowie § 37 Abs. 1 Nr. 20 n) GGVSEB.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 18.05.2015 20:52

Hallo King_Louie
danke für Deine Antwort, diesen Passus kenne ich und habe ich auch schon bei der internen Bewertung herangezogen.
Aber für mich stellen sich 2 Fragen:
1. was genau versteht man unter "nicht dauernd am Tank befindliche flexible Rohre"?
2. Was ist, wenn eine absolute Leerung technisch nicht möglich ist? Bei uns sind die Schläuche schon mal 20-30m lang und entsprechend schwer.

Viele Grüße
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 01:27

Hallo Klaus,

jetzt geht es schon in die Details. Kannst Du bitte beschreiben, um welches Gefahrgut (z.B. wg. SV TU13), welchen Tank (z.B. Mineralöltankfahrzeug, Saugwagen mit Pumpe, ...) und welchen Schlauch (fest am Tank angebracht oder demontierbar) es geht?

Ansonsten hat Gerald ja schon beschrieben, wie vorzugehen ist. Vielleicht hilft Dir auch der folgende Thread weiter: Entladerpflichten bei Tankfahrzeug

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 06:17

Hallo Gefahrgut-Man,

Antwort auf
"nicht dauernd am Tank befindliche flexible Rohre"?


Das sind die Schläuche, welchen in dem Schlauchkasten rechts und links am Tankfahrzeug sind. Es kann auch sein, das der Aufbewahrungsort im Armaturenschrank ist. Kommt immer auf das Tankfahrzeug an. Es kann sogar sein, das diese mit dem Fahrzeug verbunden sind z.B. am Tankanhänger.

Antwort auf
wenn eine absolute Leerung technisch nicht möglich ist?


Eine absolute Entleerung wird nicht möglich sein, dass hatte ich ja schon in meinen Beitrag geschrieben. Und die Schläuche wiegen schon einiges!

Wenn ich eine absolute Entleerung haben möchte, dann müsste ich die Schläuche spülen. Was schlecht möglich ist. Das Einzige was bei manchen Tankfahrzeugen möglich ist, dass mit Hilfe von Druckluft der Rest in den Tank gedrückt wird. Aber auch hier werden sich nach einiger Zeit wieder Reste im Schlauch ansammeln.
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 09:05

Hallo Gefahrgut-King <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
es geht um unterschiedliche Chemikalien (Schwefelsäure u.a.), lauter unschönes Zeug. Die Entladung erfolgt vom Domdeckel, dort ist der Schlauch fest verschraubt, wir pumpen den LKW leer. Das Zurückpumpen ist aus diversen Gründen nicht möglich. Beim Transport wird das Schlauchende mit einem Schnellverschluss verschlossen, das andere Ende verbleibt an der Entladevorrichtung fest verschraubt, der Schlauch wird oben im LKW in einer verschliesbaren Ausparung eingerollt verstaut.
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 09:09

Hallo Gerald,
danke für Deinen Beitrag.
Welche Restmenge wäre denn akzeptabel, das was technisch möglich ist und wenn ja, worauf könnte man sich da berufen? Im Gefahrgutrecht findet man m.E. nichts dazu.
Viele Grüße
Geschrieben von: Gerald

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 13:42

Hallo Klaus,

Antwort auf
Welche Restmenge wäre denn akzeptabel, das was technisch möglich ist


Genau so ist es.

King_Louie_21 hat in seinem Beitrag auf die GGVSEB § 28 Nr. 14 verwiesen, aber da steht auch nur "sicherzustellen, dass die Verbindungsleitung ....während der Beförderung entleert sind;" Es steht aber nicht Restentleert und gereinigt. Den Satz aus dem ADR hat King_Louie_21 schon geschrieben, da steht aber auch ".... während der Beförderung entleert sein."

In der TRGS 509

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-509.html

steht was unter:

7.1.4 Befüll- und Entnahmeeinrichtungen
7.3.3 Rohr- und Schlauchleitungsanschlüsse an Füll- und Entleerstellen.

An den Schläuchen werden immer Reste haften bleiben, welche sich dann im Schlauch selbst sammel können. Aber dafür sind die Verschlusse da. Es sind aber wirklich nur ganz kleine Mengen.
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 14:17

Vielen Dank für Deinen Beitrag,
Die TRGS regelt ja in erster Linie das Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter und weniger den Transport.

Ich habe noch etwas Probleme mit dem Begriff "nicht dauernd am Tank befindlich". Wie geschrieben ist der Schlauch beim Transport fest am Tank verbunden. Zieht dann 4.3.4.2.2 trotzdem?

Und dann noch eine (rhetorische) Frage: Was ist, wenn der Schlauch komplett gefüllt wäre?
Geschrieben von: Gerald

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 15:11

Hallo Klaus,

Antwort auf
Die TRGS regelt ja in erster Linie das Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern


Ganz so ist es nicht. Nach dem Wegfall der TRbF, sind einige Reglungen dieser in die TRGS 509 und 510 übernommen wurden. Siehe unter folgendem Link http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=2#Post21238, wo in meinem Beitrag vom 09/04/2015 12:48 eine Datei angehangen ist, die das Wiederspiegelt.

Antwort auf
Was ist, wenn der Schlauch komplett gefüllt wäre?


Das geht nicht, denn im ADR bzw. GGVSEB steht "entleert" siehe die oberen Beiträge.
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 15:24

Vielen Dank Gerald !!
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 15:39

Gerald, ich habe doch noch eine Frage ...
4.3.4.2.2. gilt doch eigentlich nur für die Fahrzeuge, die unter 4.3.1.1./4.3.1.2. auf der linken Spalte definiert sind, also für z.B. Tankfahrzeuge und Aufsetzanks, nicht aber für Tankcontainer, Tankwechselaufbauten etc. Sehe ich das richtig?

Viele Grüße
Geschrieben von: Gerald

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 16:04

Hallo Klaus,

Antwort auf
4.3.4.2.2. gilt doch eigentlich nur für die Fahrzeuge, die unter 4.3.1.1./4.3.1.2. auf der linken Spalte definiert sind


Genau so ist es.

Unter 4.3.1.1 steht "Vorschriften, die sich über die gesamte Texbreite erstrecken, ..." und unter 4.3.1.2 ist in der Mitte ein Trennstrich. Was Links steht bezieht sich auf festverbunden Tanks usw, und was Rechts steht bezieht sich auf Tankcontainer usw.

Und da unter 4.3.4.2.2 nur was Links steht, bezieht sich das nur auf festverbunde Tanks (Tankfahrzeuge) und da Rechts nichts steht, gibt es keine Festlegungen für Tankcontainer usw.
Geschrieben von: Gefahrgut-Man

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 18:12

Das habe ich auch so verstanden, formell ist das richtig. Aber vom Verstand her finde ich das unlogisch. Das bedeutet dann ja, für Tancontainer gilt diese Regelung nicht? Der Fahrzeugführer von Tankcontainern muss dann nicht darauf achten, dass die Entleerungsleitungen leer sind und könnten dann sogar auch fahren, wenn diese komplett gefüllt sind? Das ist doch irgendwie komisch.
Geschrieben von: Gerald

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 19.05.2015 18:50

Hallo Klaus,

Antwort auf
Das bedeutet dann ja, für Tancontainer gilt diese Regelung nicht?


In diesem Fall ja!

Antwort auf
könnten dann sogar auch fahren, wenn diese komplett gefüllt sind? Das ist doch irgendwie komisch.


Das wird nicht der Fall sein, denn unter Absatz 4.3.2.3.4 steht: "Falls mehrere Absperreinrichtungen hintereinander liegen, ist zuerst die dem Füllgut zunächst liegende Einrichtung zu schließen."

Es wird immer die den Füllgut zunächst liegende Einrichtung, im Allgemeinen das Bodenventil, geschlossen, damit in den Rohren oder Schäuchen danach kein Füllgut ist.
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Restmengen in Füll- und Entleerschläuche - 24.05.2015 15:13

Antwort auf
Die Entladung erfolgt vom Domdeckel, dort ist der Schlauch fest verschraubt, wir pumpen den LKW leer. Das Zurückpumpen ist aus diversen Gründen nicht möglich. Beim Transport wird das Schlauchende mit einem Schnellverschluss verschlossen, das andere Ende verbleibt an der Entladevorrichtung fest verschraubt, der Schlauch wird oben im LKW in einer verschliesbaren Ausparung eingerollt verstaut.
Hallo Gefahrgut-Man,

bei einem solchen bereits herstellerseitig vorgesehenen und angebrachten Schlauch vermute ich mal, dass sich in der Betriebsanleitung Angaben finden, wie der Schlauch zu entleeren ist und, ob mit gefülltem oder nur mit leerem Schlauch gefahren werden darf. Ggf. würde ich auch die Tankzulassung dahingehend prüfen oder den Tankbauer kontaktieren.

Zwischen TC und Tankfahrzeug gibt es Unterschiede. TC werden oft intermodal verwendet. Die mir bekannten TC's verfügen nicht über fest installierte und befestigte Schläuche. In der Regel hält der Empfänger des TC einen Schlauch vor, um diesen an den TC anzuschließen. Das soll aber nicht heißen, dass es vielleicht auch TC-Sondermodelle mit bereits herstellerseitig montierten Entladeschläuchen auf dem Markt gibt.

Schöne Grüße.
© 2025 Gefahrgut-Foren.de