Geschrieben von: exag
4.BImschV - 01.07.2015 06:03
Moin,
kennt sich jemand mit der 4.BImschV aus? Es geht um Lagerung und die Frage, wann es eine genehmigungsbedürftige Anlage ist.
Die Mengenschwellen sind im Anhang 2 (Stoffliste zu Nr. 9.3 des Anhangs 1) aufgeführt, und dort steht u.a.:
29 - sehr giftige Stoffe oder Gemische
30 - sehr giftige, giftige, ... Stoffe oder Gemische
Weiß jemand warum sehr giftige Stoffe doppelt aufgeführt sind? Oder andersherum: wenn ich nun Klasse 6.1 PG I habe, nehme ich die Mengengrenzen in Spalte 29 oder 30?
Gruß
Volker
Hallo Volker,
Zeile 30 ist die Summe verschiedener Gefahrstoffe, z.B.
1t sehr giftig +4t brandfördernd +2t giftig +5t explosionsgefährlich = 12t Stoffe der Zeile 30.
Zeile 29 gibt die Schwelle für sehr giftige Stoffe an, wenn keine anderen Gefahrstoffe zusätzlich relevant sind. Sobald einer der Werte in Zeile 29 oder Zeile 30 erreicht wird, ist die Mengenschwelle überschritten, ab der die Vorgaben in Nr. 9.3.2/9.3.1 Anhang 1 gelten.
Schöne Grüße.
Geschrieben von: exag
Re: 4.BImschV - 01.07.2015 06:44
Hallo King Louie,
Danke. Dann macht das auch Sinn.
Gruß
Volker
Geschrieben von: Gandalf
Re: 4.BImschV - 01.07.2015 10:05
Hallo exag,
ergänzend zu King_Louie_21 möchte ich noch auf § 1, Abs 1, Satz 4 hinweisen, da du ja nach der Notwendigkeit der Genehmigung fragst.
"Hängt die Genehmigungsbedürftigkeit der im Anhang 1 genannten Anlagen vom Erreichen oder Überschreiten einer bestimmten Leistungsgrenze oder Anlagengröße ab, ist jeweils auf den rechtlich und tatsächlich möglichen Betriebsumfang der durch denselben Betreiber betriebenen Anlage abzustellen."
Heißt wenn du mehr als 2 t sehr giftige Stoffe oder Gemische lagern möchtest, auch wenn es momentan vlt. tatsächlich nur 1,5 t sind (z.B. aus Gründen der Flexibilität), bedarf das Lager einer Genehmigung. Oder auch wenn dein Lagertank, den du gerade zufällig günstig bekommen hast, ein Volumen von bspw. 5 m³ hat.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Sirius
Re: 4.BImschV - 03.07.2015 09:00
Hallo,
vielleicht doch der Hinweis : die 4.BImSchV bezieht sich auf die Gefahrstoffeinstufung und nicht auf die Gefahrguteinstufung. Somit ist die Angabe Kl. 6.1 .... nicht relevant. Es gibt eine Vielzahl von Stoffen, die gefahrgutrechtlich als giftig eingestuft sind, gefahrstoffrechtlich aber "nur" gesundheitsschädlich,...
Gruß
Sirius
Geschrieben von: Gandalf
Re: 4.BImschV - 06.07.2015 08:11
Hallo Sirius,
unabhängig davon, dass es gesundheitsschädlich ja nun nicht mehr gibt (ich hab den Begriff aber auch noch zwischendurch im Kopf <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />), sprach exag von Klasse 6.1 PG I. Das sind nach 2.2.61.1.4 die sehr giftigen Stoffe.
Gruß Gandalf
Geschrieben von: Sirius
Re: 4.BImschV - 06.07.2015 08:39
Hallo Gandalf,
mein Hinweis bezieht sich auf die Nichtmöglichkeit der Übertragung der Gefahrgutklassifierung auf eine Gefahrstoffeinstufung. Das sind immer noch zwei paar Schuhe, da die beiden Rechtsgebiete immer noch nicht harmonisiert sind. Man sollte also sich nach der Gefahrstoffeinstufung richten und nicht nach der Gefahrguteinstufung (auch wenn es PG 1 ist). Ausserdem beziehen sich BImSchV'en auch heute noch meistens auf das alte Gefahrstoffrecht und nicht GHS/CLP. Bestes Beispiel ist hier das Störfallrecht, wo inzwischen Seveso III (mit GHS Einstufungen) in Kraft ist, aber in Deutschland noch die alte 12.BImSchV mit "alten Gefahrstoffeinstufungen" gilt.
Gruß
Sirius
Geschrieben von: Gandalf
Re: 4.BImschV - 06.07.2015 11:19
Hallo Sirius,
das mit der Nichtübertragung ist schon klar und mir auch bewusst worauf du hinaus willst. Am schlimmsten sind dabei natürlich solche Übergangszeiten mit alten und neuem Recht, wie du z.B. am Beispiel der StörfallV (12.BImschV) aufzeigst. Aber bei exag ging es um die Frage nach Genehmigung in Zusammenhang mit 4. BImSchV. Diese kennt nur Begriffe wie "sehr giftig" (Anhang 2, Zeilen 29 und 30) und hat keine Zuordnung zu den alten R-Sätzen wie etwa die 12. BImSchV. Für die 4. BImSchV gelten demnach also nur die Begrifflichkeiten (ChemG und GefStoffV) und die beziehen sich nur noch auf die Kriterien nach CLP.
Gruß Gandalf