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Visko-Regel 2.2.3.1.4 ADR

Geschrieben von: Spike

Visko-Regel 2.2.3.1.4 ADR - 10.09.2015 13:14

Hallo Gefahrgutgemeinde,

ich komme mit dieser Tabelle (2.2.3.1.4) in der Visko-Regel nicht ganz klar.
Sehe ich das richtig, wenn ich einen Stoff (Flammpunkt 13°C) habe der bei einer 6mm-Düse nicht läuft (weil so zähflüssig) automatisch der unterste Eintrag greift?

Eintrag:
Flammpunkt: keine Begrenzung
Auslaufzeit: 100<t

Kann mir da von euch jemand Klarheit verschaffen?
Geschrieben von: Marco66

Re: Visko-Regel 2.2.3.1.4 ADR - 11.09.2015 05:42

Hallo Spike,

im Prinzip hast du recht, falls man mit dem Auslaufbecher messen kann. Laut Tabelle trifft die letzte Zeile zu. Mich irritiert nur Deine Beschreibung des Auslaufverhaltens. Du sagst "nicht läuft (weil so zähflüssig)". Bist du sicher, dass es sich um eine newtonsche Flüssigkeit handelt oder der Auslaufbecher hier angemessen ist? Nicht newtonsche Flüssigkeiten, wie zum Beispiel thixotrope, müssen mit einem Viskosimeter gemessen werden, welches die Scherkräfte berücksichtigt.Das Gleiche gilt auch für sehr zähflüssige Flüssigkeiten. Siehe auch die Fußnote im ADR unter Abschnitt 2.2.3.1.4. (unten zitiert)
Ich würde bei Proben mit deiner Beschreibung des Fließverhaltens ein anderes Viskosimeter wählen.

Antwort auf
2) Bestimmung der Viskosität: Wenn der betreffende Stoff sich nicht newtonisch verhält oder wenn die Auslaufbecher-Methode zur Bestimmung der Viskosität ungeeignet ist, muss ein Viskosimeter mit variabler Schergeschwindigkeit verwendet werden, um den Koeffizienten der dynamischen Viskosität des Stoffes bei 23 °C bei einer Anzahl von Schergeschwindigkeiten zu bestimmen. Die ermittelten Werte müssen in Abhängigkeit von den Schergeschwindigkeiten auf eine Schergeschwindigkeit 0 extrapoliert werden. Die auf diese Weise festgestellte dynamische Viskosität dividiert durch die Dichte ergibt die scheinbare kinematische Viskosität bei einer Schergeschwindigkeit nahe 0.
Geschrieben von: Spike

Re: Visko-Regel 2.2.3.1.4 ADR - 11.09.2015 09:28

Hallo Marco66,

danke für die Hilfe.
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