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Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut?

Geschrieben von: bube17

Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 16:59

Hallo zusammen,

Mir wurde folgendes zum Tunnelcode im Beförderungspapier gesagt.
Bei 2 Angaben mit Schrägstrich getrennt z.B. B/D oder B/E oder C/D oder D/E.

Steht der erste Buchstabe für Tank und Schüttgut (Lose Schüttung) und der hinter dem Strich also der zweite Buchstabe immer nur für Stückgut (Versandstücke)!

Aber im ADR2015 stimmt dies nur für den Code D/E.

War das vielleicht früher einmal so oder woher könnte diese Aussage kommen?
Hat da einer ne Info zu?

Viele Grüße,
bube17
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 17:39

Hallo bube17,

im Abschnitt 8.6.4 ADR findest Du eine Tabelle mit den möglichen Tunnelbeschränkungscodes. Dort sind auch die Dich interessierenden Codes B/D, B/E, C/D bzw. D/E genannt. Die gleichen Kombinationen gab es schon im ADR 2007. Eine Änderung kann ich nicht erkennen, außer dass früher B1D, B1E, C1D bzw. D1E geschrieben wurde.

Die für die Tunnelbeschränkungscodes anzuwendende Logik wird in Abs. 1.9.5.2.2 ADR erklärt.

Im ADR 2015 findest Du die Kombination B/D für 81 Eintragungen, die Kombination B/E für 58 Eintragungen, die Kombination C/D für 120 Eintragungen und die Kombination D/E für 910 Eintragungen. Was möchtest Du denn befördern?

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Gerald

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 18:04

Hallo,

Antwort auf
außer dass früher B1D, B1E, C1D bzw. D1E geschrieben wurde.


Kleiner Nachtrag von mir. Die Änderung war notwendig, da es sonst zu einer Verwechslung mit den Führerscheinklasse "D1E" und "C1D" hätte kommen können. Und aus diesem Grund wurden die Tunnelbeschränkungscode im ADR 2009 geändert.
Geschrieben von: bube17

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 18:06

Hallo King Louie 21,

danke für das Feeback.
Befördern möchte ich eigentlich nichts sondern nur verstehen wie es denn jetzt genau zu sehen ist mit dem Schüttgut.

Das heißt dann doch das man nicht pauschal sagen kann das Tank und Schüttgut in der Buchstaben kombination immer vorne stehen, richtig?

Siehe auch ADR Kapitel 8.6 / Tabelle 8.6.4 / Seite 1440

Schöne Grüße,
bube17
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 18:20

Hallo bube17,

den Tippfehler 1.8.6 habe ich korrigiert. Wie von Dir richtig bemerkt, handelt es sich um um 8.6.4.

Der vordere Buchstabe der Tunnelbeschränkungscodes B/D, B/E, C/D bzw. D/E bezieht sich auf Beförderungen in Tanks oder als Schüttgut, sofern zulässig. Der hintere Buchstabe bezieht sich bei diesen Tunnelbeschränkungscodes auf sonstige Beförderungen. Stückgut fällt unter die sonstigen Beförderungen. Damit keine Fehler oder Missverständnisse aufkommen, empfiehlt sich immer ein Blick in die Tabelle im Kapitel 8.6.4 ADR.

Auskunft darüber, ob ein Stoff in Tanks oder als Schüttgut befördert werden darf, geben die Spalten 10, 12 und 17 der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 ADR. Das ist unabhängig von den Tunnelbeschränkungscodes zu beurteilen.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: bube17

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 19:13

Hi Kin Louie 21,

also bin ich blind???

Wo siehst du auf Seite 1440 das der erste Buchstabe sich auf Tank und Schüttgut bezieht, ausser bei D/E?

Dort steht doch bei z.B. B/D -> Beförderung in Tanks:..verboten Tunnel B, C, D und E...Sonstige Befördungen ..verboten Tunnel D und E.
Da der erste expliziet Tank beschreibt müssen die Sonstigen doch
Stück und Schüttgut sein.

So ist es auch in einigen Büchern zu dem Thema .
Ausnahme ist da nur Code D/E.
siehe auch Beispiel Anhang

Vg,
bube17

Attached picture 22546-Tunnel.jpg
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 13.12.2015 20:07

Hallo bube17,

Du liest das ganz richtig, wenngleich die Seitenangaben je nach Verlag und Ausgabe unterschiedlich sind. Die im Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 13 vom 8. Mai 2015 veröffentlichte konsolidierte Fassung des ADR 2015, auf die ich mich beziehe, enthält übrigens gar keine Seitenangaben.

In meinem vorigen Beitrag habe ich geschrieben: «Der vordere Buchstabe der Tunnelbeschränkungscodes B/D, B/E, C/D bzw. D/E bezieht sich auf Beförderungen in Tanks oder als Schüttgut, sofern zulässig.» Die Zulässigkeit ist in diesem Satz für das Schüttgut eingeschränkt, nicht für die Tanks; - zumindest habe ich es so gemeint -. Damit wollte ich deutlich machen, dass nicht alles, was in Tanks befördert werden darf, auch als Schüttgut verschickt werden kann.

In der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 des ADR 2015 findest Du die Kombination B/D für 81 Eintragungen, die Kombination B/E für 58 Eintragungen und die Kombination C/D für 120 Eintragungen. Die Eintragungen, denen der kombinierte Tunnelbeschränkungscode B/D, B/E oder C/D zugeordnet ist, dürfen zwar in Tanks, allerdings nicht als Schüttgut befördert werden. Der erste Buchstabe der Tunnelbeschränkungscodes B/D, B/E oder C/D kann sich deshalb nur auf Tanks beziehen. Eventuelle Überlegungen, solche Stoffe dennoch als Schüttgut zu befördern, weil sie unter die sonstigen Beförderungen im Rahmen des zweiten Buchstabens eines kombinierten Tunnelbeschränkungscodes fallen könnten, sind nicht begründet. Oder hast Du einen entsprechenden Schüttgut-Hinweis für diese Stoffe in den Spalten 10 bzw. 17 der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 ADR gefunden?

In der Zentraltabelle im Kapitel 3.2 des ADR 2015 findest Du die Kombination D/E für 910 Eintragungen. 899 dieser 910 Eintragungen dürfen zwar in Tanks, jedoch nicht als Schüttgut befördert werden. Lediglich zehn dieser 910 Eintragungen dürfen sowohl in Tanks wie auch als Schüttgut befördert werden. Eine dieser 910 Eintragungen (UN 3314) kann nur als Schüttgut (Tunnelbeschränkungscode D) bzw. als Stückgut (Tunnelbeschränkungscode E) befördert werden. Insofern erscheint es mir nachvollziehbar, dass sich die Informationen zum ersten Buchstaben des kombinierten Tunnelbeschränkungscodes D/E in der Tabelle im Abschnitt 8.6.4 ADR sowohl auf Tanks wie auch auf Schüttgut beziehen.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: bube17

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 17.12.2015 07:31

Hi,

danke dir für die Info.

Ne kleine Frgae am Rande: Wie hast du das gezählt, kann ich das auch?


Viele Grüße,
bube17
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 18.12.2015 06:35

Hallo bube17,
ein Tabellenkalkulationsprogramm ermöglicht es, die Daten der ADR-Zentraltabelle zu filtern und zu zählen. Das ist keine große Kunst. Die ADR-Zentraltabelle kann auf dem Markt als elektronisch auswertbare Tabelle erworben werden.
schöne Grüße.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Tunnelcode Neuerung zwecks Schüttgut? - 22.01.2016 10:37

Hallo,
soweit ich mich erinnere war bei der Einführung des TBC schlichtweg übersehen worden, daß die Güter nicht nur in Tanks, sondern auch in unfalltechnisch relevanten Stückgutmengen befördert werden können. Das wurde - ich glaube 2009 - durch anhängen eines TBC für Stückgut korrigiert; eine Erläuterung, warum das so gemacht wird, ist vielleicht absichtlich unterlassen worden.
Ob der TBC nachweislich zu einer kosteneffizienten Erhöhung der Sicherheit geführt hat weiß ich nicht; angesichts mancher örtlicher Gegebenheiten (Rennsteig) kann man das bezweifeln. Ähnlich der Verlagerungsregelung.
Gruß
M.A.T.
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