Geschrieben von: Waldemar
Transport Feuerwerkskörper und Befähigungsschein - 06.09.2016 21:27
Hallo
Zum Thema Befähigungsschein wurde schon einiges geschrieben und besprochen, aber eins ist mir nicht ganz ersichtlich...
Reicht es wenn Befähigungsschein nach §20 (oder auch §7) nur beim Beifahrer (Begleiter) vorhanden ist?
Ich habe mir die Gesetzeslage Umfangreich angeschaut, aber es ist immer die rede über Verantwortliche Personen nach §19.
So ganz genau steht ja auch nicht, dass der Fahrer die Bescheinigung haben muss.
Wenn der Fahrer alleine fährt, dann muss er es haben.
Wie gesagt, die Frage bezieht sich auf den Beifahrer (Begleiter) da der Fahrer kein Befähigungsschein hat.
(seitens ADR ist beim Fahrer alles vorhanden)
würde mich freuen euere Meinungen zu erfahren.
Grüße aus Zweibrücken.
W.S.
Zum Thema Befähigungsschein wurde schon einiges geschrieben und besprochen, aber eins ist mir nicht ganz ersichtlich...
Reicht es wenn Befähigungsschein nach §20 (oder auch §7) nur beim Beifahrer (Begleiter) vorhanden ist?
Ich habe mir die Gesetzeslage Umfangreich angeschaut, aber es ist immer die rede über Verantwortliche Personen nach §19.
So ganz genau steht ja auch nicht, dass der Fahrer die Bescheinigung haben muss.
Wenn der Fahrer alleine fährt, dann muss er es haben.
Wie gesagt, die Frage bezieht sich auf den Beifahrer (Begleiter) da der Fahrer kein Befähigungsschein hat.
(seitens ADR ist beim Fahrer alles vorhanden)
würde mich freuen euere Meinungen zu erfahren.
Grüße aus Zweibrücken.
W.S.