Startseite

Ausnahme 18

Geschrieben von: ADR71

Ausnahme 18 - 27.11.2017 11:02

Hallo Zusammen,

Frage 1: kennt sich jemand mit Ausnahme 18 aus? Gilt dies nur für Tankfahrzeuge? Kann jemand verständlich erklären was diese Ausnahme beinhaltet?

Frage 2: wir haben einen Transport von einem (IBC) à 800 ltr. UN 1133 Abfall Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben ist hier noch ein zusätzliches Beförderungspapier notwendig? Oder läuft eben sowas über Ausnahme 18?

Gruß ADR71
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Ausnahme 18 - 27.11.2017 11:44

Hallo,
die GGAV 18 gilt überhaupt nur für Versandstücke (2.1) und leere Tfz (2.2). Die Mengengrenzen nach 1000 Punkte müssen eingehalten werden. Was ÜS und BS bedeutet weiß ich leider nicht.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: ADR71

Re: Ausnahme 18 - 27.11.2017 12:14

Hallo M.A.T.

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Was sind denn Versandstücke 2.1 ?

ÜS = Übernahmeschein
BS = Begleitschein

Gruß ADR71
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Ausnahme 18 - 28.11.2017 14:07

Hallo,
danke für die Langformen.
2.1 / 2.2 bezieht sich auf die Gliederungsnummer in der Anlage zur GGAV Nr. 18.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Gandalf

Re: Ausnahme 18 - 30.11.2017 12:44

Hallo ADR71,
Antwort auf
ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben
confused
Üblicherweise werden Entsorgungsvorgänge entweder über einen ÜS oder einen BS dokumentiert, nicht mit beidem oder?
Gruß Gandalf
Geschrieben von: aw_

Re: Ausnahme 18 - 01.12.2017 07:41

Originally Posted by ADR71
Hallo Zusammen,

Frage 1: kennt sich jemand mit Ausnahme 18 aus? Gilt dies nur für Tankfahrzeuge? Kann jemand verständlich erklären was diese Ausnahme beinhaltet?

Frage 2: wir haben einen Transport von einem (IBC) à 800 ltr. UN 1133 Abfall Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend ÜS + BS werden dem Fahrer übergeben ist hier noch ein zusätzliches Beförderungspapier notwendig? Oder läuft eben sowas über Ausnahme 18?

Gruß ADR71


Moin,
Ausn. 18, 2.1: Man darf ohne Beförderungspapier befördern wenn es sich um Werksverkehr handelt (Eigene: - Ware -Lager zu Lager und - Personal welches befördert) und 1000 Punkte nicht überschritten werden.
Dein IBC mit 800 L VG II funktioniert nicht, da aufgrund Beförderungskategorie 2 der Wert 800 mit 3 zu multiplizieren ist. Egal ob voll oder restentleert.
Ausn. 18, 2.2 Gilt für Tankfahrzeuge. Dort reicht das alte Beförderungspapier aus.
gruss..aw
Geschrieben von: Goddi

Re: Ausnahme 18 - 09.08.2018 18:28

Moin moin aus dem Norden,
Sry wenn ich das Thema wieder aufgreife obwohl es wahrscheinlich lang und breit irgendwo diskutiert wurde.

Ich bin neu hier im Forum und bin in dem Betrieb wo ich arbeite erst seit ein paar Tagen als Gb berufen worden.

Nur hatte ich vor ein paar Tagen mit unserem versandleiter eine Diskusion über den Transport von Lithium Ionen Akkus.
Zu dem Szenario:
Ein Fahrer von uns holt bei einem Kunden ein Akku ab weil dieser vllt zu schnell entlädt etc.
Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?

Grüße Goddi
Geschrieben von: Gerald

Re: Ausnahme 18 - 09.08.2018 20:48

Hallo Goddi,

Antwort auf
Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?


Das ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers sondern Pflicht des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz 2 Ziffer 5. a)!
Geschrieben von: Goddi

Re: Ausnahme 18 - 10.08.2018 05:19

Guten morgen Gerald,

danke für deine Antwort
gruß Goddi
Geschrieben von: DJSMP

Re: Ausnahme 18 - 10.08.2018 12:46

Originally Posted by Gerald
Hallo Goddi,

Antwort auf
Muss der Fahrer nun für diesen einen Akku ein Beförderungspapier erstellen oder etwas anderes?


Das ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers sondern Pflicht des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz 2 Ziffer 5. a)!


Wenn ich das so lese, befürchte ich auch, dass dem Unternehmen noch nicht klar ist, dass das übergebende Unternehmen Verlader im Sinne der GGSVEB ist.
Geschrieben von: Kay Schmauder

Re: Ausnahme 18 - 13.08.2018 13:13

Moin Goddi,

ich greife mal Deinen Treat auf...
Du schreibst "...ein Akku ab weil dieser vllt zu schnell entlädt etc."
Hier sind wir ggf. beim Transport von defekten Batterien/Zellen... und man müsste ggf. die ein oder andere Sondervorschrift zusätzlich beachten... oder auch die Akkus neu (sicherer verpacken???)
© 2024 Gefahrgut-Foren.de