Geschrieben von: Gerald
Gefahrklasse AI, AII und AIII - 25.03.2018 15:58
Hallo,
ich war eigentlich der Meinung, dass die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)und die Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten aufgehoben sind und durch die Betriebssicherheitsverordnung, Technischen Regeln für die Betriebssicherheit und die TRGS 510 ersetzt wurden.
Leider muss ich in meinen Auffrischungsschulungen immer wieder von den Inhabern "Aufbaukurs Tank" hören, das in den verschiedenen Lagern für Mineralöle immer noch die Begriffe
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• Gefahrklasse AII
• Gefahrklasse AIII und
• Gefahrklasse B
der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten verwendet werden.
Teilweise werden diese Begriffe auch in dem Beförderungspapier verwendet.
Das verwundert mich schon, oder habe ich da was verpasst?
ich war eigentlich der Meinung, dass die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)und die Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten aufgehoben sind und durch die Betriebssicherheitsverordnung, Technischen Regeln für die Betriebssicherheit und die TRGS 510 ersetzt wurden.
Leider muss ich in meinen Auffrischungsschulungen immer wieder von den Inhabern "Aufbaukurs Tank" hören, das in den verschiedenen Lagern für Mineralöle immer noch die Begriffe
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der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten verwendet werden.
Teilweise werden diese Begriffe auch in dem Beförderungspapier verwendet.
Das verwundert mich schon, oder habe ich da was verpasst?