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Erzeugnisse als Gefahrgut

Geschrieben von: ziesel29

Erzeugnisse als Gefahrgut - 25.05.2018 10:23

Hallo, ich habe ein paar Fragen zu Erzeugnissen, die beim Transport Gefahrgut darstellen.
Als Hersteller eines Erzeugnisses bin ich ja laut REACH nicht zur Bereitsstellung eines SDB verpflichtet. Nun sind wir eine Forschungseinrichtung und stellen neuartige Erzeugnisse her (z.B. Li-Metall-Batterien, Lithium-Folien), die wir per Straße, Wasser und/oder Luft zu Projektpartnern versenden wollen. Diese Erzeugnisse sind natürlich nicht registriert, getestet oder zertifiziert.
1. Muss ich, weil es sich um Gefahrgut handelt, in jedem Fall eine Sicherheitsinformation erstellen?
2.Wenn ja, gibt es Dienstleister, die die Erstellung solcher SI übernehmen?
Vielen Dank schon mal!
Geschrieben von: aw_

Re: Erzeugnisse als Gefahrgut - 25.05.2018 10:35

Originally Posted by ziesel29
1. Muss ich, weil es sich um Gefahrgut handelt, in jedem Fall eine Sicherheitsinformation erstellen?


Moin,
ECHA hat Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen veröffentlicht.
Zur Website geht es hier.
Viel Spass beim stöbern ;-)
gruss..aw
Geschrieben von: Marco66

Re: Erzeugnisse als Gefahrgut - 28.05.2018 06:41

Hallo Ziesel29

was genau verstehst Du unter einer Sicherheitsinformation?
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Erzeugnisse als Gefahrgut - 28.05.2018 08:47

Hallo
falls Sie hier
Originally Posted by ziesel29

1. Muss ich, weil es sich um Gefahrgut handelt, in jedem Fall eine Sicherheitsinformation erstellen?
2.Wenn ja, gibt es Dienstleister, die die Erstellung solcher SI übernehmen?

die Sicherheitsdatenblätter meinen, so ist die Antwort in den bereits von aw verlinkten ECHA-Leitfäden zu finden und lautet, falls die dort unter 2.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und abweichend von Ihrer Eingangsfeststellung, "ja". Ob Gefahrgut oder nicht ist dabei nur Nebenaspekt, weil es sich hier um Umgangsrecht und nicht um Beförderungsrecht handelt.
Es gibt eine ganze Reihe von Dienstleistern für Sicherheitsdatenblätter, einfach im Netz suchen.
Wenn es sich eindeutig um Gefahrgut handelt, sind natürlich zusätzlich die entsprechenden Dokumentationspflichten zu beachten, also erst mal Beförderungspapier und Schriftliche Weisungen.
Gruß
M.A.T.
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