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Definition Kältemaschinen

Geschrieben von: Baxter

Definition Kältemaschinen - 09.08.2018 11:56

Hallo Gefahrgutler,

in letzter Zeit tuhe ich mich im Rahmen meiner Tätigkeit als GGB bei der Definition von Kältemaschinen etwas schwer.

Sowohl im IMDG Code als auch in der IATA finden sich diverse Erleichterungen / Sondervorschriften für Klimaanlagen/ Kältemaschinen.

Nun fehlt mir jedoch eine klare Definition aus meiner Sicht.
Im aktuellen Beispiel habe ich ein Gerät für den Laborbereich das in einer von vielen Funktionen auch eine für das Kühlen hat.
Ist dies dann per se eine Kältemaschine ?
Geschrieben von: aw_

Re: Definition Kältemaschinen - 09.08.2018 13:01

Hallo Baxter,
aus der Hüfte geschossen würde ich sagen dass eine Kältemaschine ein Kälteaggregat beinhaltet mit einem Kältegas (fängt meistens mit 'R' an, z.B. R134), was für das Gefahrgutrecht entscheidend ist. Informationen darüber findet man i.d.R. im Technischen Datenblatt des Herstellers.
gruss..aw
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Definition Kältemaschinen - 09.08.2018 14:07

Hallo, da die Gefährdung letzlich Kriterium ist, würde ich als Kältemaschine alles ansehen, in dem Kühleffekte durch Ausnutzung der Eigenschaften von Kältemitteln - die gefährlichen Gase von aw - erreicht werden. Unabhängig davon, ob das jeweilige Aggregat auch noch andere Funktionen hat. Ein rein physikalisches Aggregat - Kühlaggregat mit Wasser als Wärmeträger und Ventilator - wäre für mich keine Kältemaschine nach GG-Recht, da Wasser kein Gefahrgut ist.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Definition Kältemaschinen - 25.08.2018 20:15

wie seht ihr, wenn ich mich hier mit meiner frage mal anhängen darf (?), folgendes gerät:

ein gerät mit kältegas (2.2, innerhalb der freigrenzen für kältemaschinen), welches aber nicht zum kühlen dient sondern zur lufttrocknung. d.h. die feuchte luft kommt rein, durch den temperaturunterschied kondensiert flüssigkeit und wird aufgefangen, trockene luft kommt raus.

es ist irgendwo schon eine "klimaanlage" (air conditioning) weil es ja den zustand der luft verändert - nur nicht primär von warm zu kalt sondern von feucht zu trocken. ich sehe es als klimaanlage/ kältemaschine, klassifiziert wurde es aber (kA von wem und ob mit sinn und verstand) als UN3363 (vielleicht hat derjenige nicht daran gedacht, dass es einen zutreffenderen eintrag gibt).
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Definition Kältemaschinen - 26.08.2018 10:53

Hallo, Claudi,
Vielleicht war die Freistellung der 3363 Ihrem Kunden attraktiver als die 2857?
Auch bei Ihrer Maschine wäre für mich weniger die Funktion als das Gas klassifizierungsrelevant, und eine Kältemaschine ist es für mich auch, weil die Trocknung ja durch - wenn auch lokale - Abkühlung unter den Taupunkt geschieht.
M.A.T.
Geschrieben von: aw_

Re: Definition Kältemaschinen - 27.08.2018 06:43

Originally Posted by Claudi

klassifiziert wurde es aber (kA von wem und ob mit sinn und verstand) als UN3363 (vielleicht hat derjenige nicht daran gedacht, dass es einen zutreffenderen eintrag gibt).


Hallo Claudi,
UN3363 wohl kaum, da die maximale LQ-Menge des beinhalteten Gefahrguts (bei Gasen 120 ml) nicht überschritten werden darf, es sei denn es liegt eine amtliche Genehmigung vor (In Deutschland vom BAM). Hierfür gibt es demnächst neue UN-Nummern - Das ist aber ein anderes Thema.
Um bei diesen Geräten weiterzukommen benötigt man technische Informationen des Herstellers mit der Einstufung und Menge des Gases, und die ist mit Sicherheit höher als 120 ml.
gruss..aw
Geschrieben von: Claudi

Re: Definition Kältemaschinen - 19.10.2018 07:16

Hallo,

es ist aktuell UN3363, was ich als nicht passend ansehe, denn:
- es gibt genauere Eintragungen, die das Gerät besser beschreiben
- UN3363 bringt Probleme im Seeverkehr, wenn Inhalt >LQ

Bzgl. des enthaltenen Gases passt es zu den zwei Eintragungen für Kältemaschinen, die Kriterien/ Mengengrenzen sind erfüllt. Deswegen empfahl ich ja auch die Einstufung als Kältemaschine, weil dann der Versand Straße+See völlig unproblematisch ist. Der Hersteller sieht das Gerät aber partout nicht als Kältemaschine, sondern als "Trocknungsmaschine" (mittels Kühlung der feuchten Luft) - und er hat die Produktverpackungen mit Klasse 9-Label und UN3363 bedruckt, das will er vermutlich nicht ändern. Naja, mehr als empfehlen kann ich es ihm nicht ¯\_(ツ)_/¯
Geschrieben von: higgy

Re: Definition Kältemaschinen - 19.10.2018 16:57

Hallo Claudi.
Warum will er denn UN 3363 nehmen? Sind in der Maschine denn noch andere Gefahrgüter enthalten z.B. brennbare Flüssigkeiten oder Treibstoffe? Siehe SP 301: Die Eintragung ist nur für Maschinen oder Apparate, die gefährliche Güter als Rückstand enthalten oder für ein nicht trennbares Element einer Maschine oder eines Apparates anzuwenden. Sie darf nicht für Maschinen oder Apparate verwendet werden, für die ein technischer Name schon in der Gefahrgutliste aufgeführt ist. Maschinen und Apparate, die unter dieser Eintragung befördert werden, dürfen nur gefährliche Güter, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Kapitels 3.4 erlaubt sind (begrenzte Mengen), enthalten. Die Menge der gefährlichen Güter in den Maschinen oder Apparaten darf nicht die Menge, wie sie in Spalte 7a der Gefahrgutliste für jedes gefährliche enthaltene Gut aufgeführt ist, überschreiten......Wenn die Mengen für gefährliche Güter die Menge der Spalte 7a der Gefahrgutliste überschreiten, darf die Beförderung von gefährlichen Gütern in Maschinen oder Apparaten nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde erfolgen, es sei denn, Sondervorschrift 363 ist anzuwenden.

Für UN 2857 Kältemaschinen gilt SP 119: Kältemaschinen und Bauteile für Kältemaschinen einschließlich Maschinen oder andere Geräte, die speziell dafür ausgelegt sind, Lebensmittel oder andere Produkte in einem Innenabteil auf geringer Temperatur zu halten, sowie Klimaanlagen. Kältemaschinen und Bauteile von Kältemaschinen unterliegen nicht den Vorschriften dieses Codes, wenn sie weniger als 12 kg Gas der Klasse 2.2 oder weniger als 12 Liter Ammoniaklösung (UN 2672) enthalten.

Ich kann mir vorstellen, dass in der Maschine weniger als 12 kg Gas enthalten sind aber zusätzlich eine brennbare Flüssigkeit. Dann fände ich UN 3363 richtig. Auch wenn LTD-QTY überschritten werden. Dann sollte aber eine Ausnahme beantragt werden.
Geschrieben von: Claudi

Re: Definition Kältemaschinen - 04.12.2018 21:02

Irgendjemand hat diese Geräte schon als UN3363 klassifiziert - ich wette, das passierte mangels Kenntnissen. Nach dem Motto: ist ein Gerät, ist Gefahrgut drin, ich kenne keine andere UN-Nummer, nehmen wir UN3363...

Es sind keine anderen Gefahrgüter enthalten außer dem Kältemittel (Gas) und die Kriterien für die Freistellungen der entsprechenden Sondervorschriften wären erfüllt (je nach Art des Kältemittels entsprechende UN-Nummer) - damit wäre es passend klassifiziert (meiner Ansicht nach) und auch noch freigestellt - einfacher geht es nicht. Aber so, als UN3363, funktioniert es halt nicht richtig.
Der Hersteller argumentiert gegen die Klassifizierung als Kältemaschine, weil der Hauptzweck eben nicht Kühlung sondern Lufttrocknung (mittels Kühlung) ist. Es kommt hinten keine ausdrücklich kühlere, sondern trockenere Luft heraus.
Für mich bleibt es ein Gerät zum "air conditioning" und auch von Aufbau und Funktionsweise ist es im Grunde eine Kältemaschine. Naja, ich kann nur empfehlen... ¯\_(ツ)_/¯
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 01.04.2022 22:25

Hallo, im nächsten Jahr werden durch die SV 119 auch Wärmepumpen als Kältemaschinen anerkannt.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 22.07.2022 16:36

Hallo zusammen, kleiner Nachtrag,
die Gleichstellung ist 2023 außer in SV119 auch in SV291.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: GerhardA

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 03.05.2024 05:42

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Kunde möchte eine Luftfilteranlage (Klimagerät) per Schiff oder Flugzeug nach Australien versenden. Enthalten ist ein Trockengranulat für die Verwendung in Luftfilteranlagen: UN3077 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, SOLID, N. O. S. (potassium permanganate). Eine weitere Angabe zum Gerät/Maschine fehlt.

Da würde wohl am ehesten UN 3363 Gefährliche Güter in Gegenständen oder Gefährliche Güter in Geräten oder Gefährliche Güter in Maschinen passen.
Gem. IMDG-Code Verpackungsanweisung P907. Gem. den IATA Gefahrgutvorschriften Verpackungsanweisung 962, mit der Einschränkung für feste Stoffe auf maximal 1 kg pro Versandstück.
Hat jemand von euch eine derartige Sendung bereits abgefertigt? Besten Dank für die Unterstützung.
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 03.05.2024 09:42

Ist das Granulat denn das Kältemittel, oder ist noch etwas anderes enthalten?
Geschrieben von: GerhardA

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 03.05.2024 09:58

Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Ist das Granulat denn das Kältemittel, oder ist noch etwas anderes enthalten?


Vielen Dank für die rasche Reaktion.

Das Trockengranulat für die Verwendung in Luftfilteranlagen UN 3077 ist das einzige Produkt, das in den Geräten enthalten ist. Dieses dient in den Klimageräten zur Reinigung der Luft.
Geschrieben von: Claudi

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 04.05.2024 09:10

D.h. das Gerät enthält kein gasförmiges Kältemittel? Wenn das der Fall ist, entfallen auf jeden Fall die UN2857 und UN3358.

D.h. dann wären UN3363 oder, bei größeren Mengen des enthaltenen UN3077, UN3548 die richtige Einstufung.
Geschrieben von: _cK_

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 06.05.2024 13:51

Ich bin immer etwas verwirrt, wenn hinter dem N.A.G.-Eintrag ein Stoff genannt wird, der einen eigenen Eintrag besitzt - UN 1490?
Geschrieben von: Gerald

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 06.05.2024 14:39

Hallo _cK_,
Antwort auf
wenn hinter dem N.A.G.-Eintrag ein Stoff genannt wird, der einen eigenen Eintrag besitzt - UN 1490?


Aber wenn der Stoff (KALIUMPERMANGANAT) sich in einem Gerät befindet, dann bin ich, anders als Claudi eher bei UN3544 GEGENSTÄNDE, die einen entzündend wirkenden Stoff enthalten, N.A.G. , denn KALIUMPERMANGANAT ist Klasse 5.1. Übrigens wurden ja diese UN-Nummern 3537 bis 3548 dafür geschaffen.
Geschrieben von: Claudi

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 06.05.2024 15:36

Ja dann erörtern wir doch erstmal genauer bzw. der Threadstarter möge abklären, welche UN-Nummer der im Gerät enthaltene Stoff hat, ob das plausibel ist.
Davon hängt ja die Einstufung des Gerätes insgesamt ab.
Geschrieben von: Gerald

Re: Definition Kältemaschinen ADR '23 - 06.05.2024 16:18

Hallo Claudi,
Antwort auf
Ja dann erörtern wir doch erstmal genauer bzw. der Threadstarter möge abklären, welche UN-Nummer der im Gerät enthaltene Stoff hat,


Da, bin ich voll auf Deiner Seite, ich bin von dem Stoff ausgegangen, welchen er in Klammer gesetzt hat. Warten wir mal ab, was GerhardA uns schreibt.
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