Geschrieben von: Dieter2010
ADR Vorschriften 2019 - 10.10.2018 09:43
Hallo Kollegen,
ich habe gerade einen Entwurf des neuen ADR 2019 vor mir.
Dabei ist unter 5.2.1 eine neue Bemerkung 2 hinzugefügt worden:
"In Übereinstimmung mit dem GHS sollte ein nach dem ADR nicht vorgeschriebenes GHS-Piktogramm während der Beförderung nur als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett und nicht eigenständig erscheinen".
Meine Frage ist nun, was als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett anzusehen ist und wie es aussehen würde, wenn es eigenständig erscheint?
ich habe gerade einen Entwurf des neuen ADR 2019 vor mir.
Dabei ist unter 5.2.1 eine neue Bemerkung 2 hinzugefügt worden:
"In Übereinstimmung mit dem GHS sollte ein nach dem ADR nicht vorgeschriebenes GHS-Piktogramm während der Beförderung nur als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett und nicht eigenständig erscheinen".
Meine Frage ist nun, was als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett anzusehen ist und wie es aussehen würde, wenn es eigenständig erscheint?