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ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW?

Geschrieben von: janmihm

ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 20.11.2018 14:36

Hallo Forum,
ich produziere/drucke gerade Kartonagen, mit denen ich Parfüm nach IATA DG "ID 8000, consumer commodity" versenden möchte. Meistens per FedEx international, also Flieger. Ggf aber auch mal von Berlin nach Potsdam oder Hamburg, also Landweg/LKW/Zug. Evtl. auch mal auf einem Schiff. Kann ich die Kartonagen, die für Luftfracht als ID8000 bedruckt sind auch auf den anderen Wegen verwenden? Brauche ich ggf zusätzliche Markierungen?

Ich habe ein PDF angehängt mit dem Entwurf zum Druck des ID8000 Kartons.

Danke, Jan

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Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 20.11.2018 16:39

Hallo janmihm,

ohne jetzt auf die anderen Verkehrsträger einzugehen, was mir sofort ins Auge gestochen ist, ist dass die Klasse 9 Kennzeichnung nicht den Vorgaben entspricht und bei uns im Flugverkehr gestoppt werden würde.
Die Klasse 9 Kennzeichnung hat keinen Querstrich in der Mitte unter den 7 schwarzen Balken.

Wenn du auf dem Landweg verschickst, müsste eigentlich auch alles auf Deutsch wiedergegeben werden. Also ID8000 Konsumgüter.

lg
Nico
Geschrieben von: higgy

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 20.11.2018 17:50

Hallo janmihm.
Sehe ich das richtig? Da ist das LQ-Kennzeichen und der Gefahrzettel für Klasse 9 zusammen auf der Verpackung? Ist das im IATA etwa vorgeschrieben? Der Gefahrzettel für Klasse 9 ist falsch, weil er einen Querstrich enthält. Ich würde die Zusammenstellung für keine Beförderung benutzen, weil sie sich wiederspricht. Wenn es sich um LQ handelt braucht kein Gefahrzettel drauf. Wenn es sich nicht um LQ handelt darf auch kein LQ drauf aber dann fehlt so einiges an der Verpackung.
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 20.11.2018 18:45

Hallo Higgy, in der Luftfahrt kommt beides drauf bei ID8000. Also Nach IATA wäre das ok, wenn die Klasse 9 korrigiert wird und die Ausrichtungspfeile auch dei korrekte Größe haben. Die Klasse 9 und die LQ müssen aber nur auf einer Seite angebracht werden. Nur die Pfeile gehören auf 2 Seiten.
lg
Nicole
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 21.11.2018 18:56

Hallo liebe Nicole, vielen Dank für die Hinweise. Dazu 2 Fragen bitte:
1. wenn ich nach IATA ID8000 alles korrekt habe, darf der Karton dann auch so auf den LKW? Bei mir im Hof landen ja keine Flugzeuge... irgendwie muss der Karton zum Flughafen transportiert werden.
2. Du sagst, dass Y und Class9 bei ID8000 nur auf eine Seite MÜSSEN. Verstanden. Aber: DÜRFEN sie zusätzlich auch noch gegenüber sein, wie bei mir? Also DÜRFEN sie mehr als 1x auf dem Karton erscheinen?
Vielen Dank, Jan
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 21.11.2018 19:09

danke an alle für die Hinweise, insbesondere den Fehler/Querstrich beim Class 9. Habe ich korrigiert. J
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 21.11.2018 20:23

Ursprünglich geschrieben von: janmihm
Hallo liebe Nicole, vielen Dank für die Hinweise. Dazu 2 Fragen bitte:
1. wenn ich nach IATA ID8000 alles korrekt habe, darf der Karton dann auch so auf den LKW? Bei mir im Hof landen ja keine Flugzeuge... irgendwie muss der Karton zum Flughafen transportiert werden.
2. Du sagst, dass Y und Class9 bei ID8000 nur auf eine Seite MÜSSEN. Verstanden. Aber: DÜRFEN sie zusätzlich auch noch gegenüber sein, wie bei mir? Also DÜRFEN sie mehr als 1x auf dem Karton erscheinen?
Vielen Dank, Jan


Hallo Jan,

Zu 1. innerhalb einer Transportkette, die auch Flugzeug beinhaltet, ist es ok, wenn die Sendung nur nach IATA gekennzeichnet ist. Du schreibst aber , dass du auch nur auf der Straße senden willst, dann muss die Sendung ADR konform sein und dann passt der Karton so nicht.

2. Du darfst die Kennzeichen auf gegenüber anbringen, du solltest dich aber Fragen ob das sinnvoll ist? Die Vorlage sieht schon recht voll aus. Wo werdet ihr die Dokumente, Rechnungen, Lieferscheine, DGD, Versandschein anbringen? Wenn du zu viel draufdruckst, steigert das meiner Meinung nach die Change, dass etwas überklebt wird. ich würde auf jeden Fall auf der Seite mit der Klasse 9 und LQ die Pfeile weglassen. Die Pfeile können ruhig auf den beiden kleinen Seiten sein, diese müssen aber, wenn nach IATA vorgeschrieben, auf 2 gegenüberliegen Seiten angebracht werden. Auch das Glas würde ich nicht auf alle 4 Seiten aufdrucken. Das Glas hat natürlich nichts mit den IATA Vorschriften zu tun, das Paket wirkt für mich aber überladen und die Gefahrgutmarkierungen gehen dadurch etwas unter.
Noch eine persönliche Anmerkung. Du willst international versenden? Ich weiß nicht ob dass dann so sinnvoll ist Waffen aufzudrucken. Passt sicher zu dem Produkt, aber kann halt auf Flughäfen für Probleme sorgen.

Ich hab mir jetzt auch mal das ADR zur Hand genommen, es gibt im ADR keine ID8000. Dh für reinen Landtransport, kannst du diese Versandstücke nicht nutzen. Innerhalb einer Transportkette, die Luftfracht beinhaltet, kein Problem, aber nur Straße, nicht ADR konform.
lg
Nicole
Geschrieben von: aw_

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 22.11.2018 06:42

Moin,
ergänzend zu Nicole's Ausführungen noch folgendes:
- Beförderungen in der Transportkette: Im Beförderungspapier den Hinweis 'Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1' eintragen
- Irreführende Markierungen (Waffen) werden bei Luftfracht hinterfragt. Es wird keine Sendung problemlos verladen!
- Es fehlt Platz für die Zusatzmarkierung gem. DGR für Absender, Empfänger und Menge
- Per Luft muss der Spediteur noch seinen AWB-Label anbringen können, dieser Platz fehlt auch
- ID8000: Hier müsste für reine ADR Sendungen eine Einstufung Fachkundiger erfolgen und im Idealfall entsprechend Einträge im Sicherheitsdatenblatt erfolgen - erspart Rückfragen.
gruss..aw
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 22.11.2018 07:53

Hallo Nicole + aw!

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Ratschläge, die ich alle jetzt im layout umsetzen werde.

Zur Waffe: diese ist innen auf der Staubklappe gedruckt und bei geschlossenen Karton (im Versand) nicht sichtbar. Sie ist ein Promotion-Instrument, dass ggf vom Empfänger (Einzelhändler) als Werbung/Dekoration abgetrennt werden kann.

Danke, Jan
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 22.11.2018 08:36

Ihr Lieben, könntet Ihr bitte mal aufs neue layout schauen und freigeben oder kritisieren? DANKE!!! Jan

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Geschrieben von: aw_

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 22.11.2018 10:04

Hi Jan,
ich würde die Pfeile nur auf der schmalen Seite andrucken (das reicht) und mehr an das Layout wie in Abbildung 7.4.5 anpassen (dünnere Linien, Mindestabmessungen)
Natürlich auch die Abmessungen etc. bei den Gefahrzetteln gem. 7.3.0 beachten
Die breite Seite benötigt nämlich noch Platz für Zusatzmarkierungen.
Der Aufdruck Ballistic Therapy steht für das Parfüm, oder? Inwieweit das 'unzutreffend' gem. IATA-DGR 7.1 b) sein könnte kann ich nicht sagen aber ich würde es weglassen. gruss..aw
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 22.11.2018 16:16

was sagt Ihr? Passt?? Ich möchte morgen in Druck gehen... danke!
Grüße, Jan

Attached File
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 23.11.2018 07:58

Hallo Jan

ich seh da ehrlich gesagt keinen Unterschied zu der Variante die du in der Früh hochgelanden hast.
Immer noch 4 x Ausrichtungspfeile die irgendwie nicht wie die Vorgabe der IATA aussehen?
Lg
Nicole
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 23.11.2018 08:19

ok, danke, ich ändere die Pfeile noch, guter Hinweis
Geschrieben von: janmihm

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 23.11.2018 08:58

so wird es jetzt gedruckt...danke Euch allen! (auch wenn ich den ein oder anderen Tip nicht voll beachtet habe, z.B. steht meine Handelsmarke "Ballistic Therapy" trotz Eurer Warnung immer noch 8x aussen auf dem Karton. Und die Pfeile habe ich 4x anstatt 2x. Beides ist abseits von DG einfach hilfreich für die Lagerlogistik am Zielort. Ich hoffe, dass es mitfliegen darf!)

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Geschrieben von: DJSMP

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 28.11.2018 10:58

Ohne jetzt den gesamten Beitrag gelesen zu haben, gehe ich davon aus, dass irgendwie die USA beteiligt ist. Warum sonst sollte man ID 8000 schicken, wenn das im ADR gar nicht vorgesehen ist?

Kurz drüber geschaut und schon ein mögliches Problem gefunden:

Der Gefahrzettel hat die falschen Abmessungen. Die innere Begrenzungslinie muss die dicke Linie sein. Die Außenlinie muss dünn oder gestrichelt sein. Das ist genau falsch rum.

Während die UN die Dicke der inneren Begrenzungslinie von mindestens 2mm sowie den Abstand dieser Linie zum Rand von 5 mm streicht, wird diese innere Begrenzungslinie in den USA auch nach der final rule "at least 2 mm" dick und der Abstand der Linie zum Rand "approximately 5mm" sein müssen. Deine innere Begrenzungslinie ist viel zu dünn und deine Außenlinie zu dick (wobei letzteres sicher nicht unbedingt als Verstoß zu werten ist).
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 28.11.2018 11:32



Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Während die UN die Dicke der inneren Begrenzungslinie von mindestens 2mm sowie den Abstand dieser Linie zum Rand von 5 mm streicht, wird diese innere Begrenzungslinie in den USA auch nach der final rule "at least 2 mm" dick und der Abstand der Linie zum Rand "approximately 5mm" sein müssen. Deine innere Begrenzungslinie ist viel zu dünn und deine Außenlinie zu dick (wobei letzteres sicher nicht unbedingt als Verstoß zu werten ist).

Hallo DJSMP,

die IATA hat die 2mm Liniendicke doch schon im März widerrufen und wird dies auch in der IATA 2019 streichen. Prinzipiell ist es schwierig von einem PDF File auf die Abstände und Liniendicke zu schließen, daher wurde von aw auch auf die Abmessungen gemäß 7.3.0 verwiesen. smile
lg
Nicole
Geschrieben von: DJSMP

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 28.11.2018 15:18

Das sehe ich nicht so.

Die IATA hat überhaupt nichts widerrufen. Aktuell gilt ein Rundschreiben, dass die Linienstärke nicht überbewertet werden soll. Ob sich die Checker dran halten, ist keinesfalls gesichert. Ein Addendum dazu ist nicht erschienen. Kann auch nicht, weil das Stand heute gegen die UN-Modellvorschriften und die ICAO T.I. verstoßen würde. Das ist derzeit in Goodwill der Checker, ob der dünne Rand akzeptiert wird order nicht. Die Vorschrift im Buch (ICAO oder IATA) sagt: Innere Begrenzungslinie mindestens 2mm und Abstand dieser Linie zum Rand 5mm (siehe 7.2.2.3.2 a) IATA-DGR).

Es ist richtig, dass die UN (und damit auch die IACO/IATA) 2019 die Vorgaben für die Linienstärke und den Abstand der Linie zum Rand streichen werden. Dennoch wird in den USA die Stärke von 2mm bestehen bleiben. Das wird in der Final rule nochmal manifestiert. Dort steht für die Dicke der inneren Begrenzungslinie "at least" 2mm. Lediglich für den Abstand der Linie zum Rand wurde ein "approximately" eingeführt. Darauf wollte ich hinweisen, denn wenn man ID 8000 verschickt, dann ist es naheliegend, dass man eine Beteiligung dieses Landes hat. Anders macht die ID 8000 für mich wenig Sinn.

Auch wenn die Vorlage nicht maßstabsgetreu ist, so ist doch klar erkennbar, dass das die Linien beim Gefahrenkennzeichen Klasse 9 genau "falsch herum" gearbeitet wurden. Die innere Begrenzungslinie, die (derzeit bzw. in den USA auch nächstes Jahr) mindestens 2mm dick sein soll, ist dünn. Und die äußere Begrenzung, die eher dünn sein sollte (oder gestrichelt) ist fett geworden.

Wenn ein Kunde von mir sowas präsentiert, würde ich ihn, anstehende Änderung hin oder her, sofort nacharbeiten lassen. Wenn soviel Aufwand in eine Vorlage gesteckt wird, darf sie dann auch korrekt sein und vernünftig ausschauen. Dieser Gefahrzettel sieht einfach nur verschoben aus.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 28.11.2018 15:34

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Auch wenn die Vorlage nicht maßstabsgetreu ist, so ist doch klar erkennbar, dass das die Linien beim Gefahrenkennzeichen Klasse 9 genau "falsch herum" gearbeitet wurden. Die innere Begrenzungslinie, die (derzeit bzw. in den USA auch nächstes Jahr) mindestens 2mm dick sein soll, ist dünn. Und die äußere Begrenzung, die eher dünn sein sollte (oder gestrichelt) ist fett geworden.

Auch von mir ein "Vorsicht" hier. Meine Erfahrung mit Kontrollen bei US-Einfuhr ist eher "kleinkariert" denn "großzügig", und der Zettel - wie auch die Waffensilhouetten - kann durchaus zu Beanstandungen führen, je nach Wissensstand des Kontrolleurs. Einfach an die aktuell gültige Vorlage halten:
https://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-i...ue&node=se49.2.172_1446&rgn=div8
Gruß
M.A.T.
Nachtrag: zur horizontalen Mittellinie für Zettel 9: die ist in den USA sehr wohl erlaubt, das steht ausdrücklich in dem oben zitierten Link drin. Außerdem ist die äußere Linie nicht Teil des Zettels, das wird gerne übersehen. Sie deutet nur die Ausmaße an und ist darum i.d.R. gestrichelt. Siehe dazu hier. Falls allerdings aus Kontrastgründen die innere Linie als Begrenzung genommen werden soll ist dies nach §172.406(d) 49 CFR statthaft.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Nico

Re: ID 8000 Kartonagen im Landverkehr/LKW? - 28.11.2018 15:50

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Auch wenn die Vorlage nicht maßstabsgetreu ist, so ist doch klar erkennbar, dass das die Linien beim Gefahrenkennzeichen Klasse 9 genau "falsch herum" gearbeitet wurden. Die innere Begrenzungslinie, die (derzeit bzw. in den USA auch nächstes Jahr) mindestens 2mm dick sein soll, ist dünn. Und die äußere Begrenzung, die eher dünn sein sollte (oder gestrichelt) ist fett geworden.


Wenn die innere Linie 2mm dick ist, dann kann doch die äußere auch dicker sein. Es steht nirgends, wie dünn die äußere Begrenzungslinie sein muss. Das meinte ich damit, dass wir anhand des Pdf's das ganze nicht wirklich bewerten können.
Wenn die Linien 5mm voneinander entfernt sind und die äußere ist wegen meiner 5mm dick, dann ist das kein Stoppungsgrund in meinen Augen.

Die IATA hat im Guidance Document geschrieben, dass man es als nicht sicherheitsrelevante Variation ansehen soll und nicht beim accaptance Check beachtet werden soll.
Until the provisions of the DGR 7.2.2.3.2(a) are formally changed the dangerous goods acceptance check should not consider the thickness of the line and instead any variation should be treated as a minor variation in accordance with Note 2 under 7.2.2.3.1

Für mich ist das ein Wiederrufen der 2mm.

Bitte mich nicht falsch verstehen, ich sage auf keinen Fall, dass man sich nicht an die Vorgaben halten muss, darum war ja auch gleich mal mein erster Hinweis, dass da kein Querstrich sein darf, da es nicht der Vorlage entspricht. Aber mir wäre keine Referenz bekannt, dass die äußere Begrenzung dünner sein muss als die innere. Ich bin sogar froh, wenn überhaupt eine da ist, wir hatten in den letzten Monaten Probleme mit weißen Versandstücken auf die Klasse9 Kennzeichen ohne Außenlinien geklebt wurden, weil man sie wohl für die Verwendung auf braunen Versandkartons vorgesehen hatte...

Wieso siehst du die ID8000 eigentlich direkt im Zusammenhang mit Amerika?
Lg
Nicole
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