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Gefahrgutbeauftragter

Geschrieben von: Antoniohopkins

Gefahrgutbeauftragter - 20.11.2018 15:41

Hallo,
benötigen wir einen Gefahrgutbeauftragten auch dann wenn wir nur Dieselkraftstoff UN 1202 empfangen?
Wir bekommen pro Woche ca. 15.000 Liter angeliefert für unseren eigenen Baumaschinen und LKW´s.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Geschrieben von: higgy

Re: Gefahrgutbeauftragter - 20.11.2018 16:27

Hallo Antoniohopkins.
Als Empfänger braucht man keinen Gefahrgutbeauftragten:
§ 2 Befreiungen
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,
1. denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Schiffsführer, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von Großpackmitteln (IBC) zugewiesen
sind,.....
Das heißt aber, dass ihr den Dieselkraftstoff nicht weiter befördern dürft. Wie wird der Diesel denn zu den Baustellen befördertet? eventuell kommt hier Absatz 5. in Frage:
5. deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Seeverkehr erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,....
oder Absatz 7.
7. die gefährliche Güter von nicht mehr als 50 Tonnen netto je Kalenderjahr für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördern, wobei dies bei radioaktiven Stoffen nur für solche der UN-Nummern 2908 bis 2911
gilt.

Fahrt ihr den Diesel mit einem Tank-Lkw zu den Baustellen? Dann könnte es eng werden. Wie viel Liter werden pro Fahrt befördert und wie groß ist der größte Tank oder Behälter. Mit wie viel Liter wird der Tank maximal befüllt? Wieviel Diesel fahrt ihr im Jahr?
Geschrieben von: Antoniohopkins

Re: Gefahrgutbeauftragter - 20.11.2018 17:08

Hallo,

wir haben eine mobile Tankstelle festverschraubt auf einem kleinen Pritschen-LKW (4,5to. ZGG), die Tankstelle hat eine Zulassung als IBC und ein Fassungsvermögen von 950 Liter.
Pro Woche befördern wir ca. 4500 - 5000 Liter zu unseren Baustellen, der Rest wird mit unseren LKW´s und Firmen-PKW verbraucht.

Vielen Dank für ihre Hilfe.
Geschrieben von: higgy

Re: Gefahrgutbeauftragter - 20.11.2018 17:32

Hallo Antoniohopkins.
Das sieht gut aus. Dann fallt ihr mit eurem IBC unter 1000 Liter unter die Befreiung von 1.1.3.6 ADR. Ihr könnt damit soviele Fahrten machen wie ihr wollt. Es wird keine Jahreshöchstmenge überschritten. Somit könnt ihr die Befreiung § 2 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 5. GbV in Anspruch nehmen. Bitte beachte, dass aber trotzdem viele andere Regeln aus dem ADR und GGVSEB eingehalten werden müssen. Die sollte man wissen, um keine Fehler zu machen. Ich empfehle deswegen regelmäßige Schulungen und Unterweisungen durchzuführen.
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Gefahrgutbeauftragter - 21.11.2018 07:57

Hallo,

beachtet auch die Pflicht des Entladers. Solltet Ihr diese Pflicht zusätzlich inne haben, dann seit Ihr bei über 50 Tonnen netto je Kalenderjahr nicht mehr von der Gb-Pflicht befreit. Bei der Berechnung sind nur kennzeichnungspflichtige Mengen zu berücksichtigen und bei 15.000 Liter (Einzelmenge pro Lieferung) die Woche, wäre die Bestellung eines Gb verpflichtend.


Gruß

Udo
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Gefahrgutbeauftragter - 21.11.2018 08:58

Ursprünglich geschrieben von: Udo Freitag
Hallo,
beachtet auch die Pflicht des Entladers.

Die § 2(1) 1. und 3. sehe ich hier auch nicht erfüllt, also seid ihr drin in der formalen Bestellung/Schulung. Die Schulung und Unterweisung der MA ist ja unabhängig von Gb_Pflicht fällig.
Gruß
M.A.T.
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