Hallo M.A.T.,
Das kann man so und so sehen. Ich habe Checklisten gern als Nachweis genommen. Na das mit den fünf Jahren, ist schon lange!
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Finde ich auch nicht gut, da es ja schon mal zu ein Bußgeldverfahren kommen kann. Und ich kenne aus der Vergangenheit Fälle, wo mit Hilfe der Checklisten bei einer Verhandlung vom "Grober Fahrlässig" man durch den Nachweis von regelmäßigen Kontrollen über diese Checklisten ins "Fahrlässig" gekommen ist. Und das ist dann schon ein Unterschied.
Hallo, Gerald,
stimmt, das ist ein Argument für die längere Aufbewahrung. Die "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte zu haben ist natürlich nie schlecht! Ich hatte halt nur im Kopf, wie bei vielen Einzelbeförderungen über Jahre hinweg hier wirklich einfach, verläßlich und zugreifbar abgelegt (Papier, elektronisch?) werden soll. Wahrscheinlich nach Datum und Uhrzeit, denn alles andere kann sich ändern über Zeit.
Diese regelmäßigen Kontrollen wurden dann vom Gb oder von den bP durchgeführt? Ist natürlich auch sinnvoll, wie vorgeschlagen, die von den bP in Kopie zu den Gb-Unterlagen zu nehmen, auch für den Gb-Jahresbericht.
Schönes Ergebnis, finde ich.
Gruß
M.A.T.