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Powerbank mit einzelner Zelle

Geschrieben von: Stefan82

Powerbank mit einzelner Zelle - 23.01.2019 09:20

Hallo Gefahrgutgemeinde,
wie würdet ihr denn eine Powerbank behandeln, die intern nur eine Zelle mit 22 Wh hat?

Mir ist gerade eine solche untergekommen. Wird wohl auch nicht die einzige auf dem Markt sein, bei der dies der Fall sit.

Läuft sowas unter dem Radar als Batterie oder würdet ihr das direkt nur als deklariertes GG verschicken?
Wie sieht es in der Luftfracht aus?

Ist das Problem schon bei jemand Anderem aufgetaucht?
Geschrieben von: aw_

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 23.01.2019 09:59

Moin Stefan,
SV188 verweist auf das Handbuch Prüfungen und Kriterien, Teil III UA 38.3.2.3
Hier heisst es:
38.3.2.3 Im Sinne dieser Klassifizierung gelten folgende Definitionen:

Batterie bedeutet zwei oder mehrere Zellen, die elektrisch miteinander verbunden und mit für deren Gebrauch notwendigen Vorrichtungen ausgerüstet sind, wie Gehäuse, Anschlüsse, Kennzeichnungen und Schutzvorrichtungen. Eine einzellige Batterie wird als „Zelle“ betrachtet und muss geprüft sein gemäß den Prüfanforderungen für „Zellen“ im Sinne der Modellvorschriften und dieses Handbuchs (siehe auch Definition für „Zelle“).

In SV 188, unter h) wird Ausrüstung beschrieben als: für ein Gerät, für dessen Betrieb die Batterien/Zellen elektrische Energie liefern.

Somit ist Deine Batterie eine Zelle und GG der Klasse 9 (grösser 20Wh) mit der UN-Nummer UN3480
gruss..aw
Geschrieben von: Stefan82

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 23.01.2019 10:04

Hallo aw,
so sehe ich das ebenfalls. Hier hat scheinbar jemand nur die Regeln für das Handgepäck im Blick gehabt, denn da sind nur die 100 Wh ohne Unterscheidung zwischen Zelle und Batterie erwähnt.

Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass dies der einzige Hersteller sein soll.
Hab den auch schon angeschrieben und nach einem dangerous goods specialist verlangt.
Geschrieben von: aw_

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 23.01.2019 10:18

Hi Stefan,
Powerbank ist so ein neuer Markt wo sich etwas verkaufen lässt. Aber viele 'Vertreiber' haben die Li-Bat -Problematik nicht so richtig auf dem Schirm.
Da haben wir auch schon so unsere Erfahrungen gemacht. Besonders beim Thema Werbegeschenke.
Da muss man wirklich dranbleiben. Am Anfang erntet man Kopfschütteln, aber das wird ;-)
gruss..aw
Geschrieben von: Stefan82

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 07:02

letzte Antwort:
Bei Lufttransport übernimmt ein Spezialist die Vorbereitung und nutzt Section IA. Bei Straße und See wäre diese Definition aber nicht anwendbar.

Da musste ich erstmal schlucken. Die Engländer wieder.
Geschrieben von: aw_

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 07:40

Section IA der PI965 für Luftfracht passt schon und im ADR bzw. IMDG wird das über die SV188 geregelt, also ob befreit oder nicht etc.
Solltet ihr eure Powerbank auch fliegen wollen, dann den Ladezustand von 30% beachten.
gruss..aw
Geschrieben von: DFK

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 09:26

Die "power banks" sind schon interessant, weil sie ja teilweise als Batterie betrachtet werden und doch teilweise Geräte (Equipment) sind.
Wenn eine Zelle etwa 3,7 Volt hat, aber doch 5 Volt abgiebt, bedeutet das, dass hier ein DC-DC-Wandler eingebaut ist, der auch ständig mit der Batterie (besser Zelle) verbunden ist.
So ist aber jede "power bank" aufgebaut, damit sie mit 5 Volt geladen werden kann und trotzdem wieder 5 Volt abgeben kann.
Sicherheitstechnisch liegt aber dann in einer Verpackung Batterie an Batterie, sodass bei einem "thermal runaway" wohl alle Zellen betroffen sein werden, was bei wirklichen Geräten eher nicht der Fall sein wird, da ja dann ein Gerät zwischen den Zellen ist.
Daher wird bei der Luftfahrt die "power bank" auch meist wie eine Reservebatterie betrachtet (spare batteries including power banks).
Geschrieben von: Nico

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 10:09

Hallo

in der Luftfahrt sind Powerbanks immer Batterie alleine (UN3480) dazu gibt es auch eine offizielle Stellungnahme seitens IATA.
Die Definition für Powerbanks findet man im IATA Lithium Battery Guidance Document – 2019 (und auch schon in den vorherigen Versionen)
Power Bank (power pack, mobile battery, etc.). These are portable devices designed to be able to charge consumer devices such as mobile phones and tablets. For the purposes of this guidance document and the IATA Dangerous Goods Regulations, power banks are to be classified as batteries and must be assigned to UN 3480, lithium ion batteries, or UN 3090, lithium metal batteries, as applicable. For carriage by passengers, power banks are considered spare batteries and must be individually protected from short-circuit and carried in carry-on baggage only.

"IATA PI 966 und 967 " Für die Zwecke dieser VA bedeutet "Ausrüstung" die Vorrichtung oder das Gerät, welche(s) durch die Lithium-Zellen oder - Batterien beim Betrieb mit elektrischem Strom versorgt wird"
Der Dc-Umwandler ist ja nicht das Gerät für dem die Powerbank seine Energie abgibt. Der Zweck der Powerbank ist externe Geräte mit Energie zu versorgen.



Unabhängig von Powerbanks, ist die Zellen / Batterie Thematik bei vielen Versendern nicht am Schirm. In einigen Geräten befinden sich nur verbaute Zellen und keine Batterien, was aber Versender oft nicht wissen oder nicht Unterscheiden können, dabei würde das bei einigen Geräten den Versand erleichtern, weil man mehr verschicken könnte, als man dann tatsächlich verschickt.
Ich kenne Mobiltelefone in denen lt Hersteller nur Zellen verbaut sind. Ich darf aber lt PI967, Teil II bis zu 4 verbaute Zellen je Versandstück verschicken und muss nichts deklarieren. 2 Versandstücke je Sendungsnummer, also eigentlich 8 Mobiltelefone (wenn sich darin Zellen und keine Batterien befinden). Man bekommt aber gernerell die Auskunft, dass man nicht mehr als 2 je Versandstück verschicken darf, weil alle immer von Batterien ausgehen.

Grüße aus Wien
Nico
Geschrieben von: Nico

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 10:14

Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
Hallo Gefahrgutgemeinde,
wie würdet ihr denn eine Powerbank behandeln, die intern nur eine Zelle mit 22 Wh hat?

Mir ist gerade eine solche untergekommen. Wird wohl auch nicht die einzige auf dem Markt sein, bei der dies der Fall sit.

Läuft sowas unter dem Radar als Batterie oder würdet ihr das direkt nur als deklariertes GG verschicken?
Wie sieht es in der Luftfracht aus?

Ist das Problem schon bei jemand Anderem aufgetaucht?


Ich kann mir gut Vorstellen, dass hier bewusst nicht auf Zelle "geachtet" wird. Denn eine 22Wh Zelle ist PI965, Teil IA - voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut
Eine Batterie mit 22Wh hingegen ist PI965 und abhängig von der verschickten Anzahl an Powerbanks Teil II oder Teil IB und ich kann somit teilweise leichter verschicken.

Das selbe gilt natürlich auch für die Straße. Habe ich eine Zelle mit 22 Wh, wie schon oben erwähnt, UN3480, voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut. Batterie mit 22 Wh- SV 188 und ich kann munter drauflosschicken.

lg
Nico
Geschrieben von: Stefan82

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 10:57

@aw
Es ist in beiden Fällen voll reglementiertes Gefahrgut.

@DFK
Die Powerbank ist aber unabhängig von der IATA eine Batterie, da sie Energie nur zur Verfügung stellt.
Hatte vor 1,5 Jahren den Fall eines 40 Fuss Containers als UN 3480, da er mit Batterien bestückt war und lediglich zur Energiebereitstellung fungiert. Da war natürlich ebenfalls Technik verbaut, der Zweck, in Abstimmung mit der BAM, ist aber der einer Batterie.
Die IATA hat wenigstens auf die ganzen Fragen reagiert und liefert eine Klarstellung, grundsätzlich sind die Klassifizierungen aber verkehrsträgerübergreifend gleich.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 12:35

Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
... und liefert eine Klarstellung

Hallo, Stefan82, ist damit das Guidance Document gemeint, das Nico oben zitiert, oder gibt es noch was anderes?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Stefan82

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 13:55

Ich meine genau dieses Dokument.
Geschrieben von: aw_

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 14:20

Anhang A der IATA-DGR beschreibt Zelle/Batterie unter 'L' analog zu 38.3.2.3 der Prüfkriterien.
Geschrieben von: Nico

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 14:29

Ursprünglich geschrieben von: aw_
Anhang A der IATA-DGR beschreibt Zelle/Batterie unter 'L' analog zu 38.3.2.3 der Prüfkriterien.


Hilft einem Versender aber leider nicht wirklich, wenn er ein fertiges Produkt weiterverschicken will und nicht reinschaun kann. Bzw selbst wenn er reinschaut, muss er auch erkennen können obs ne Zelle oder Batterie ist.
Geschrieben von: Stefan82

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 24.01.2019 14:32

das kann er aber aus dem 38.3 Report entnehmen.

Ich weiß, wird nicht immer abgefragt, aber das wäre der offizielle Weg
Geschrieben von: Claudi

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 11.02.2019 14:25

So wie eigentlich (ja eigentlich...) jeder Versender bisher nach einem Nachweis für UN38.3 fragen musste (und dann ein lustiges chinesischen "MSDS" bekam, in dem irgendwas drin stand), genau so muss und darf der Versender ab jetzt schon und ab 2020 definitiv nach dem formalisierten UN38.3-Test Report fragen, aus dem dann auch hervorgeht, ob es sich bei dem Artikel um eine Zelle oder eine Batterie handelt.

Bzgl. der Unterscheidung "Batterie in/mit Gerät" oder "Batterie einzeln" ist ausschlaggebend, ob
a) die Batterie in einen Verbraucher eingesetzt ist (oder beigepackt ist) (ein Spannungswandler ist kein Verbraucher), also ein Ding, welches mit der Energie aus der Zelle/ Batterie betrieben wird und
b) dieser Verbraucher auch der Hauptzweck ist (also nicht die Alibi-Taschenlampe an Powerbanks, die das ganze zu einer Batterie IN Ausrüstung machen soll - dies hat die IATA zum Glück ausgehebelt und klargestellt)

So ist es im Normalfall auch für Otto-Normalversender relativ klar sortierbar, was als Batterie in/mit Gerät läuft und was nicht.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 12.02.2019 12:48

Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
das kann er aber aus dem 38.3 Report entnehmen.

Ich weiß, wird nicht immer abgefragt, aber das wäre der offizielle Weg


Wer Lithium-Batterien versendet, ohne dass der 38.3 Test bzw. die neuerdings geforderte Prüfzusammenstellung vorliegt, dem ist nicht mehr zu helfen!

Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass es für den Laien selbst mit Prüfzertifikat schwierig wird, "in die Power Bank von außen rein zu schauen" und festzustellen, dass sie nur aus einer einzigen Zelle besteht.
Geschrieben von: Claudi

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 12.02.2019 19:46

Naja Laien sollten auch die Finger vom Gefahrgutversand lassen ;-)
Also zumindest im gewerblichen Bereich müssen/ müssten ja alle geschult sein und die Vorgesetzen müssten Regelungen getroffen haben.Und für Privatpersonen könnten zumindest Händler Anweisungen für den Rückversand bei Rückgabe, etc. schaffen... ja, sehr viel Konjunktiv.

Mit dem UN 38.3-Test Report wird das aber bestimmt (vielleicht bin ich auch zu idealistisch) besser, denn aus dem wird klar hervorgehen, um was es sich handelt. So oder so ähnlich wird der Report aussehen und dort finden sich dann die Infos, ob es Zelle oder Batterie ist, Li-Ionen oder -Metall, "klein" oder "groß".

Attached picture Test Report Sample.JPG
Geschrieben von: DJSMP

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 15.02.2019 11:02

Mir ging es nicht um den Gefahrgutlaien, sondern um den Techniklaien. Glaubst du ernsthaft, dass der Chinese in der Prüfzusammenfassung die richtigen Kreuze setzt? smile
Geschrieben von: Claudi

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 18.02.2019 16:44

Ich hoffe es... der UN38.3-Test wird ja auch nicht von Techniklaien gemacht, das Testinstitut könnte gleich den Testreport ausstellen (würden sie das nicht sowieso?) und die müssen wissen, ob sie Zellen oder Batterien testen.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 19.02.2019 07:30

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Wer Lithium-Batterien versendet, ohne dass der 38.3 Test bzw. die neuerdings geforderte Prüfzusammenstellung vorliegt, dem ist nicht mehr zu helfen!



Wie sieht die Realität aus? 80% unserer Kunden, die Lithium Batterien und Akkus versenden, wissen noch nicht einmal was der 38.3 Test ist, geschweige denn haben sie eine Prüfzusammenstellung. Grundtenor: so eine kleine Batterie kann doch nichts anstellen (Fahrradhändler zu einem E-Bike Akku)

Da ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Gerade gestern wieder 2 Paletten mit ungekennzeichneten Powerbanks entdeckt. Reaktion des Kunden: Wenn ihr nicht so transportiert gehe ich zu einem anderen..... Da kann man nur noch den Kopf schütteln
Geschrieben von: Nico

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 19.02.2019 12:33

Kann ich leider nur bestätigen. Hatte eben eine Batterieunterweisung nach IATA-DGR 1.6 und habe sehr ausführlich über den Test und die Prüfzusammenfassung gesprochen und allen mit auf den Weg gegeben, dass sie besser jetzt schon mal anfordern, da sicher einige Hersteller brauchen werden und es ab 01.01.2020 Pflicht ist.
Viel Kopfgeschüttel und unverständnis. Wie man denn nur so kleinlich sein kann...
Die Viedos die ich dann zeige bringen zwar dann große Augen aber so wirklich in den Kopf will es nicht... "verschicke doch nur ein paar Tablets oder Handys"
Geschrieben von: Claudi

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 19.02.2019 19:04

Und wenn dann wieder ein Flugzeug abstürzt (ja, worst case, aber ist ja nicht so, dass das noch nie passiert wäre...) und Menschen sterben, dann ist die Verwunderung groß. Nur weil Lithiumbatterien etwas Alltägliches geworden sind, macht sie das nicht harmlos. Es werden halt auch Paketsendungen (also von den Leuten, die nur mal paar Tablets oder Smartphones verschicken) geflogen und wenn es blöd läuft, kann eine Batterie großes Unheil anrichten - naja, hier im Forum braucht man das keinem zu sagen.
Geschrieben von: Nico

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 20.02.2019 12:12

Genau zu dem Thema habe ich gestern eine wirklich tolle Aussage eines Batterieherstellers erhalten. Mein Kunde hatte mir das Sicherheitsdatenblatt geschickt in dem ich keine vernünftigen Informationen stehen hatte. Es wurden einfach alle mögliche UN-Nummern und SV aufgezählt aber nirgends stand wie der Lithiumgehalt ist damit ich weiß ob es nach Teil II oder Teil I eingestuft wird. Die Kundin hat dann für mich nach dem Prüfbericht gefragt (inkl. Referenz aus der IATA) da in dem Datenblatt groß stand, dass alle Batterien gemäß UN-Handbuch geprüft sind. Hier die Antwort des Herstellers:

"Bei unserer Batterie handelt es sich um Lithium Metall Batterien mit einem Lithium Gewicht unter 1 g.
Die Batterie xxx besteht aus einer Zelle.

Für die Zulassung zum Transport werden sie gemäß dem UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüft.
Alle erforderlichen Tests werden bestanden.
Dieser Testablauf ist Bestandteil eines umfangreichen Prüfprogramms. Daher kann aktuell kein isolierter Bericht ausgegeben werden.
Wir werden uns mit der neuen Forderung auseinander setzen.

Gemäß IATA Richtlinien ist der Transport der einzelnen Zellen und der verarbeiteten Zellen geregelt.
Unsere Zellen sind als non-restrictet Lithium-Metal Batteries (gem. UN 3090) klassifiziert.

Ich hoffe diese Information hilft Ihnen weiter
."

NON-Restrictet Batterien gem. UN3090???

Und wieso kann es für diese Batterie keinen Prüfbericht geben? Man kann doch nicht eine Batterie testen und dann sagen alle weiteren Batteriearten die ich herstelle entsprechen genau dem selben, daher passt das schon?

Ich bin sehr gespannt ob bis Anfang 2020 der Prüfbericht vorgelegt wird.

Nico
Geschrieben von: DJSMP

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 28.02.2019 13:42

Ursprünglich geschrieben von: Skypainter


Wie sieht die Realität aus? 80% unserer Kunden, die Lithium Batterien und Akkus versenden, wissen noch nicht einmal was der 38.3 Test ist, geschweige denn haben sie eine Prüfzusammenstellung. Grundtenor: so eine kleine Batterie kann doch nichts anstellen (Fahrradhändler zu einem E-Bike Akku)

Da ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Gerade gestern wieder 2 Paletten mit ungekennzeichneten Powerbanks entdeckt. Reaktion des Kunden: Wenn ihr nicht so transportiert gehe ich zu einem anderen..... Da kann man nur noch den Kopf schütteln


Dann liegt es aber daran, dass niemand den "Arsch in der Hose hat", diesen Kunden bei den Behörden, beispielsweise dem LBA oder den zuständigen Landesbehörden im Straßenverkehr, anzuzeigen. Die Mitarbeiter der Spediteure in meinen Luftfrachtschulungen geben diese Erfahrungen ebenfalls wieder. Auf meine Frage, wie oft denn schon von 1.8 IATA-DGR Gebrauch gemacht wurde, ernte ich nur ein müdes Lächeln. Wenn keiner was dagegen tut, wird sich auch nichts ändern! Wurde dem Kunden schon einmal mitgeteilt, dass man die Behörde einschalten wird?

Man kann ja nicht argumentieren "Wenn es die anderen nicht machen, mach ich es auch nicht". Und ganz ehrlich: Solche Kunden braucht niemand! Wenn es später den Unfall mit hunderten Toten gibt, dann hat dieser Kundenauftrag auch nichts gebracht. Ich steh da mittlwerweile komplett drüber, wenn mir ein Kunde mit solch einer Aussage kommt.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Powerbank mit einzelner Zelle - 28.02.2019 13:54

Dazu vielleicht noch eine Anekdote:

Wir bieten ja neben Beratung auch die Vorbereitung von Gefahrgutsendungen an. Ein Versender wie von Skypainter beschrieben (fahrradhändlerxyz24.irgendwas) wollte ebenfalls E-Bike Akkus von uns für den Luftverkehr vorbereitet haben. Wir haben eine Checkliste, wo diese Punkte (wie z.B. der 38.3 Test und die 30% SoC) genau bestätigt und unterschrieben werden müssen. Zudem bestehen wir auf zusätzlich auf die Vorlage des UN 38.3 Prüfzertifikats.

Soweit so gut...
Der Kunde wurde mehrmals telefonisch beraten und unterschrieb auch die Checkliste mit den 30% SoC. Die Akkus kamen an. Ich sah sie mir an und entdeckte eine Ladeanzeige. Auf Knopfdruck brannten 4 von 5 Lämpchen.

Seine Aussage während des nächsten Telefonats: Kann ich euch die Bikes dazu schicken und ihr radelt die Akkus runter?

Meine Aussage: [zensiert]

Muss man einfach drüber stehen. Freundlich kann man wieder in anderen Situationen sein.
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