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ADR .18.3.2 b)

Geschrieben von: tmgd

ADR .18.3.2 b) - 21.06.2019 16:57

Guten Tag ,
Ich brauche ihre Hilfe da wir in der Türkei eıne neu Verordnung schreıben möchten über GB


1-Welche Unternehmen / Sektoren in Ihrem Land wenden die in Artikel b) des ADR 1.8.3.2 aufgeführte Ausnahme an?
2-Endverbraucherunternehmen, die in der Produktion keine gefährlichen Stoffe verwenden und herstellen ,Welche Unternehmen würde hier in İhrem land genannt werden ?

Danke im Voraus
Gruss aus Istanbul
Geschrieben von: M.A.T.

Re: ADR .18.3.2 b) - 21.06.2019 18:11

Hallo, tmgd
die Rechtsgrundlage in D ist nicht das ADR sondern die GbV. In deren § 2 sind die möglichen Befreiungen geregelt.
Welche Firmen die anwenden können Sie vielleicht beim Verkehrsministerium - Gefahrgutreferat - erfragen. Dürfte aber schwierig sein, weil ja nicht irgendwo gesammelt wird, welche Firmen die GbV nicht anwenden müssen. Lt. UNECE ist die Mailanschrift: Ref-g16@bmvi.bund.de
Viel Erfolg
M.A.T.
Geschrieben von: tmgd

Re: ADR .18.3.2 b) - 22.06.2019 05:57

danke MAT
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