Startseite

faserverstärktes Klebeband

Geschrieben von: Spedi

faserverstärktes Klebeband - 24.07.2019 11:04

Liebe Gefahrgutgemeinde,

vor mir liegt "der Gefahrgutbeauftragte 07/2019" und zu dem spannenden Bericht von Herrn Gaede (Warntafel entlarvt Fälscher) stellt sich mir eine Frage zum Klebeband für 4G. Bei einer Kontrolle wurde vor Ort festgestellt, dass die bauartgeprüften Verpackungen nicht mit faserverstärkten Klebeband verschlossen waren. Wird dieses Klebeband immer durch den Hersteller vorgegeben oder kannte Herr Gaede die Vorgabe des Herstellers in diesem Fall wohl? Ich kenne zwar die Forderung aus den Informationen zur ordnungsgemäßen Verwendung gemäß 9.4.2 zum Zulassungsschein, jedoch bin ich immer davon ausgegangen, dass es auch Zulassungen mit normalem Klebeband geben kann, da nicht vom ADR geregelt. Ich bin auf eure Kommentare gespannt!
Geschrieben von: aw_

Re: faserverstärktes Klebeband - 24.07.2019 11:16

Moin Spedi,
wenn im Prüfbericht der Verpackung (muss man anfordern) Filamentklebeband 75mm steht, dann sollte man das auch verwenden. Ob der Hersteller auch passen muss entzieht sich meiner Kenntnis. Wir machen das nicht. Bei uns muss die Breite stimmen und die Faserverstärkung und gut ist.
guss..aw
Geschrieben von: DJSMP

Re: faserverstärktes Klebeband - 24.07.2019 11:25

Welches Klebeband zu verwenden und welche Verschlussart anzuwenden ist, steht im Prüfbericht bzw. Prüfprotokoll der Verpackung. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Es gibt einfach (also nur längsseits) gewebtes wie auch doppelt gewebtes Klebeband (längs und quer, "Crosswave"). Ebenso kommt z.B. auch normales Paketklebeband in Frage, wenn das so geprüft wurde und im Prüfbericht/Prüfprotokoll steht. In diesem Dokument ist die Breite des Klebebands (z.B. 45 mm, 75 mm,...) und auch die Verschlussart (z.B. einfacher Schlitzverschluss, Doppel L- / Toppel T- Verschluss) teilweise mit seitlicher Mindestüberlappung in mm angegeben. So wie es im Prüfbericht/Prüfprotokoll muss auch eingepackt und verschlossen werden.

Das Klebeband wird im Basisürpfbericht durch den Hersteller mit vorgegeben. Meistens findet sich auf den Verschlusslaschen auch eine Verschlusskizze. Allerdings muss der Verwender/Verpacker ja den versandertigen Zustand mit den tatsächlichen Innneverpackungen prüfen. Und da kann auch eine andere Verschlussmöglichkeit ("Modifikation der Verschlüsse und der Verschlussmittel") definiert werden. Solange die Prüfungen bestanden werden, kein Problem! In der BAM GGR 006 wird das Thema für in Deutschland zugelassene (Achtung! Für die Pappkisten mit österreischischer Zulassung nicht anwendbar!) Pappkisten UN 4G genau erklärt.

Ich habe den genannten Bericht nicht gelesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dort die Aussage "Pappkisten müssen immer mit faserverstärkten Klebeband verschlossen werden" getroffen wurde. Vielleicht war das in diesem speziellen Fall so im angeforderten Prüfbericht vorgegeben.

Die Hersteller haben entweder eine Verwendungsinformation für die jeweilige Pappkiste oder stellen den Prüfbericht (falls der zur einzupackenden versandfertigen Konstellation passt) zur Verfügung. Bei einer Nach- oder Kurzprüfung hat das Prüfprotokoll ja der jeweilige Verwender/Verpacker vorliegen.
© 2024 Gefahrgut-Foren.de