Geschrieben von: Spedi
faserverstärktes Klebeband - 24.07.2019 11:04
Liebe Gefahrgutgemeinde,
vor mir liegt "der Gefahrgutbeauftragte 07/2019" und zu dem spannenden Bericht von Herrn Gaede (Warntafel entlarvt Fälscher) stellt sich mir eine Frage zum Klebeband für 4G. Bei einer Kontrolle wurde vor Ort festgestellt, dass die bauartgeprüften Verpackungen nicht mit faserverstärkten Klebeband verschlossen waren. Wird dieses Klebeband immer durch den Hersteller vorgegeben oder kannte Herr Gaede die Vorgabe des Herstellers in diesem Fall wohl? Ich kenne zwar die Forderung aus den Informationen zur ordnungsgemäßen Verwendung gemäß 9.4.2 zum Zulassungsschein, jedoch bin ich immer davon ausgegangen, dass es auch Zulassungen mit normalem Klebeband geben kann, da nicht vom ADR geregelt. Ich bin auf eure Kommentare gespannt!
vor mir liegt "der Gefahrgutbeauftragte 07/2019" und zu dem spannenden Bericht von Herrn Gaede (Warntafel entlarvt Fälscher) stellt sich mir eine Frage zum Klebeband für 4G. Bei einer Kontrolle wurde vor Ort festgestellt, dass die bauartgeprüften Verpackungen nicht mit faserverstärkten Klebeband verschlossen waren. Wird dieses Klebeband immer durch den Hersteller vorgegeben oder kannte Herr Gaede die Vorgabe des Herstellers in diesem Fall wohl? Ich kenne zwar die Forderung aus den Informationen zur ordnungsgemäßen Verwendung gemäß 9.4.2 zum Zulassungsschein, jedoch bin ich immer davon ausgegangen, dass es auch Zulassungen mit normalem Klebeband geben kann, da nicht vom ADR geregelt. Ich bin auf eure Kommentare gespannt!