Geschrieben von: Galvaniseuse
GBV §2 Absatz (2) - 08.11.2019 11:55
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich beschäftige mich gerade mit den Freistellungen. Der Absatz 1 der Befreiungen ist mehr oder weniger klar!
Was mich irritiert, ist der Absatz 2: Die Befreiungstatbestände nach Absatz 1 können auch nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Was heißt das?
Das heißt doch nicht, das ich, wenn ich z. B. Empfänger und Entlader bin, dann befreit bin, weil ich die Sätze 1 und 3 nebeneinander anwende?!
Ich bin verwirrt!
ich beschäftige mich gerade mit den Freistellungen. Der Absatz 1 der Befreiungen ist mehr oder weniger klar!
Was mich irritiert, ist der Absatz 2: Die Befreiungstatbestände nach Absatz 1 können auch nebeneinander in Anspruch genommen werden.
Was heißt das?
Das heißt doch nicht, das ich, wenn ich z. B. Empfänger und Entlader bin, dann befreit bin, weil ich die Sätze 1 und 3 nebeneinander anwende?!
Ich bin verwirrt!