Geschrieben von: tankwartmatze
Unterweisung 1.3 ADR Bußgeldandrohung !! - 21.11.2019 18:45
Hallo ,
ich bin Betreiber und Eigentümer einer kleinen Tankstelle. Vor 3 Monaten hab ich von der Gefahrgutüberwachung meines Kreises eine Aufforderung zur Schulung von Mir und meiner Mitarbeiter gem. kapitel 1.3ADR zu unterweisen. Ich habe dem guten Man gesagt " Ich kümmere mich darum " Hab ich auch getan. Meinen Verband in dem über 2500 Tankstellen sich befinden angeschrieben und angefragt. Leider konnte man mir dort auch nicht weiter helfen. Okay wenn 2500 Tankstellen die Schulung nicht haben ....warum dann ich ..?
Somit hab die Sache erstmal zur Seite gelegt.
Aber der Überwachungsstaat vergisst nie!!
Letzte Woche ( ich war leider nicht da) hab ich eine Andorhung von Bußgeld und Eintrag in das Gewerbezentralregister bekommen.Der gute Mann hat meinem Mädel den Schrieb einfach in die Hand gedrückt Ich bin aus alle Wolken gefallen. Bei Facebookseite des Verbandes sofort geschrieben..........aber keiner kann mir weiter helfen!!
Also Tante Google fragen...... gefunden habe ich dann eine Schulung der Dekra und dieses Forum hier.
Habe mich jetzt zu dieser Schulung an gemeldet. Inhalt:
Zielgruppe
Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Mengen befördert werden, die nach der Tabelle der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit einen Verzicht auf die ADR Bescheinigung erlauben. Fahrer von Fahrzeugen, mit denen Beförderungen durchgeführt werden, die die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nutzen. Alle Mitarbeiter, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen.
Hintergrund
Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer* aber nicht nach 8.2.ADR geschult sein muss, wird Kapitel 1.3 ADR relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss in bestimmter Weise - seinen Aufgaben entsprechend - geschult ('unterwiesen') sein.
Rechtliche Grundlagen
8.2.3 ADR und 1.3 ADR
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen
Anbei noch die Schreiben der Gefahrgutüberwachung meines Kreises.
Jetzt die Fragen an die Fachleute hier im Forum;
Hat der gute Mann Recht?
Ist diese Schulung die "richtige" damit ich kein Bußgeld bekomme ?
Darf ich dann meine Mitarbeiter dannach unterweisen ?
( Wenn was passiert machen die sowieso nur eins!! Not-Ausdrücken und 112 Feuerwehr rufen!!)
Hoffentlich war das jetzt nich zuviel für meinen ersten Beitrag hier.
Schönen Abend noch
tankwartmatze
ich bin Betreiber und Eigentümer einer kleinen Tankstelle. Vor 3 Monaten hab ich von der Gefahrgutüberwachung meines Kreises eine Aufforderung zur Schulung von Mir und meiner Mitarbeiter gem. kapitel 1.3ADR zu unterweisen. Ich habe dem guten Man gesagt " Ich kümmere mich darum " Hab ich auch getan. Meinen Verband in dem über 2500 Tankstellen sich befinden angeschrieben und angefragt. Leider konnte man mir dort auch nicht weiter helfen. Okay wenn 2500 Tankstellen die Schulung nicht haben ....warum dann ich ..?
Somit hab die Sache erstmal zur Seite gelegt.
Aber der Überwachungsstaat vergisst nie!!
Letzte Woche ( ich war leider nicht da) hab ich eine Andorhung von Bußgeld und Eintrag in das Gewerbezentralregister bekommen.Der gute Mann hat meinem Mädel den Schrieb einfach in die Hand gedrückt Ich bin aus alle Wolken gefallen. Bei Facebookseite des Verbandes sofort geschrieben..........aber keiner kann mir weiter helfen!!
Also Tante Google fragen...... gefunden habe ich dann eine Schulung der Dekra und dieses Forum hier.
Habe mich jetzt zu dieser Schulung an gemeldet. Inhalt:
Zielgruppe
Fahrer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Mengen befördert werden, die nach der Tabelle der höchstzulässigen Gesamtmenge je Beförderungseinheit einen Verzicht auf die ADR Bescheinigung erlauben. Fahrer von Fahrzeugen, mit denen Beförderungen durchgeführt werden, die die Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nutzen. Alle Mitarbeiter, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen.
Hintergrund
Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer* aber nicht nach 8.2.ADR geschult sein muss, wird Kapitel 1.3 ADR relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss in bestimmter Weise - seinen Aufgaben entsprechend - geschult ('unterwiesen') sein.
Rechtliche Grundlagen
8.2.3 ADR und 1.3 ADR
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrklassen)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen
Anbei noch die Schreiben der Gefahrgutüberwachung meines Kreises.
Jetzt die Fragen an die Fachleute hier im Forum;
Hat der gute Mann Recht?
Ist diese Schulung die "richtige" damit ich kein Bußgeld bekomme ?
Darf ich dann meine Mitarbeiter dannach unterweisen ?
( Wenn was passiert machen die sowieso nur eins!! Not-Ausdrücken und 112 Feuerwehr rufen!!)
Hoffentlich war das jetzt nich zuviel für meinen ersten Beitrag hier.
Schönen Abend noch
tankwartmatze