Geschrieben von: GGC
UN3166 - flammable Liquid - 16.12.2019 16:05
Moin Moin,
heute beschäftigt mich die Interpretation der SP961 und 962 für UN3166.
Wir transportieren große Yachten und haben bisher den Standpunkt vertreten, dass diese unter UN3166 nach SP962 (weil mehr als 450ltr Diesel enthalten) zu verschiffen sind.
Unser Kunde behauptet nun jedoch, dass die Yachten, sobald sie mit Diesel (Flammpunkt über 60,5°C cc) verschifft werden, nicht mehr unter diese Regelung fallen, weil nach 2.3.1.2 dann kein „flammable liquid“ mehr vorliegt.
Die Wasserschutzpolizei in Hamburg hat mit insofern geholfen, als dass sie darauf hinwies, dass SP961 von einem „flammable liquid fuel“ spricht, was also jeder Kraftstoff ist, der flüssig und entflammbar ist, unabhängig davon, was die Definition des „flammable liquid“ aus 2.3.1.2 ist.
In der SP962 wird jedoch nicht mehr von „flammable liquid fuel“ gesprochen, sondern nur noch von „flammable liquid“, was in meinen Augen inkonsistent ist, vor allem da sich die SP962 direkt auf die SP961 bezieht.
Unser Kunde hat nun Rücksprache mit Flaggenstaat (der Yacht) und Lloyd’s register gehalten, welche seine Sicht der Dinge (Diesel ist kein „flammable liquid“, daher muss gar nichts deklariert werden) bestätigt haben.
Kennt irgendwer diese Problematik und hat vielleicht ne amtliche Aussage dazu?
Unser Kunde glaubt seinem Flaggenstaat halt mehr, als dem deutschen Polizeibeamten...
Schöne Grüße,
Ben
heute beschäftigt mich die Interpretation der SP961 und 962 für UN3166.
Wir transportieren große Yachten und haben bisher den Standpunkt vertreten, dass diese unter UN3166 nach SP962 (weil mehr als 450ltr Diesel enthalten) zu verschiffen sind.
Unser Kunde behauptet nun jedoch, dass die Yachten, sobald sie mit Diesel (Flammpunkt über 60,5°C cc) verschifft werden, nicht mehr unter diese Regelung fallen, weil nach 2.3.1.2 dann kein „flammable liquid“ mehr vorliegt.
Die Wasserschutzpolizei in Hamburg hat mit insofern geholfen, als dass sie darauf hinwies, dass SP961 von einem „flammable liquid fuel“ spricht, was also jeder Kraftstoff ist, der flüssig und entflammbar ist, unabhängig davon, was die Definition des „flammable liquid“ aus 2.3.1.2 ist.
In der SP962 wird jedoch nicht mehr von „flammable liquid fuel“ gesprochen, sondern nur noch von „flammable liquid“, was in meinen Augen inkonsistent ist, vor allem da sich die SP962 direkt auf die SP961 bezieht.
Unser Kunde hat nun Rücksprache mit Flaggenstaat (der Yacht) und Lloyd’s register gehalten, welche seine Sicht der Dinge (Diesel ist kein „flammable liquid“, daher muss gar nichts deklariert werden) bestätigt haben.
Kennt irgendwer diese Problematik und hat vielleicht ne amtliche Aussage dazu?
Unser Kunde glaubt seinem Flaggenstaat halt mehr, als dem deutschen Polizeibeamten...
Schöne Grüße,
Ben